Brauche Eure Hilfe ! Und guten Rat !
Fallbeschreibung : Angestellter im öff. Dienst, Bereich Altenpflege,
hat auf Grund überbelastendem Einsatz akuten Bandscheibenvorfall
der HWS erlitten, Läsion des entsprechenden Nerv, mit Folge einer teilweisen Lähmung des rechten Arms (Trizeps).Chirurgische Behandlung, mit dem Hinweis, dass ein Heben von mehr als 20 kg in Zukunft nicht mehr
möglich sei, um weitere Schäden dieser Art zu vermeiden.
Ein Heben von nur 20 kg ist in diesem Berufszweig rein organisatorisch lt. zuständiger Leitung eine Unmöglichkeit.
Andere passende Tätigkeiten hausintern konnten nicht angeboten werden,auch scheint die Bereitschaft dazu nicht vorhanden.
Was kann man
tun, welche Maßnahmen bieten sich ?? Wer weiss etwas ?
Vorab Dank für Mühe und Interesse !
Mimung
Hi,
für einen Arbeitsunfall sind die Berufsgenossenschaften zuständig.
Man erhält Verletzengeld, meine ich.
Wenn derjenige seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss man prüfen lassen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt und hierfür eine Rente gezahlt wird. Oft gelten berufstypische Krankheiten aber leider nicht als Berufskrankheit. Die BGs sind bekannt dafür, dass sie sich gerne ums Zahlen drücken.
Wenn Berufsunfähigkeit vorliegt, sollte man schauen, ob man eine Rente bekommt, oder eine Rehamaßnahme/Umschulung z. B. von der Arbeitsagentur.
bye
Hi,
hier habe ich ein BSG-Urteil gefunden. -> auf Seite 77 scrollen
http://66.102.9.104/search?q=cache:TY6XnKq3awEJ:www…
bye
Hallo,
ich kann in dem geschilderten Fall keinen Arbeitsunfall erkennen.
Allenfalls kann es sich hier um eine Beruferkrankung handeln,
was aber eher unwahrscheinlich ist - ich habe bisher noch
keinen Fall einer Alten- oder Krankenpflegehelfer/in gehabt, deren
Bandscheibenleiden von der BG als Berufskrankheit anerkannt wurde.
Das will aber letztendlich nix heissen.
Also Zuständigkeit der BG ist nur dann gegeben, wenn diese auch
eine Anerkenntnis ausgesprochen hat.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Marion,
ich denke, Berufskrankheit und Arbeitsunfall sind nicht ganz dasselbe.
Berufskarankheit ist etwas über einen längeren Zeitraum erworbenes, während ein Arbeitsunfall ein akutes, plötzlich auftretendes Geschehen ist.
Danke aber !
Mimung
Hallo Guenter,
welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitsunfall als solcher anerkannt wird ?
Ein plötzlich aufgetretener Bandscheibenvorfall der HWS beim Heben eines
Pat. entspricht nicht einem Unfall ?
Ich bitte um nähere Information.
Mimung
Hallo Mimung,
welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitsunfall
als solcher anerkannt wird ?
Dazu sagt das SGB VII folgendes „Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html
Ein plötzlich aufgetretener Bandscheibenvorfall der HWS beim
Heben eines
Pat. entspricht nicht einem Unfall?
Das wird die BG wohl überprüfen müssen. Z.B. ob schon eine Vorschädigung der HWS vorhanden war. Aus der Ferne kann man das nicht beurteilen. Es ist eben nicht immer sonnenklar, ob durch einen Unfall eine Verschlechterung eines bestehenden Zustands verursacht wird oder ob der Unfall die Ursache für den (vorher nicht vorhandenen) Zustand ist.
MfG
Hallo,
also erstmal muß eine Unfallmeldung auf dem vorgeschriebenen BG-Formular gemacht werden, sonst fängt die BG das Prüfen auf Arbeitsunfall gar nicht an.
Wird eine Berufskrankheit geltend gemacht, muß der behandelnde Arzt oder der Betriebsarzt den mutmaßlichen Zusammenhang attestieren, dann erst beginnt die evtl. Prüfung der BG.
In deinem Fall empfiehlt sich auch mal ein Blick in die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften bezüglich der zulässigen Lasten. Es kann sein, daß die von Dir beschriebenen Dauerlasten von mehr als 20 Kg gar nicht zulässig sind, zumindest nicht ohne Hilfsmittel.
Bei einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung sollte auch ein Antrag auf GdB (Schwerbehinderung) geprüft werden, vor allem wenn der AG mehr oder weniger mit Kündigung droht.
Mehr dazu findest Du u.a. hier.
http://www.integrationsaemter.de/
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,danke,
Unfallmeldung wurde abgegeben, nur ist anscheinend zweifelhaft,
ob es als Arbeitsunfall auch anerkannt wird.
Möglicherweise wäre es auch ratsam, sich mit dem zuständigen Behindertenvertreter in Verbindung zu setzen und beraten zu lassen ?
Wer attestiert eine „mutmaßliche Berufserkrankung“ ?
Derselbe Betriebsarzt, der den Arbeitsunfall anerkennt oder nicht,
oder der behandelnde Arzt, sprich Hausarzt ?
Berufserkrankung ist nicht dasselbe wie Arbeitsunfall glaube ich verstanden zu haben ?
Viele Fragen, ich danke !
Mimung
Hallo Wolfgang,danke,
Auch Hallo, nichts zu danken.
Unfallmeldung wurde abgegeben, nur ist anscheinend
zweifelhaft,
ob es als Arbeitsunfall auch anerkannt wird.
Möglicherweise wäre es auch ratsam, sich mit dem zuständigen
Behindertenvertreter in Verbindung zu setzen und beraten zu
lassen ?
Wenn es bei Dir eine Schwerbehindertenvertretung gibt, dann nix wie hin. Denn deren Aufgabe besteht auch in der Beratung und der Prävention.
Wer attestiert eine „mutmaßliche Berufserkrankung“ ?
Derselbe Betriebsarzt, der den Arbeitsunfall anerkennt oder
nicht,
oder der behandelnde Arzt, sprich Hausarzt ?
Beide können eine medizinische Diagnose stellen und anhand der für den jeweiligen Beruf gültigen Listen diese Diagnose unter ein Krankheitsbild stellen, daß als Berufskrankheit anerkannt ist. Die Berufskrankheit als solche wird dann von der BG auf Antrag festgestellt (oder auch nicht). In der Regel ist dafür noch mal ein Gutachten eines Vertrauensarzts der BG nötig. Genaueres findest Du hier:
http://www.hvbg.de/d/pages/index.html
Berufserkrankung ist nicht dasselbe wie Arbeitsunfall glaube
ich verstanden zu haben ?
Stimmt!
Definition Arbeitsunfall:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html
Definition Berufskrankheit:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__9.html
Die aktuelle Liste der anerkannten Berufskrankheiten findest Du in der Berufkrankheitenverordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bkv/anlage_11.html
Viele Fragen, ich danke !
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
Mimung
&Tschüß
Wolfgang
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DANKE !!!
Das war ausführlich und sehr informativ !
Gruß
Mimung
Hallo Mimung,
ich denke, Berufskrankheit und Arbeitsunfall sind nicht ganz
dasselbe.
richtig!
Das mit der Berufsunfähigkeit erwähnte ich nur, da ich deine Schilderung so verstand, dass der Beruf künftig nicht mehr ausgeführt werden kann.
Danke aber !
Gerne, ich hoffe, du kannst auch was damit anfangen, auch wenn das Urteil sich auf die LWS und nicht HWS bezieht.
bye