Arbeitsunterbrechung eines Handwerkers

Hallo zusammen,

mich würde interessieren ob ich als Handwerker meine Arbeit unterbrechen darf wenn z.b. ein Kunde oder seine Versicherung seine A-Kontorechnung zu einem laufendem Auftrag nicht bezahlt.

Sorry, aber ich kann dir nicht helfen.

Hallo!

Leider bin ich mir in diesem Fall nicht sicher und sag lieber nichts falsche. Vielleicht weiß jemand anderes mehr.

Liebe Grüße

Sie müssen den Kunden zuerst abmahnen und ihm eine angemessene Frist stellen, die Rechnung zu begleichen. Lässt er die Frist verstreichen, dürfen Sie die Arbeit einstellen und eine Rechnung für alle bisher geleisteten Arbeiten stellen.

Entschuldigung mir ist nicht klar was die A-Kontenrechnung bedeutet.
ansonsten es kommt auf Vertrag an. wenn es kein schriftliches oder muendliches Vertrag vorhanden ist dann muss man zuerst an BGB zugreifen.

Hallo,

die Grundlagen finden sich im BGB - mit Handwerkern wird entweder ein Werkvertrag oder ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit schließen die beiden Parteien jedoch den Vertrag so wie sie wollen, ohne jedoch gegen zwingende Vorschriften des BGB zu verstoßen.

Bei Werk- und Dienstleistungsvertag handelt es sich um gegenseitige Verträge, bei denen beide Schuldner und beide Gläubiger sind. Frei gesprochen schuldet der Handwerker eine Dienstleistung (z. B. Wand streichen) oder ein Werk (z. B. ein neues Dach) und dafür bezahlt der Kunde Geld.

Wann die Bezahlung vereinbart wird (z. B. vor oder nach oder in Teilzahlungen) ist m.W. frei wählbar - ist nichts vereinbart ist BGB heranzuziehen. Man könnte also Leistung „zug um zug“ vereinbaren. Bsp. Keller ausheben (dann Bezahlung 1), Grundmauern errichten (Bezahlung 2) usw. - üblicherweise wird eine Leistung (Werk oder Dienstleistung) aber erst am Ende bezahlt.

Das sind nur ein paar Grundgedanken zur Rechts-Theorie - denn so ganz verstehe ich die Frage nicht, insbesondere auch nicht der Part mit der Versicherung.

Hallo und danke erstmal für die Antwort.

Es geht vereinfacht gesagt um folgendes.

Wir arbeiten öfter bei Wasserschäden für Kunden deren Versicherungen meißtens am Ende die Arbeiten bezahlen sollen.

Wir hatten des öfteren das Problem das wir zwar einen ordentlichen Kostenvoranschlag erstellen in dem alles drinsteht und der Kunde diesen auch unterschreibt.

(der Kostenvoranschlag liegt auch in aller Regel vorher der Versicherung zur Kenntnissnahme vor.)

Allerdings lassen die Versicherungen immer öfter alle Arbeiten durchführen und wenn es dann ans zahlen der Rechnung geht verweisen Sie oft auf Firmen die einen Rahmenvertrag mit der Versicherung haben.
Und wollen dann nur das bezahlen was Sie bei diesen Firmen bezahlt hätten.

(Ich denke das kann man aber so nicht vergleichen da wir nicht nach diesen Rahmenverträgen (Dumpingpreise) arbeiten.)

Also habe ich mir überlegt einfach die Arbeiten zu unterbrechen wenn eine A-Kontorechnung überfällig ist und erst dann weiter zu arbeiten wenn das Geld eingetroffen ist.

Ich persönlich finde das absolut fair und logisch leider heißt das in Deutschland ja nicht automatisch das es auch erlaubt ist.

Das ist zunächst mal eine SChweinerei der Versicherung! Der Vertrag besteht mit dem Versicherten, er ist es, der die Rechnung am Ende begleichen muss - ob nun eine Versicherung dahintersteht oder nicht.

Versicherungen stehen für ihre Versicherten nur stellvertetend ein (mit Ausnahme der Kfz-Sachen, dort richten sich Ansprüche immer gegen die Versicherung selbst - ansonsten immer gegen den Versicherungsnehmer). Deswegen ist auch er der richtige Adressat bei SChuldnerverzug, also wenn nicht gezahlt wird. Mit der Versicherung brauchst du dich nicht rumärgern, sie hat dir rechtlich gesehen (außer es wird explizit vertraglich vereinbart, gar nichts zu sagen!).

Das Problem hat am Ende also der Versicherungsnehmer mit der Versicherung.

Natürlich muss man als Firma immer den eigenen Ruf im Auge behalten - das ist eine schwierige Sache, verstehe ich.

Das Argument der Versicherung nur bis zu der Höhe zu bezahlen wie sie Rahmenverträge hat, ist unerheblich und hält juristisch m.E. nicht Stand.

Ich denke hier wäre aber ein Gang zum Rechtsanwalt durchaus sinnvoll - denn dies darf und kann keine Rechtsberatung sein, sondern nur Gedanken eines juristischen Laien mit ein paar Kenntnisnissen in Jura.

Viel Erfolg
who_knows

Hallo Fukoessen,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort aus technischen und zeitlichen Gründen.

Ihre Frage würde ich mit Ja beantworten, denn man hört ja vielerseits, dass Bauarbeiten aus Gründen des Zeitverzugs unterbrochen werden bis zur Vereinbarung einer Zahlung/Teilzahlung. Jedoch ist nach meiner Auffassung eine zeitliche Begrenzung gegeben, gehe mal davon aus, dass es ca. drei Monate sind, ohne ein Auftragsende hervorzurufen, aber ohne Gewähr.

Ich hoffe sehr, hier ein wenig weiter geholfen zu haben und verbleibe mit den Wünschen für ein gutes Wochenende.

Viele Grüße,
Paragraf-X