Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Als Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma befinde ich mich in der Probezeit und habe eine Kündigungsfrist von einer Woche.
Am Montag den 29. März beginne ich eine neue Tätigkeit bei einer anderen Leiharbeitsfirma.
Meine derzeitige Tätigkeit habe ich mit Ablauf des (Sonntag) 28. März gekündigt.
Mein derzeitiger AG sagte mir, daß mein Vertrag nicht an einem Sonntag beendet werden kann, die Kündigung also mit Ablauf des (Samstag) 27. März erfolgen muß.
Kann mir jemand sagen ob diese Aussage so richtig ist?
Meiner Meinung nach wäre ich einen Tag nicht versichert, würde ich m. A. des Sa. kündigen.
Über eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Gruß
Marcus