Arbeitsunfall: Volle Lohnzahlung ab der 6. Woche?

Hallo,

gibt es irgendeine Ausnahmeregelung (besondere Härte, geringer Verdienst), nach der bei einem Arbeitsunfall und über 6 Wochen andauernder ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit ab der 6. Woche trotzdem das volle Arbeitsentgeld gezahlt wird?
Gilt für Auszubildende oder allgemein wegen vergleichsweise geringem Einkommen irgendeine Sonderregelung?

Thovan

Hallo,

gibt es irgendeine Ausnahmeregelung (besondere Härte, geringer
Verdienst), nach der bei einem Arbeitsunfall und über 6 Wochen
andauernder ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit ab der 6.
Woche trotzdem das volle Arbeitsentgeld gezahlt wird?

Nein. Ist alles klar im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Gilt für Auszubildende oder allgemein wegen vergleichsweise
geringem Einkommen irgendeine Sonderregelung?

Nein. Dies könnte höchstens bei entsprechender vertraglicher oder tarifvertraglicher [so ein Tarifvertrag gilt] Vereinbarung der Fall sein.

Bei Arbeitsunfall gibts dann aber Verletztengeld, welches höher ist als Krankengeld (soweit ich mich erinnere … einfach mal googlen).

MfG

Hallo,

gibt es irgendeine Ausnahmeregelung (besondere Härte, geringer
Verdienst), nach der bei einem Arbeitsunfall und über 6 Wochen
andauernder ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit ab der 6.
Woche trotzdem das volle Arbeitsentgeld gezahlt wird?

Nein. Ist alles klar im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Ein Arbeitsunfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Und diese zahlt dann auch das Geld nach der 6. Woche in voller Höhe weiter. Im Allgemeinen ist die Reha durch die Berufsgenossenschaft besser als durch die Krankenkasse, da diese daran interessiert ist den Menschen wieder arbeitsfähig zu machen und keine Rente zahlen zu müssen.

Ein Arbeitsunfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet
werden. Und diese zahlt dann auch das Geld nach der 6. Woche
in voller Höhe weiter. Im Allgemeinen ist die Reha durch die
Berufsgenossenschaft besser als durch die Krankenkasse, da
diese daran interessiert ist den Menschen wieder arbeitsfähig
zu machen und keine Rente zahlen zu müssen.

Die Frage ist, woher hast Du die Info über die Lohnfortzahlung in voller Höhe?
Selbst die BG gibt nur eine Lohnfortzahlung in Höhe von 80% des Nettolohns an.

Wie begründen sich Deine 100%?
Für Hinweise bin ich sehr dankbar.

Thovan

Die Frage ist, woher hast Du die Info über die Lohnfortzahlung
in voller Höhe?
Selbst die BG gibt nur eine Lohnfortzahlung in Höhe von 80%
des Nettolohns an.

Wie begründen sich Deine 100%?
Für Hinweise bin ich sehr dankbar.

Thovan

Hallo, meine Infos habe ich von der BG Einzelhandel, da ich dort pflichtversichert war (selbständig).

http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/b207/1.htm#LE…

Da heißt es, das Verletztengeld beträgt 80 % des vereinbarten Arbeitsentgelts. Es darf das Nettogehalt nicht übersteigen.
Und dieser Satz sagt doch aus, dass sich die 80 % auf Brutto beziehen. Denn wenn es 80 % vom Netto wäre, dann wär der zweite Satz schlicht unsinnig. So denk ich.

Die Miezekatze