Liebe Experten,
mein Aufgabengebiet im Betrieb hat sich geändert. Dies soll nun auch in einem neuen Arbeitsvertrag oder einer Arbeitsvereinbarung festgehalten werden. Verliere ich damit meinen (längeren) Kündigungsschutz (ich bin ca. 11 Jahre im Betrieb) oder geht dieser in die neue Vereinbarung über bzw. muß man dies im Vertrag anführen? Wie stellt man es an, daß man sich nicht verschlechtert?
Vielen Dank im voraus!
Andreas
Weder der Kündigungsschutz nach dem KSchG noch die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängigen gesetzlich verlängerten Kündigungsfristen werden durch die rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, die durch die Aufhebung und sofortige Neubegründung des Arbeitsverhältnisses bewirkt wird, berührt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Tillmann
Rechtlich ohne Bedeutung - zur Beweiserleichterung empfiehlt sich der Zusatz im Vertrag: Betriebs-/Unternehmenszugehörigkeit seit …