Arbeitsunfall, umschulung auch ohne abschluss?

Hallo,

Person X ist 38 jahre , seit 1999 ist er als kraftfahrer tätig. Jetzt hatte er einen arbeitsunfall und so wie es aussieht , kann er sene letzte tätigkeit als Kraftfahrer nicht mehr ausüben.

Er hat aber auch keinen schulabschluss und keine ausbildung.
hat er eine chance durch die BG, die ja für ihn zuständig ist überhaupt eine umschulung zu bekommen?
Er darf keine körperliche schwere arbeit mehr verrichten. Nur noch leichte tätigkeiten. Also richtung schreibtisch arbeit , da könnte er noch arbeiten. ABer wie , wenn er keine ausbildung und nichts hat?

MFG

Wenn X eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat sollte er Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen.

Nein X hat leider keine private berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Deshalb weiss er ja auch nicht, mit welcher hilfe für eine umschulung er von der BG rechnen könnte ohne Ausbildung und schulabschluss.

mfg

Mal einfach gehalten. Die BG versucht von ihrer Rentenzahlung weg zu kommen. Somit werden sie jede Ausbildung finanzieren, die angemessen ist.
Hierzu ist eine Umschulung zum Bürokaufmann sicher angemessen, denn dies könnte der Verunfallte noch ausüben.
Nach der Umschulung ist mE aber nach 3 Monaten Schluß mit der Rentenzahlung, den der Verunfallte hat ja nun einen Beruf, den er nach seinem KÖNNEN ausüben kann!

VG René

Hoi.

Sorry, aber das ist völliger Quatsch!

Die BG zahlt eine Rente, unabhängig ob jemand wieder in seinen alten Beruf weiterarbeitet oder aufgrund einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung was neues macht.

Die Rente bleibt, solange der Verletzte die „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ von mindestens 20 hat. Eben sogar dann, wenn man ohne eine Einschränkung seinen alten Beruf ausüben kann - der abstrakte Schaden zählt.

Die BG will und muß alles tun, um den Verletzten wieder in Lohn und Brot zu bekommen, daher auch der Spruch: Reha vor Rente. Mit der BG kann man ohne Probleme eine Ausbildung, z.B. auch bei den Berufsförderungswerken, machen.

Daher: mit dem Beurfshelfer der BG sprechen und abchecken, welche Berufe körperlich noch drin sind, welche einem liegen und Spaß machen würden.

Viel Glück!

Ciao
Garrett

Hallo,

ja, in meinem Beitrag hab ich von Rente geschrieben, es sollte aber Verletztengeld lauten!
Wissende hätten dies bestimmt erkannt und sicher korrigierend eingegriffen!

VG René

Hoi.

Aha, „Wissende hätten dies bestimmt erkannt…“

Nun ja, ums genau zu nehmen:

§ 46 Abs.3 SGB VII "Das Verletztengeld endet

  1. mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme,"

Aber wir wollen doch zielorientiert bleiben…

Ciao
Garrett