Arbeitsunfall mit Wirbelbruch

Hallo…
Folgendes ist mir passiert :
Ein im Nachtdienst unruhiger und unkooperativer Patient ist von der Untersuchungsliege gefallen. Ich habe den Sturz aus dem Augenwinkel registriert und bin zur Rettung mit einem Hechtsprung dazwischen, in der Hoffnung, den Patienten irgendwie aufzuhalten.
Das Ende vom Lied war, daß ich ein Knacken im Rücken verspürt habe und mitsamt Patient zu Boden ging.
Im anschließend durchgeführten Kernspin hat man bei mir einen Bruch des Lendenwirbels festgestellt, welcher auch „frisch“, also passend zum zeitlichen Geschehen ist.
Nach Meldung durch D-Arzt scheint sich jetzt die Unfallkasse zu weigern, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Für mich momentan völlig unverständlich - was kann/muß ich nun tun ?

Hallo ohne den Akteninhalt genau zu kennen hier folgender Hinweis.
Legen Sie, wenn Sie der Ansicht sind, dass der Körperschaden auf das von Ihnen beschriebene Ereignis ursächlich (d.h. ohne wesentliche innere Teilursache und ohne Vorschäden) zurückzuführen ist, entsprechend dem Bescheid einen Widerspruch ein.
Hier reicht, wenn Sie schreiben, dass Sie der Ansicht sind, dass der Körperschaden ganz oder in wesentlicher Teilursache auf das Ereignis zurückzuführen ist.
Bitte sie ausdrücklich um einen Feststellungsbescheid sofern eine schriftliche Ablehnung noch nicht erfolgt ist. Dies kann per Fax, per Post oder vor Ort mit Gesprächsprotokoll erfolgen. Einspruchsstelle zur Wahrung der Frist können u.a. alle Sozialämter (beispielsweise auch das Arbeitsamt) oder Krankenkassen sein.
Genaueres ist im Ablehnungsbescheid ganz hinten zu lesen.
Bestehen Sie auf eine erneute - durch einen anderen Arzt als dem D-Arzt - zu erfolgende Begutachtung.
Teilen Sie vorsichtshalber ihrer Krankenkasse diesen Schritt mit.

Viel Erfolg

Vielen herzlichen Dank für die Ratschläge.
MfG, N.K.