Jemand der aussah wie ich, erlebte folgendes:
Wie an jedem Arbeitstag verließ er Mittags zur Pause, das Gebäude um sich ein kleines Stückchen kalten Kuchen zum Verzehr am Arbeitsplatz zu holen.
Auf dem direkten Rückweg knickte er an einem Bordstein um und beshädigte sich den linken Fuß ( Bänder, Sprunggelenk ) so sehr, dass er mit Mühe zurückhumpeln konnte, dann zum Krankenhaus musste und zwei Wochen krankgeschrieben wurde.
Nunmehr bekommt er von der Berufsgenossenschaft ein Schreiben:
Ereignete sich der Unfall von oder zur Essensausgabe?
auf dem Weg zur Nahrungsmittelbesorgung?
auf dem Weg zu sonstigen Besorgungen?
beabsichtigten Sie einen Spaziergang zu machen oder einen Bekannten zu besuchen?
Meine Fragen:
ist den so ein Ausflug während der Mittagspause trotzdem ein Arbeitsunfall?
Bisher war ich da der Meinung- sobald jemand das Gebäude verlässt, kann es auch kein Arbeitsunfall mehr sein.
Gerne sehe ich kompetenten Erläuterungen entgegen.
Vielen Dank
Hi,
Unfälle auf dem Weg zur Essensbesorgung werden dann als Arbeitsunfall anerkannt, wenn sie im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, z.b. Weg zur Kantine, Weg zu einem Imbiss in der Nähe der Firma, Kauf von Nahrungsmitteln zum Pausenverzehr.
Wenn man hingegen in der Mittagspause einfach einkaufen geht, hat das nichts mit der betrieblichen Tätigkeit zu tun, ist also nicht versichert.
Ich würde es also genau so angeben, dass du wie fast jeden Tag Deine Pausenverpflegung aus der Bäckerei geholt hast. (besonders gute Chancen auf Anerkennung als AU gibt es, wenn es gar keine betriebliche Pausenversorung gibt)
Gruss A.
Hallo,
Unfälle auf dem Weg zur Essensbesorgung werden dann als
Arbeitsunfall anerkannt, wenn sie im Zusammenhang mit der
betrieblichen Tätigkeit stehen, z.b. Weg zur Kantine, Weg zu
einem Imbiss in der Nähe der Firma, Kauf von Nahrungsmitteln
zum Pausenverzehr.
wo hast du diese Info her? Ich meine, dass insbesondere Unfälle auf Wegen zur Nahrungsbeschaffung außerhalb des Betriebsgeländes nicht mehr als Arbeitsunfälle gelten. So habe ich das zumindest bei den BG-Seminaren gelernt (liegt aber schon ein paar Jahre zurück).
Gruss, Niels
Hi, ich hab einige Jahre als Sicherheitsfachkraft (als Dienstleister für viele Firmen ) gearbeitet und dort solche und solche Fälle gehabt. Teils wurde es anerkannt, teils erst nach Gerichtsverfahren, teils auch nicht. Es hängt da sehr viel an juristischen Spitzfindigkeiten. Z.b. gibt es ein Urteil, was einen Unfall nicht als AU einstuft, wo in einem Getränkemarkt eine Flasche explodierte, oder auch ein Spaziergang in der Pause wurde nicht als AU eingestuft. Gerade zum Thema Einkauf zum unmittelbaren Pausenverzehr geht die Rechtssprechung aber öfters dahin, dass es als AU zu werten sei. In jedem Fall ensteht kein Nachteil, wenn man die Angaben macht wie gewünscht.
Wenn es nicht als AU anerkannt wird, sollte man sich aber überlegen, ob der Aufwand eines Weges durch die Instanzen im konkreten Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist und dazu einen im Unfallrecht erfahrenen Anwalt ranziehen (z.b.wenn es zu einer dauerhaften Schädigung gekommen ist).
A.
Gebe Herrn K. Recht, jedoch…
Hi,
Herr K. hat recht.
Da das holen von Essen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit beiträgt, ist die/der Arbeitnehmer/in auf dem direkten Weg dorthin und zurück
versichert.
Jedoch kann es bei der Art der Verletzung zu Widerständen kommen.
Bestand eine Vorschädigung des gerissenen Bands oder erlitt die/der AN schon einmal einen Bänderriss, so kann die BG argumentieren, dass diese Verletzung auch überall anderswo früher oder später aufgetreten wäre und dass das Band in gesundem nicht vorgeschädigtem Zustand nicht gerissen wäre.
Hier kann die Aussage des behandelten Arztes und die Aussagen die die/der AN dem Arzt gegenüber über eine evtl. Vorgeschichte des geschädigten Bandes macht, einen Einfluss haben.
Gruß
Christian
Hallo,
Herr K. hat recht.
ganz so sicher wäre ich mir da nicht, vielleicht ist meine Erinnerung ja doch nicht so schlecht:
http://www.rechtforum.de/sozialrecht/urteile/urteil0…
http://www.ra-kotz.de/arbeitsunfall1.htm
http://www.winni-the-pooh.de/gesetz/arbeit.htm (Thema: „Arbeitszeit/Mittagspause“)
Gruss, Niels
… bitte nicht verwechseln.
Hallo,
also, zum Link Nr. 1:
Hier geht es um den Sachverhalt, der eigentlichen Mittagspause.
Beispiel : Bewege ich mich zur Kantine, nehme dort meine Mahlzeit ein und falle dabei auf den Kopf ist das kein Arbeitsunfall.
Der jedoch von Supermann28 geschilderte Fall besagt,
dass man auf dem Weg vom Essen Holen einen Unfall hat.
Und genau auf diesem Weg ist er versichert.
Man unterscheidet also hier den Weg von/zum Essen Holen (mit Versicherungsschutz) und den eigentlichen Akt der Nahrungsaufnahme und damit die Verweilzeit am Ort der Nahrungsaufnahme (kein Versicherungsschutz).
Zu Link Nr. 2 :
Hier wird ein Unfall bei einem Spaziergang während der Pause geschildert.
Den Zusammenhang mit dem Posting von Supermann28 bleibt mir hier verschlossen.
Daher gehe ich hier nicht näher darauf ein.
Zu Link Nr. 3 :
Die Seite alleine ist ja schon eine Zumutung.
Tausend schlecht sortierte Artikel und dann noch voller Rechtschreibfehler.
Auf alle evtl. mit einem Arbeitsunfall zusammenhängenden
Punte hier einzugehen weigere ich mich schlichtweg.
Und bevor die Frage aufkommt, woher ich das alles weiss:
Ich bin bei uns in der Firma Sicherheitsbeauftragter
und da lernt man diese Dinge in Seminaren die von
den Berufsgenossenschaften durchgeführt werden.
Ergo : Herr K. hat recht.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Christian