Hallo ich hab da mal eine Frage. Ich hatte letztes Jahr im November einen Arbeitsunfall. Ich bin umgeknickt und habe mir dabei einen Nerv beschaedigt der fuer die Fussbewegung zustaendig ist, mein Nervenarzt hat mir gesagt das es hierbei wenig Hoffnung gibt das dieser wieder richtig funktionieren wird. Kurz gesagt: ich kann nie wieder meinen Fuss heben, laufen kann ich jedoch gut da ich eine Schiene trage. Meine Frage ist: Kann ich auf irgendwelche Ansprueche bei der BG hoffen da es ein Arbeitsunfall war? Falls ja, wie berechnet man die Hoehe so einer Leistung und wie muss ich vorgehen um sowas zu beantragen?
Danke fuer eure Antworten!
Hallo,
Hast Du den Unfall damals der BG gemeldet? Dann hast Du ja ein Brife mit einem Aktenzeichen bekommen und dort ruft man einmal an.
Christian
Hallo, ja hab ich gemeldet aber kein Brief bekommen!
Dann den Damen und Herren …
… freundlich mitteilen, daß nunmehr Ansprüche angemeldte werden mit der Bitte um Zusendung der Antragsformulare.
Christian
Hoi.
Bei so einem Fall sollte sich der Betroffene bei der BG melden und einen sogn. Verschlimmerungsantrag stellen. Gleichzeitig sollte der Nervenarzt gebeten werden, seine Diagnose an die BG zu schicken.
Ob jedoch was geldliches rausspringt…das muss man abwarten. Laut Gliedertaxe (ist ne Übersicht über Körperschäden und wie die so ungefähr bewertet werden) kommen da so 10-20% an MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) zusammen und eine Auszahlung einer Rente beginnt erst bei 20%.
Wichtig muss nur sein, dass die Nervenschädigung auch wirklich auf den Unfall zurückzuführen ist und nicht andere Ursachen hat, z.B. früher beim Fußball Bänder und Nerv kaputt gemacht oder so.
Also erstmal abwarten, was die BG so sagt. Fristen können da aber auch nicht ablaufen…
Ciao
Garrett