Hallo zusammen,
handelt es sich hierbei um einen „Arbeitsunfall“?
Mitarbeiterin A ist beim Optiker B angestellt. Für Umbauarbeiten schließt B seinen Laden für ein paar Tage. Kurz vor der Neueröffnung hilft unter anderem A dabei, den Laden für besagte Neueröffnung ineinen ansehnlichen Zustand zu bringen.
Beim Putzen der Schaufenster (was normalerweise nicht zum Aufgabengebiet einer Optikerin gehört und in diesem Fall auch nicht ausdrücklich angeordnet wurde) erleidet A einen Bandscheibenvorfall.
Handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall, so dass die Berufsgenossenschaft beteiligt werden muss?
(Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es sich bei einem Arbeitsunfall um eine von außen stattfindende Einwirkung handeln muss.)
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank.