Hallo Ihr Wissende,
Folgender Fall:
Eine Firma bestellt eine externe Firma um die Weihnachtsdekoration aufzubauen.
Die externe Firma kommt mit mehreren Beschäftigten, baut auf.
Während des Aufbaus geht bei einer dieser Beschäftigten eine alte Verletzung, die am Verheilen war, wieder auf und fängt an zu bluten. Es ist nicht völlig klar, ob dies durch einen dünnen Draht einer Christbaumkugel passiert, oder durch eine Tannennadel oder wie auch immer, auf alle Fälle blutet es.
Natürlich bekommt diese Person von der Firma, in deren Räumlichkeiten dies passiert, ein Heftpflaster.
Keine große Affäre, nichts Tragisches.
Aber nehmen wir an, diese jetzt blutende Wunde entzündet sich, die Person hat angenommen keinen ausreichenden Tetanus-Schutz und wird in der Folge schwer krank und lange (oder gar auf Dauer) arbeitsunfähig.
Es handelt sich ja eindeutig um eine aktuelle zugezogene Verletzung während der Arbeit (auch wenn die erste, am verheildende Verletzung schon älter war). Das Heftpflaster stammt von der beauftragenden Firma, die Verletzte von der beauftragten Firma.
In welchem/n Verbandsbuch muss der Vortrag eingetragen werden, damit im Falle eines Falles die Berufsgenossenschaft die (hoffentlich nicht) eintretende Berufsunfähigkeit zu bezahlen?
Im Heft des Auftraggebers, in dessen Räumlichkeiten das passiert?
Im Heft der ausführenden Firma = Arbeitgeber des verletzten Mitarbeiters?
Oder in beiden?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen!
Ein schönes erstes Advenstwochenende wünscht
Alexander