Arbeitsverhältnis beenden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Ich habe am letzten Donnerstag ein super Jobangebot erhalten und dies auch angenommen. Nun muß ich aber mein seit dem 01.09.2014 bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, was aber erst mal für ein Jahr befristet ist.

Durch die Kündigungsfrist (4 Wochen zum Monatsende) könnte ich erst am 01. Juli anfangen. Ich möchte aber viel früher, am liebsten morgen schon, denn ich werde dringendst gebraucht.

Wie kann ich das Arbeitsverhältnis sofort beenden? Kündigen oder Aufhebungsvertrag? Bei einer Kündigung muß ich doch eine Kündigungsfrist einhalten. Oder geht es auch in Ausnahmen ohne Frist?

Bitte helft mir!!! Ich muß am Montag meiner Chefin (da sie am Montag erst wieder im Büro ist) was vorlegen, was sie einfach nicht ablehnen kann und wo ich schnellstens aus dem Arbeitsvertrag komme!

Hallo!

Durch die Kündigungsfrist (4 Wochen zum Monatsende) könnte ich
erst am 01. Juli anfangen.

An einen bestehenden Vertrag muss man sich halten. Ungeachtet dessen kann man aber miteinander reden. Oft funktionieren dann rechtlich und vertraglich unmögliche Ansinnen problemlos.

Davon abgesehen: Statt sich vertragstreu zu verhalten, Hals über Kopf zu verschwinden, ist kein guter Stil. So etwas kann auch beim neuen Arbeitgeber sauer aufstoßen, müsste er doch ebenfalls bei erster Gelegenheit mit ähnlichem Verhalten rechnen.

Gruß
Wolfgang

Danke für die Antwort!

Hallo,
biete doch deiner jetztigen Chefin einen Aufhebungsvertrag an. Für eine fristlose Kündigung fehlen die Voraussetzungen. Wenn du einfach so verschwindest kann deine jetzigen Chefin verklagen auf Schadensersatzleistungen.

An einen Aufhebungsvertrag habe ich auch gedacht, in der Hoffnung, sie stimmt auch zu. Ich will nicht einfach so verschwinden, um Gottes Willen. Es soll alles einvernehmlich passieren!

Hi,

dann hoffen wir mal, dass die 74 in Deinem Nick nicht Dein Geburtsjahr ist, denn sonst müsstest Du das besser wissen :wink:

Ich habe am letzten Donnerstag ein super Jobangebot erhalten

Herzlichen Glückwunsch!

und dies auch angenommen.

Das war voreilig. Denn zunächst musst Du doch beim bisherigen Arbeitgeber klären, zu welchem Datum Du dort aufhören kannst zu arbeiten - was wiederum maßgeblich das Datum vom Arbeitsbeginn beeinflusst.

Nun muß ich aber mein seit dem
01.09.2014 bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, was aber
erst mal für ein Jahr befristet ist.

Wie gesagt, die Reihenfolge war falsch, aber das weisst vermutlich inzwischen eh selber.

Durch die Kündigungsfrist (4 Wochen zum Monatsende) könnte ich
erst am 01. Juli anfangen. Ich möchte aber viel früher, am
liebsten morgen schon,

Das ist verständlich - so eine Zeit, die man in einem gekündigten Arbeitsverhältnis „absitzen“ muss ist höchst unangenehm. Dennoch: es gehört zum guten Stil, dass man seine Arbeit solide zu Ende führt und einem möglichen Nachfolger den Einstieg so einfach wie möglich macht.

Ausserdem - das wurde ja schon erwähnt - macht das auch bei Deinem neuen Arbeitgeber echt keinen guten Eindruck, da die ja dann davon ausgehen müssen, dass Du das am Tag x (nämlich wenn Du den jetzt neuen Arbeitgeber zugunsten eines noch schöneren / besseren / bunteren verlässt) genauso machen wirst. Darum: so sehr ich Deinen Eifer verstehen kann, lass Dir Zeit, beende Deine bisherige Tätigkeit so sauber und ordentlich, dass Du da gerne zurückkommen würdest und dann stürz Dich voll in den neuen Job.

denn ich werde dringendst gebraucht.

Oh-oh. Ganz ehrlich: wenn die Firma sooo schlecht plant, dass sie einen Mitarbeiter „sofort“ brauchen und nichtmal 6 Wochen Kündigungsfirst (das ist ja sozusagen gar nix!) abwarten können, dann bin ich nicht sicher, ob das so der „Traumarbeitgeber“ ist. Denn womöglich stellen die dann genauso schnell fest, dass sie Dich ja doch nicht brauchen. Zumindest ist’s kein gutes Zeichen für solide Planung von deren Seite.

Wie kann ich das Arbeitsverhältnis sofort beenden?

Sachma, bist Du mit der Kündigungsfrist überhaupt sicher? Bist Du denn im öffentlichen Dienst?

Bitte helft mir!!! Ich muß am Montag meiner Chefin (da sie am
Montag erst wieder im Büro ist) was vorlegen, was sie einfach
nicht ablehnen kann und wo ich schnellstens aus dem
Arbeitsvertrag komme!

Nun, ich fürchte, dass es auf legalem Wege wenig gibst, was Du im Gegenzug „anbieten“ kannst, das die Chefin nicht „ablehnen kann“ :wink: Ausser Du wärest so ein unerträglicher Mitarbeiter, dass allein Deine Abwesenheit positiv ist. Davon gehe ich aber nicht aus. Das heisst, Du kannst nur recht freundlich bitten. Und oft sind Arbeitgeber, die befristete Verträge vergeben (müssen), diesbezüglich auch sehr aufgeschlossen. Doch Garantie gibt es keine *träller*

Achja, aufgrund der Eile würde ich versuchen, die Chefin schon jetzt zu erreichen. Liest die denn ihre Mails nicht? Ggf. reicht ja die bitte um Rückruf :wink: Oder hat die eine Handynummer, unter der Du sie erreichen könntest? Oder ein weiterer Vorgesetzter, ggf. eine Ebene über Deiner Chefin? Wer vertritt sie denn?

Und dann noch die Frage: wieviele Überstunden und (alten) Urlaub hast Du denn noch übrig? Könntest Du das ggf. ausgezahlt kriegen? Oder „musst“ Du das abfeiern?

Um nach der langen Rede nun Deine Frage zu beantworten: Regulär Kündigungsfrist ist zum 30. Juni, wenn ich das recht verstehe. Frühere und sinnvolle Möglichkeiten sind der 31. Mai oder der 15. Juni - irgendwas zwischendrin würde ich nicht empfehlen, denn dann haste ewig ein „krummes“ Datum auf dem Zeugnis stehen. Und da musste halt mit dem Arbeitgeber reden, ob und zu welchem der drei möglichen Termine er Dich nun gehen lässt. Das hängt aber letzten Endes von der „Gnade“ Deines Arbeitgebers ab.

*wink*

Petzi

Hej,

am besten einigt Ihr Euch auf einen Aufhebungsvertrag. Ist am einfachsten und rechtlich korrekt.

Was du allerdings auch bedenken solltest, ist dein Resturlaub. Je nachdem wie hoch dein Urlaubsanspruch ist, wird’s diesen Monat schon echt eng (wegen den Feiertagen) diesen jetzt noch zu verballern.

Arbeitgeber abmahnen und dann fristlos kündigen.
Hallo mzwerg74,

besteht die Möglichkeit, dass der alte Arbeitgeber abgemahnt werden kann; wegen schlechter Arbeitsbedingungen, Mobbing, unbezahlter Überstunden etc.?

Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Abmahnung erteilen würde, so könnte er im Anschluß auch selber fristlos kündigen (wenn ich das richtig verstanden habe!).

http://www.business-netz.com/Arbeitsrecht/Keine-fris…

Gruß _unplugged

Nun muß ich aber mein seit dem

01.09.2014 bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, was aber
erst mal für ein Jahr befristet ist.

Durch die Kündigungsfrist (4 Wochen zum Monatsende) könnte ich
erst am 01. Juli anfangen.

Nix Kündigungsfrist. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das gilt für den AG als auch für den AN.

Näheres kannst du hier nachlesen.

Es bleibt nur ein Aufhebungsvertrag.

Vielleicht schreibst du mal, was gestern rausgekommen ist.

Viele Grüße

Gesine

Hallo Gesine,

Nix Kündigungsfrist. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das gilt für den AG als auch für den AN.

hast du echt den Vertrag vorliegen?

Ich kenne Versionen, bei denen ausdrücklich auch eine gesetzliche Kündigung vor Vertragsende möglich ist.

Dies steht übrigens auch in deinem Link.

Gruß, Karin

2 Like

Oder eine Einigung mit dem Arbeitgeber.

Habe am 06.05. das selbe mit meinem Arbeitgeber gemacht…wollte zum 01.06. bei einer anderen Firma anfangen und da es keiner der beiden Seiten etwas bringt auf eine 4 Wochen Frist oder der gleichen zu pochen, habe ich meine Kündigung einfach auf den 30.04. Datiert, beide haben unterschrieben und fertig.

Deswegen hatte ich ja auch schon gefragt, wie sein Verhältnis zum Arbeitgeber ist. Wenn sich beide einig sind, sollte es keine Probleme geben.

Einig muss man sich in diesem Fall noch nicht mal sein…der Arbeitgeber muss nur mitspielen^^ Druckmittel ist natürlich ein Monatslohn der nicht gezahlt werden muss weil ein Mitarbeiter der festgehalten wird wahrscheinlich nicht mehr die selbe Leistung bringt wie vorher…ich denke das das jedem Arbeitgeber klar ist ^^

Ich habe alles geschafft!

Ich habe alles soweit geklärt! Danke!

Ein Aufhebungsvertrag kommt für sie nicht in Frage. Und einfach abhauen - das werde ich nie machen. Warum auch!?

Ich habe gestern gekündigt. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist. Die habe ich nun eingehalten. Ein Aufhebungsvertrag kommt par duex nicht in Frage. Ich hoffe nur, daß sie schnellstens eine Nachfolge findet und somit meinen Urlaub nicht streicht. Mal sehen! Danke aber für die Anwort!

Hi!

Ich hoffe
nur, daß sie schnellstens eine Nachfolge findet und somit
meinen Urlaub nicht streicht. Mal sehen! Danke aber für die

Wenn der Urlaub bereits genehmigt ist, wird das unmöglich sein.

Gruß
Guido