Arbeitsunfall Verletztengeld-Berechnung bei Gehalt

Sehr geehrte Experten,
Mein Mann hatte im Nov. letzten Jahres einen Arbeitsunfall. Die Entgeldfortzahlung wurde für 6 Wochen vom Arbeitgeber geleistet und nun gibt es Verletztengeld. Die Regel besagt, die Höhe beträgt 80% vom Brutto aber maximal das Netto. Dann werden aber noch Beiträge zur RV und AV abgezogen. Somit ergibt sich für uns als Verletztengeldzahlung ca. 1/3 weniger als das sonstige Netto-Einkommen wäre. Der Grund dafür liegt darin, dass mein Mann laut Arbeitsvertrag Gehalt bezieht und dieses so vom Arbeitgeber auch für die Berechnung bescheinigt wurde. Mein Mann bekommt aber zu seinem Gehalt, steuerpflichtige und steuerfreie Auslösen, Gehaltszulagen für auswärtige Arbeitsorte und auch Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das alles fand in der Berechnung keine Berücksichtigung. Eben sowenig Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld), da er diese nach seinem Unfall nicht mehr erhalten hat, weil er ja krank war und das im Arbeitsvertrag so vereinbart ist, dass diese Sonderzahlung bei Krankheit nicht geleistet wird (finde ich aber auch sehr fragwürdig). Meine Frage: Müssten diese Zuschläge nicht bei der Berechnung berücksichtigt werden, heißt es nicht das das sozialversicherungspflichtige Einkommen die Grundlage der Berechnung bildet oder darf der Arbeitgeber einfach nur vom Arbeitsvertrag ausgehen und sagen, so haben wir das vereinbart? Wenn ich Recht habe, dass die Berechnung falsch ist, was muss ich machen, an wen muss ich mich wenden? (Kontaktaufnahme mit dem Betrieb ist bereits fehlgeschlagen - „…das wurde immer so gemacht…“) Und letztendlich ist doch dann auch der abgeführte Beitrag zur RV falsch? Das wiederum führt zu einer schlechteren Berechnung der Rente, denn es steht schon fest, dass massive Unfallfolgen bleiben werden.
Danke schon mal.

tut mir leid, mit Verletztengeld kenne ich mich nicht wirklich aus.
Aber ich habe folgende Erläuterung zum Verletztengeld gefunden:
„Bei der Berechnung des Verletztengeldes sind im Unterschied zum Krankengeld steuerfreie Entgeltbestandteile (z. B. Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), die somit nicht beitragspflichtig in der Krankenversicherung sind, zu berücksichtigen“.

Somit spricht in der Tat einiges dafür, dass die jetzige Berechnung nicht korrekt ist. Vielleicht sollten Sie mal mit der Krankenkasse sprechen, was nötig ist, damit es zu einer anderen Berechnung kommt. Hilfreich könnte sein, wenn Sie zu diesem Gespräch die Gehaltsabrechnungen der vergangenen Monate vor dem Unfall mitnehmen.

Viel Glück und Gruß

Danke, so ähnlich dachte ich es mir auch schon. Aber ist die Sache mit dem Unfall nicht schon schlimm genug und nun muss man sich auch noch mit einem völlig ignoranten Betrieb herumschlagen!

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Sorry dieses spezielle Thema kann ich leider nicht beantworye
sorry aber dieses spezielle Thema kann ich leidet nicht beanworten.

Nein, die Zuschläge sind leider weg. So war es zumindest in meinem Organisationsbereich. Aber so wie sich die Situation insgesamt anhört, würde ich mit dem Sozial- oder Arbeitsrechtsekretär der zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufnehmen. Wenn sich die Situation nicht ändert (gesundheitlich und rechtlich) braucht ihr Mann auf jeden Fall rechtlichen Beistand über kurz oder lang. Von Arbeitsrechtanwälten kann ich nur abraten. Die versprechen alles, machen viel kaputt und müssen irgendwann (wenn das Honorar bei ihm ist) zugeben, dass sie nichts erreicht haben. Die Rechtsvertretung bei der Gewerkschaft ist da ehrlicher. Mann sagt dem Betroffenen schneller was geht und was nicht.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Glück Auf
Heinz

Danke für die Antwort. Eine Gewerkschaft gibt es in dem Betrieb leider nicht. Die Gschäftsführung interressiert das alles nicht und es wurde ja noch nicht einmal gefragt wie es ihm eigentlich geht. Alles zusätzlich sehr Belastend für uns.

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sorry…