Hallo zusammen,
es ist vor 6 Wochen ein Arbeitsunfall passiert. Der Sturz von der Treppe wurde erst als Prellung / Zerrung eingeschätzt. Eine langsame Abheilung wurde erhofft. Leider hat sich jetzt durch ein MRT wegen anhaltender Schmerzen ein Supraspinatussehnenriss gezeigt, der voraussichtlich operiert werden muss.
Kann man das noch beim Arbeitgeber melden, bzw. greift hier noch der Schutz durch die Berufsgenossenschaft ?
Hallo Wolfgang,
es wurde keine Unfallmeldung an die BG gemacht, es gab keine Arbeitsunfähigkeit. Man wollte sich nicht krankschreiben lassen weil die Annahme einer Prellung / Zerrung bestand und dadurch eine langsame Abheilung / Besserung erhofft wurde.Man muss sich jetzt operieren lassen, das gibt das gestrige MRT her. Also muss jetzt der Arbeitgeber und die BG informiert werden.