Angenommen, ein Arbeitsvertrag enthält folgenden Paragraphen zur Vergütung :
Der Arbeitnehmer erhält für eine durchschnittliche (auf ein Jahr bezogene) wöchentliche Arbeitsleistung von 20 Arbeitsstunden eine Bruttovergütung von x Euro monatlich.
Darin enthalten ist eine Pauschale von 240€ monatlich , mit der die Vertretung von anderen Mitarbeitern im üblichen Umfang während der Urlaubsabwesenheit und im Falle von krankheitsbedingten und sonstigen vergütungspflichtigen Fehlzeiten abgegolten wird.
Wie wäre das bitte zu verstehen?
Wer nicht vertritt, erhält die Pauschale nicht?
sieht so aus, als wollte der Arbeitgeber damit auch vorschreiben, wie lange der Arbeitnehmer maximal krank sein darf: Er möchte den Lohn auf Arbeitsleistung beziehen und alle „vergütungspflichtigen Fehlzeiten“ (Feiertage, Erholungsurlaub, Krankheit) mit einer festen Pauschale abhandeln, unabhängig davon, in welchem Umfang diese Fehlzeiten anfallen.
Fragt sich, ob der Arbeitgeber in Craiova oder eher in Sliwen oder Zvolen sitzt? In D hätte er bei dieser Unverfrorenheit einen Besuch von ein paar altgedienten Metallern vor seinem Werkstor verdient - unabhängig davon, dass die Formel mit der Pauschale nicht wirksam ist.
Sehr interessanter Arbeitsvertrag. Schaut nach nicht gezahlten Überstunden aus. Eventuell aber auch nach dem was Aprilfisch gesagt hat. Das wäre auch möglich.
x-240€ für 20h/Woche.
Überstunden, die geleistet werden, um die Arbeit von Mitarbeitern zu machen, die grade nicht da sind, werden mit 240€ pauschal abgegolten.
Auch wenn diese Meinung nicht rechtlich korrekt formuliert ist: für mich sieht das wie ein Arbeitsvertrag aus, der darauf angelegt ist, einen der Vertragspartner über den Tisch zu ziehen - mit Sicherheit den Arbeitnehmer. Ein guter Vertrag sollte keinerlei Fragen offen lassen. Ich denke mir, wenn man den AG fragen würde, wie diese Formulierung zu verstehen ist, würde die Antwort nur wirres Wischt-Waschi sein - ansonsten könnte er ja auch gleich den Arbeitsvertrag eindeutig formulieren.
Natürlich können wir alle nur mutmaßen, was der AG mit dieser Formulierung zum Ausdruck bringen will - und genau das wird im Zweifel ein Richter auch sehen.
Da steht nur, dass man eine Zulage für die Vertretung (hier geht es allein um die zu erbringende Arbeitsleistung und nicht um Arbeitszeit) bekommt.
OK - und halt der zweite Teil, der eh nichtig wäre, weil die Vergütung durch das EntgFG, BUrlG sowie den § 616 BGB geregelt ist.