Arbeitsunfall und nun Umschulung

Hallo!
Ich bin neu hier :smile:

Ich hatte am 24.4.09 einen schweren Arbeitsunfall.Dabei ist mir ein Schienenbagger über dne Fuß gefahren.Habe an die 10 OP´s gehabt,meinen kleinen Zeh verloren und zahlreiche Hauttransplantationen hinter mir.Heute geht es mir einigermaßen wieder gut. Ich bin immer noch krank geschrieben und bekomme Verletztengeld.Habe eine 20% ige Schädigung.
Jetzt geht die Frage nach einer Umschulung,weil ich meinen alten Beruf, Gleisbauer, nicht mehr ausüben kann.Habe also eine Berfusfindung gemacht,um mir klar zu werden was ich machen kann.EIgentlich wollte ich Bauzeichner werdne, das hat die BG aber abgelehnt.Dann hat es sich so ergeben, dass ich auf Bürokaufmann umschulen wil.
Dabei gibt es 2 Arten von Umschulung. Die schulische Umschulung, die 2 Jahre geht und wo ich nur mit Umschülern zusammen bin. Oder die betriebliche Umschulung,quasi wie eine Lehre halt nur in 2 Jahren.

Ich möchte defitnitiv die schulische Umschulung machen,weil ich mir die andere Form nicht zutraue.Nach 8 Stunden Arbeit werde ich kaum noch laufen können, und dann noch zu lernen,das schaffe ich nicht.Das habe ich der BG auch so gesagt und streite nun schon seit 3 Wochen.Heute kam dann endlich der Brief, die lehnen mir die schulische Umschulung ab,wegen dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit(diese Form der Umschulung ist zu teuer, deswegen soll ich die betriebliche machen).

Meine Frage nun.Ich habe doch ein Mitentscheidungsrecht oder?Bringt es was,dagegen Widerspruch einzulegen und so weit zu gehen bis ich die schulische Umschulung bekomme oder bringt das alles nichts?Nicht das die mir irgendwann das Verletztengeld einstellen,weil sich das alles zulange hinzieht.Ich weiß nicht was ich machen soll.
Ich würde mich über jede Antwort freuen.

Hallo,

ich denke mit der betrieblichen Ausbildung wirst du aber nachher wesentlich bessere Chancen auf einen Job haben - einen reinen Theoretiker der keine Ahnung von der „echten“ Praxis hat stellen sicherlich wenige gern ein.

Nur meine Meinung. Überlegs dir vielleicht noch mal.

Gruß

Guten Tag,

Ja mit der Frage habe ich mich lange genug beschäftigt.Aber ich will die schulische Umschulung machen und würde gern wissen,welche Möglichkeitne mir bleiben (Wiederspruch etc.).
Trotzdem danke :smile:

Hallo,

ich muss anke1981 zustimmen. Mit der schulischen Umschulung wirst du auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben. Dafür gibt es einfach zu viele Bürokaufleute, die schon jahrelange Praxiserfahrung haben. Ich würde dir auch eher zur betrieblichen Umschulung raten.

Wenn du die schulische Umschulung machst, kannst du es genauso gut bleiben lassen. Ich weiß hört sich hart an, ist aber leider so.

Gruß

Samira

Hallo,

Ich bin neu hier :smile:

Deshalb solltest du die hier einzuhaltende Regeln lesen. Du verstößt gegen FAQ 1129. Trotzdem:

Ich bin immer noch krank geschrieben

Dann kannst du doch jetzt keine Umschulung beginnen.

EIgentlich wollte ich Bauzeichner werdne, das hat
die BG aber abgelehnt.

In welcher Form? Schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung?

Oder die betriebliche Umschulung,quasi wie eine
Lehre halt nur in 2 Jahren.

Kann ich, wie die anderen, nur empfehlen. Du lernst gleich die Praxis, Zusammenarbeit mit Kollegen, Kontakt zu Externen usw. Dein Chef hat dich dann bereits kennengelernt und wird dich hinterher behalten wollen oder zumindest dir ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen.

Ich möchte defitnitiv die schulische Umschulung machen,weil
ich mir die andere Form nicht zutraue.

Was sind die Gründe? Lernen mußt in beiden Fällen das gleiche.

Nach 8 Stunden Arbeit
werde ich kaum noch laufen können,

Du bist doch bei diesem Beruf keine 8 Stunden auf den Beinen - du sitzt doch überwiegend, in der Berufsschule ganztägig.

und dann noch zu lernen,das
schaffe ich nicht.

Du lernst doch im Betrieb und in der Berufsschule. Zu Hause erfolgt dann noch Berichtsheft Schreiben und ggf. etwas Nacharbeit.

Heute kam dann endlich der
Brief,

In welcher Form? Als Bewilligungsbescheid? Wenn ja, steht in diesem auch eine Rechtsmittelbelehrung.

die lehnen mir die schulische Umschulung ab,wegen dem
Prinzip der Wirtschaftlichkeit

Das wäre nicht zu beanstanden.

Meine Frage nun.Ich habe doch ein Mitentscheidungsrecht

Nein. Die Entscheidung trifft der Träger.

Bringt es was,dagegen Widerspruch einzulegen

Das weiß im Voraus niemand. Kostet aber nichts. Chancen, eine Änderung zu erreichen, sind nie ausgeschlossen.

Gruß
Otto