Da ist der lieben Susi doch mal wieder sowas passiert: die ist nämlich grad in Hannover auf der Messe. Und weil ja bekanntlich zu Messezeiten Hoteluzimmer schwer zu kriegen und teuer sind kam sie in einer hübschen Airbnb-Unterkunft unter. Das ist auch alles superfein, bis sie vorhin die Wucht der dortigen Kühlschranktür unterschätzt hat und sich den Ringfinger so derartig eingeklemmt hat, dass der nun rot-lila-blau-dick ist.
Nun wäre die Frage: gilt sowas als Betriebsunfall? War ja nun definitiv auf einer Reise, die von ihrem Arbeitgeber initiiert war. Aber eben doch in ihrer Unterkunft (und nicht aufm Weg).
Hat da jemand ne Idee? Sicherlich ist die Verletzung nicht so dramatisch (sie sagt, den Finger kann sie - wenn auch unter Schmerzen) bewegen und es deutet auch sonst ihrer Aussage nach nichts auf nen Bruch hin.
[Anmerkung der Redaktion: auf Susis Wunsch habe ich Art und Ursache der Verletzung verfremdet - denn darum soll’s nicht gehen.]
Eher nein, denn der Unfall passierte ja anscheinend nicht während der Arbeit und auch nicht auf dem Arbeitsweg, sondern in Susis Freizeit. Dass Susi ihre Freizeit aufgrund einer Dienstreise in dem schnöden Kaff Hannover verbringen musste, ist zwar äußerst bedauerlich, aber nicht rechtserheblich.
hierzu schreibt der ErfK, Rolfs, § 8 SGB VII Rn 9a:
„Erleidet der AN den Unfall auf einer Dienst- oder Geschäftsreise, gilt: Versicherungsschutz besteht, solange das den Unfall auslösende Ereignis mit der berufl. Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang steht. Allein der Umstand, dass der Reisende gezwungen ist, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, begr. den UVSchutz nicht (BSG 13.2.1975 …).“
Eindeutig kein Arbeitsunfall - und zwar unabhängig davon, ob der Finger an einer Kühlschranktür oder der Tür einer Mini-Bar eingeklemmt wurde.
Muss es ja auch nicht sein aber ein Kapselriss könnte es sein mit Verletzung zumindest einer Vene. Sonst wäre der Finger nicht so blau angelaufen. ramses90
Das könnten 100000 Sachen sein! Aber wie ich ja schrieb
Immerhin sind wir ja hier im Rechts- und nicht im Medizinbrett. Inzwischen schreibt mir Susi, dass sie beim Arzt war. Aber was sie hat, verrate ich nicht! Ätsch!
Wer zahlt denn das Quartier? Der Arbeitgeber oder Susi? Aber ich denke, das könnte man auch telefonisch bei der Unfallversicherung klären. Ist ja auch die Frage, was die an Unterlagen brauchen.
DAS würde ich nicht so sehen, denn wenn der Arbeitgeber das Quartier bezahlt ist auch die Nächtigung teil der Geschäftsreise (dann nämlich, wenn dem Arbeitnehmer die Heimreise nicht zugemutet werden kann). Dann sollte auch das, was im Zimmer passiert versichert sein. Wenn es aber Susi zumutbar ist, dass sie heimfährt, sie aber aus welchen Gründen auch immer nicht will, dann ist das mit sicherheit kein Arbeitsunfall mehr.