Arbeitsunfall oder nicht ?

Hallo,
meine Frau arbeitet in einem Behindertenheim. Nun war sie von der Arbeit aus mit geistig behinderten Bewohnern im Urlaub.
Sie wurde nachts wach um einen Bewohner wieder ins Bett zu bringen, trank anschließend noch ein Glas Wasser.
Als sie wieder im Bett war, merkte sie, dass an ihrem Kinn eine Wunde ist, durch die sie bis auf den Unterkiefer schauen konnte.
Scheinbar ist sie davor irgendwie gestürzt und hat sich diese Wunde zugezogen, kann sich aber daran nicht erinnern. Ihr fehlt jegliche Erinnerung wie und wo sich der Unfall genau ereignet hat.

Sie ist sofort zum Durchgangsarzt gefahren wurden.
Dieser hat sie, nachdem sie genäht wurde, in ein anderes KH überwiesen, wo sie einige Tage stationär behandelt wurde.

Nun sagt die Berufsgenossenschaft, dass dies kein Arbeitsunfall ist.
Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, oder hat die BG da Recht?

Was übernimmt die BG an Kosten?
Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

meine Frau arbeitet in einem Behindertenheim. Nun war sie von der Arbeit aus mit geistig behinderten Bewohnern im Urlaub. Sie wurde nachts wach um einen Bewohner wieder ins Bett zu bringen, trank anschließend noch ein Glas Wasser.
Als sie wieder im Bett war, merkte sie, dass an ihrem Kinn eine Wunde ist, durch die sie bis auf den Unterkiefer schauen konnte.
Scheinbar ist sie davor irgendwie gestürzt und hat sich diese Wunde zugezogen, kann sich aber daran nicht erinnern. Ihr fehlt jegliche Erinnerung wie und wo sich der Unfall genau ereignet hat.
Sie ist sofort zum Durchgangsarzt gefahren wurden.
Dieser hat sie, nachdem sie genäht wurde, in ein anderes KH überwiesen, wo sie einige Tage stationär behandelt wurde.

Nun sagt die Berufsgenossenschaft, dass dies kein Arbeitsunfall ist.
Lohnt es sich, Einspruch einzulegen, oder hat die BG da Recht?

Kann man denn irgendwie darlegen/beweisen, dass es ein Arbeitsunfall war? Diese Wunde hat doch möglicherweise irgndwo spuren hinerlassen, die auf einen solchen hindeuten. Und es reicht natürlich nicht, dass es auf Arbeit passiert.

Was übernimmt die BG an Kosten?

Wenn es kein Arbeitsunfall war, keine.
Grüße

Hallo,

Hallo,

Kann man denn irgendwie darlegen/beweisen, dass es ein
Arbeitsunfall war? Diese Wunde hat doch möglicherweise irgndwo
spuren hinerlassen, die auf einen solchen hindeuten.

heißt das dann aber nicht in logischer Konsequenz, dass alle Traumata mit dadurch bedingter Amnesie ohne Zeugen, grundsätzlich keine BG tangierende Ereignisse sind?

Und es reicht natürlich nicht, dass es auf Arbeit passiert.

Wo muss den etwas „passieren“, damit die BG in Leistungspflicht kommt, wenn nicht bei Ausübung des Berufes? Gilt das nicht auch für „Dienstreisen“ mit betreuungs pflicht?

Was übernimmt die BG an Kosten?

Wenn es kein Arbeitsunfall war, keine.
Grüße

Gruß
rolli

Hallo,
aber auch da wird zwischen „Arbeit“ und „eigenwirtschaftlicher Tätigkeit“ unterschieden, d.h.
nicht alles ist automatisch ein Arbeitsunfall, zudem in diesem Fall die Veletzte nicht mal weiss wie genau die Verletzung zustande kam, warum auch immer - da sehe ich schlechte Chancen für die Anerkennung als Arbeitsunfall. Ohne bagatellisieren zu wollen, aber was macht das in diesem Fall für ein Unterschied - eine Wunde am Kinn wird aller Wahrscheinlichkeit nach keine grösseren, gesundheitlichen Folgen haben.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Kann man denn irgendwie darlegen/beweisen, dass es ein Arbeitsunfall war? Diese Wunde hat doch möglicherweise irgndwo spuren hinerlassen, die auf einen solchen hindeuten.

heißt das dann aber nicht in logischer Konsequenz, dass alle Traumata mit dadurch bedingter Amnesie ohne Zeugen grundsätzlich keine BG tangierende Ereignisse sind?

Nein. Aber der Versicherte will Versicherungsleistungen. Dann muss er im Zweifel auch darlegen können, dass er sie zurecht beansprucht. Je nach Uhrzeit/Ort/Art des Unfalls und der Verletzungen kann das leicht oder schwierig sein.

Und es reicht natürlich nicht, dass es auf Arbeit passiert.

Wo muss den etwas „passieren“, damit die BG in Leistungspflicht kommt, wenn nicht bei Ausübung des Berufes?

Auf Arbeit und dem Weg dorthin/zurück. Berufskrankheiten zählen auch noch rein.

Gilt das nicht auch für „Dienstreisen“ mit betreuungs pflicht?

Der Begriff Arbeitsunfall bedeutet ja nicht nur, dass es einen Bezug zur Arbeit haben , sondern dass es sich auch um einen Unfall handeln muss. Hierbei handelt es sich um eine von außen einwirkendes Ereignis.
Wenn sich z. B. jemand beim Kacken auf der Betriebstoilette verletzt, dann ist das zwar auf Arbeit passiert, aber nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.
Wenn jemand auf Arbeit einen Herzkasper bekommt oder z. B. als Diabetiker unterzuckert und sich infolge eines Sturzes verletzt, dann fehlt es am Kriterium „von außen einwirken“, also auch nicht versichert.
Es kann also in dem beschrieben Fall durchaus sein, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelte, wenn da nicht noch ein paar Indizien hinzukommen. Die beschriebene Wunde sollte nach meiner Laienmeinung irgendwo Blutspuren hinterlassen haben oder aufgrund ihrer Art/Form auf die Ursache hindeuten.

Grüße

Hoi.

Die Berufsgenossenschaft wird sich auf die Beweisfrage bei ihrer Entscheidung stützen. Wie schon gesagt wurde, trägt derjenige die Beweislast, der einen Anspruch begründen will.

Auf Dienstreisen ist der Versicherungsschutz deutlich erweitert, auch bei sonst privaten Handlungen.

„Innerhalb des Hotels oder der Unterkunft am Ort der Dienstreise kann jedoch ausnahmsweise Versicherungsschutz bei grundsätzlich unversicherten Tätigkeiten bestehen, wenn gefahrbringende Umstände, die in ihrer besonderen Eigenart dem Beschäftigten während seines normalen Verweilens am Wohn- und Beschäftigungsort nicht begegnet wären, wesentlich den Unfall bedingt haben.
Das bedeutet, dass der Beschäftigte einem sich aus dem Aufenthalt im Hotel bzw. in der Unterkunft ergebenden Gefahrenmoment erlegen ist. Er ist somit unfallversichert, wenn er bei einem Hotelbrand, in der Nacht auf dem Weg zur Toilette oder bei einem Sturz aus dem Hotelfenster wegen der das allgemeine Maß übersteigenden gefährlichen niedrigen Bauart des Hotelfensters einen Gesundheitsschaden erleidet oder zu Tode kommt.“

Qualle: http://www.uk-bw.de/fileadmin/ukbw/media/dokumente/v…

Die BG hat nun geprüft, ob betriebliche Gründe zum Unfall beigetragen haben. Es wurde keine gefunden, die Verletzte konnte keine Angaben machen. Nach dem Anscheinsbeweis, eine Art erleichterte Beweiswürdigung, kommen nur private Gründe als „innere Ursache“(Schwindelanfall, niedriger Blutdruck, Epilepsie) für den Unfall in Frage.

Die Verletzte muss nun darlegen, welche betriebliche Gründe für den Unfall sprechen - kann sie dies nicht, kann der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Welche Leistungsunterschiede es überhaupt gibt? Nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung bekäme sie ein 10% höheres Verletztengeld. Sie erhält evtl. eher eine kosmetische Operation, falls eine „unschöne“ Narbe verbleibt.
Sollte eine Nervenschädigung verbleiben, könnte sie eine Unfallrente erhalten.
Wenn später mal durch den Unfall Zahnschäden auftreten, würde diese auch komplett übernommen.

Ciao
Garrett