Hallo,
nach einem Arbeitsunfall (Muskelfaserriss) bin ich zu meinem Hausarzt gegangen, der mich krank geschrieben hat. „Pro Forma“ hat er mich auch zu einem D-Arzt im örtlichen Krankenhaus geschickt, der mich kurz untersucht und dann heim geschickt hat. Nach 1 Woche bin ich wieder zum Hausarzt, der mich nochmal 1 Woche „krankgeschrieben“ hat.
Nun meine Frage: muss ich, bevor ich wieder auf Arbeit gehe, nochmal zum D-Arzt oder Hausarzt und mir quasi wieder Arbeitsfähigkeit bescheinigen lassen oder kann ich nach eigener Einschschätzung die Arbeit wieder aufnehmen? Welche Konsequenzen kann es geben, wenn ich nicht zum D-Arzt oder Hausarzt gehe und die Arbeit wieder aufnehme?
Danke und Gruß,
Keule
Hi!
Verstößt zwar gegen die FAQ:1129, aber hier finde ich es nicht so wild.
Nach 1 Woche bin ich wieder zum Hausarzt, der mich
nochmal 1 Woche „krankgeschrieben“ hat.
Er hat Dich nicht krankgeschrieben (das wäre dann eher Voodoo), er hat die voraussichtliche Dauer Deiner Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Nun meine Frage: muss ich, bevor ich wieder auf Arbeit gehe,
nochmal zum D-Arzt oder Hausarzt und mir quasi wieder
Arbeitsfähigkeit bescheinigen lassen
Nien, nur wenn der Arbeitgeber das verlangt.
oder kann ich nach
eigener Einschschätzung die Arbeit wieder aufnehmen?
Wenn der Arbeitgeber nichts dagenen hat, kannst Du das.
Welche
Konsequenzen kann es geben, wenn ich nicht zum D-Arzt oder
Hausarzt gehe und die Arbeit wieder aufnehme?
Keine.
LG
Guido
Hallo!
Danke für die schnelle Antwort!
Verstößt zwar gegen die FAQ:1129, aber hier finde ich es nicht
so wild.
Entschuldigung, hab ich nicht gelesen.
Nien, nur wenn der Arbeitgeber das verlangt.
Wenn der Arbeitgeber nichts dagenen hat, kannst Du das.
Das weiss ich eben nicht.
Abschließende Frage:
Angenommen ich nehme die Arbeit aus eigener Entscheidung wieder auf und die (noch nicht gänzlich verheilte) Verletzung verschlechtert sich wieder, so dass ich wieder nicht arbeiten kann, drohen dann Konsequenzen?
Danke und Gruß,
Keule
Hi!
wieder auf und die (noch nicht gänzlich verheilte) Verletzung
verschlechtert sich wieder, so dass ich wieder nicht arbeiten
kann, drohen dann Konsequenzen?
Dir nicht!
Und dem AG nur, wenn er sich fast vorsätzlich unverantwortlich verhalten hat.
LG
Guido