Arbeitsunfall - wer muss dokumentieren?

Hallo Ihr Wissende,

Folgender Fall:

Eine Firma bestellt eine externe Firma um die Weihnachtsdekoration aufzubauen.
Die externe Firma kommt mit mehreren Beschäftigten, baut auf.
Während des Aufbaus geht bei einer dieser Beschäftigten eine alte Verletzung, die am Verheilen war, wieder auf und fängt an zu bluten. Es ist nicht völlig klar, ob dies durch einen dünnen Draht einer Christbaumkugel passiert, oder durch eine Tannennadel oder wie auch immer, auf alle Fälle blutet es.

Natürlich bekommt diese Person von der Firma, in deren Räumlichkeiten dies passiert, ein Heftpflaster.

Keine große Affäre, nichts Tragisches.

Aber nehmen wir an, diese jetzt blutende Wunde entzündet sich, die Person hat angenommen keinen ausreichenden Tetanus-Schutz und wird in der Folge schwer krank und lange (oder gar auf Dauer) arbeitsunfähig.
Es handelt sich ja eindeutig um eine aktuelle zugezogene Verletzung während der Arbeit (auch wenn die erste, am verheildende Verletzung schon älter war). Das Heftpflaster stammt von der beauftragenden Firma, die Verletzte von der beauftragten Firma.

In welchem/n Verbandsbuch muss der Vortrag eingetragen werden, damit im Falle eines Falles die Berufsgenossenschaft die (hoffentlich nicht) eintretende Berufsunfähigkeit zu bezahlen?
Im Heft des Auftraggebers, in dessen Räumlichkeiten das passiert?
Im Heft der ausführenden Firma = Arbeitgeber des verletzten Mitarbeiters?
Oder in beiden?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

Ein schönes erstes Advenstwochenende wünscht

Alexander

Hallo

In welchem/n Verbandsbuch muss der Vortrag eingetragen werden,
damit im Falle eines Falles die Berufsgenossenschaft die
(hoffentlich nicht) eintretende Berufsunfähigkeit zu bezahlen?
Im Heft des Auftraggebers, in dessen Räumlichkeiten das
passiert?
Im Heft der ausführenden Firma = Arbeitgeber des verletzten
Mitarbeiters?
Oder in beiden?

BGV A1, § 24 Nr. 6:

„(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.“

Mit „Unternehmer“ ist begrifflich der Arbeitgeber gemeint.

Außerdem hat der ja auch nicht den geforderten dauerhaften Zugriff auf das Verbandbuch seines Auftraggebers.

Also muss er es sowieso in sein eigenes eintragen.

Gruß
smalbop

Hallo smalbop,

herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort.

Dir eine schöne Weihnachtszeit

Viele Grüße

Alexander