Arbeitsunfall unverschuldet Kollege war fahrlässig

Hallo, mein Lebensgefährte hat mitte der Woche einen Arbeitsunfall gehabt. Er hat eine Baggerschaufel an den Kopf bekommen, (Platzwunde und schädeldecken anbruch).
Seid dem ist er im Krankenhaus, meine Frage ist wie wir jetzt weiter vorgehen, denn der Arbeitskollege hat unserermeinung nach grob fahrlässig gehandelt.
Es wurde zu dem Zeitpunkt nicht gearbeitet und er schwenkt denn Bagger einfach rum ohne sich umzusehen und mein Lebensgefährte stand nun grade an der Stelle. Mal nebenbei bemerkt er hat mehr wie einen Schutzengel gehabt und hätte es ihn im anderen Winkel getroffen wäre er tot gewesen. Daher finde ich das man den Mitarbeiter bzw die Firma nicht einfach so davon kommen lassen sollte, es warimmerhin nicht das erste mal das sich die MA auf den Baggern nicht umsehen.
Hoffe das mir einer von euch einen rat geben kann wie wir uns jetzt verhalten sollen.

Zunächst ist ihr Lebensgefährte über die zuständige BG versichert. Darüber ist die komplette Rehabilitation bis hin zu einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente abgesichert. Ansprüche gegen den Baggerfahrer müssten zivilrechtlich geltend gemacht werden. Die BG ermittelt nur bei Fremdverschulden, wenn der Baggerfahrer nicht in derselben BG versichert wäre wie ihr Lebensgefährte. Wie weit der Baggerfahrer zur Zahlung eines Schmerzensgeldes herangezogen werden kann, müssten sie durch einen Zivilprozess klären. Das wäre aber mit Kosten und einem Prozessrisiko behaftet.
Sollte dem Baggerfahrer keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, würde das Gericht ihrem Lebensgefährten wahrscheinlich kein Schmerzensgeld zu-
sprechen. Dann blieben sie auf ihren Anwaltskosten hängen. Bei einem Schuldspruch müsste die Gegenseite auch ihre Anwaltsgebühren übernehmen. Das Prozessrisiko sollten sie mit ihrem Anwalt besprechen und danach abwägen, ob sie den Baggerfahrer verklagen oder nicht. Sollte der Unfall so schwer gewesen sein, dass zusätzlich die Staatsanwaltschaft ermittelt hat, könnte ihr Anwalt Akteneinsicht verlangen und schon einmal ermitteln, ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Fahrer in Erwägung zieht. Wenn diese aber zu dem Schluss kommt, kein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, geben ich Ihnen leider auch in einem Zivilverfahren keine Chance.

dieri

Guten Tag.
eine schnelle und gute genesung wuensche ich Ihrem lebenspartner.
der unfall wird als arbeitsunfall gefuehrt und von der zustaendigen berufsgenossenschaft bearbeitet. die arztkosten, krankenhauskosten und das verletztengeld (krankengeld) uebernimmt die berufsgenossenschaft.
auch wenn der arbeitskollege „grob fahrlaessig“ gehandelt hat, können Sie m.E. keinen persönlichen regress anstreben. die haftung unter arbeitskollegen ist stark eingeschränkt.
die berufsgenossenschaft nimmt den „arbeitgeber“ in regress und kontrolliert in jedem fall den „unfallhergang“ und wie er in zukunft verhindert werden kann.

TIPP:
die kosten fuer besuchsfahrten ins krankenhaus, evtl. zuzahlungen werden auf antrag von der BG erstattet.

viele gruesse
rene

vielen dank für die schnelle antwort und den tipp mit den besuchsfahrten.

vielen dank für die antwort

Hoi.

Mit dem Thema „Arbeitsunfall“ hat das weniger zu tun als mit der Frage, ob der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen oder der Verletzte sogar Anzeige wegen Körperverletzung erstatten sollte.
Oder bekommt er keine gute Heilbehandlung und Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft?

Eventuell könnte ein Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift vorliegen, sodass die BG ein Bußgeld verhängen könnte.

Um das aber genau beurteilen zu können, muß man aber den Unfallhergang genau kennen.

Auch sollte man bedenken, dass solches Vorgehen das Betriebsklima nicht verbessert. Und wenn der Verletzte wieder dort anfängt zu arbeiten, kann es passieren, dass die Kollegen ihn erstmal schneiden und nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen.

Ich will nichts schönreden oder den Baggerfahrer in Schutz nehmen - aber der wird sicher auch einen Schock erlitten haben und sich nicht gut fühlen. Hat er sich den schon mal gemeldet? Sich entschuldigt?
Unfälle passieren leider jeden Tag und zum Glück hatte Ihr Lebensgefährte hatte einen Schutzengel.
Hoffen wir, dass alles Folgenlos verheilt und er wieder vollständig gesund wird.
Und hoffen wir, dass der Unfall zum Anlaß genommen wird, dass in der Firma besser aufeinander aufgepasst wird. Darauf sollte Ihr Lebensgefährte hinweisen, wenn er wieder arbeiten kann.

Ciao
Garrett

Hallo sunny0283

jeder Mitarbeiter auf der Baustelle müßte über den Arbeitgeber versichert sein. Es ist ja eine Arbeitsunfall, also wird sich die Berufsgenossenschaft darum sorgen. Der Arzt im Krankenhaus wird dies ja so auch als Arbeitsunfall vermerkt haben. Sollte es öfter´s zu solchen unfällen kommen ist hier auch die Gewerbeaufsicht einzuschalten. Hier hilft oft die Berufsgenossenschaft weiter, denn es könnten ja Folgeschäden bei deinem Mann entstanden sein.
Alles Gute für euch
Der Altenpfleger

Hallo,
hier kommt bestimmt gleich das Gefühl der Ungerechtigkeit bei Ihnen auf.
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde geschaffen, um den Arbeitnehmer zu schützen, den Arbeitgeber vor einem Ruin zu bewahren und Betriebsfrieden einzuführen.
Soll heißen, die BG erbringt Leistung und löst somit den Unternehmer, den Arbeitskollegen vor einer weiteren Haftung ab.
Lediglich in speziellen Fällen ist es möglich, bei groben Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz an sich, eine privatrechtliche Klage anzustreben.
Hier sollten Sie sich aber gut beraten zu lassen, weil Sie ansonsten Gefahr laufen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Genaueres können Sie hier:
http://www.dguv.de/inhalt/versicherung/index.jsp

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversi…

nachlesen.

Es ist aber unabhängig davon die Möglichkeit, Zivilklage einzureichen, wobei ich wie o. erwähnt der Klage kaum Chancen einräume. Wohl eher ein Hinweis an die Bau - BG an den TAD mit der Bitte, den Vorgang zu prüfen und festzustellen, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag.