Arbeitsverhältnis deutlich vor der Frist kündigen?

Nach Rechtssprechung ist mein Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Können mir Nachteile entstehen, wenn ich z.B. bereits im Januar für Ende Juni kündige. Vorteil hierbei könnte eine mögliche Freistellung sein. Kann der Arbeitgeber dies als trifftigen Kündigungsgrund für eine frühere Kündigung angeben? Es handelt sich hier um ein sehr großes Unternehmen, betriebsbedingt etc. kann ausgeschlossen werden, zumindest ohne Sozialplan etc.

Hallo, nein, der Arbeitgeber kann dies nicht als Grund für eine vorzeitige Kündigung angeben. Schließlich kündigen ja Sie. Vielleicht zieht er dann eine vorzeitige Auflösung des Vertrages in Erwägung. Wenn nicht ganz sicher ist, dass Sie frei gestellt werden, würde ich auf gar keinen Fall verfrüht kündigen. Das kann sich nur negativ während des Arbeitsverhältnisses auswirken. Viel Erfolg und freundliche Grüße

nachteile können nicht entstehen. die gesetzteslage sagt aus minimum 4 wochen vorher zu kündigen. ein maximum ehr zu kündigen sit mir nicht bekannt.

ich persönlich habe 2 monate vorher gekündigt da ich viele überstunden hatte und der arbeitsgeber bei anderen kündigungen vorher nicht bereit war die überstunden zu bezahlen wenn sie nicht mehr aufgrund einer 4 wochen kündidgungsfrist abzusetzen war. es gab in meinem unternehmen ettliche rechtsrechte.

die frage in deinem fall ist ist es sinnvoll sooooooooooooo früh zu kündigen?

auf eine bezahlte freistellung würde ich nicht spekulieren. warum auch? ich als arbeitgeber würde doch niemanden noch x monatsgehälter zahlen würde null arbeit.

evt. wäre ein gespräch mit dem betriebsrat sinnvoll.

Prinzipiell würde ich sagen, dass eine rechtzeitige Kündigung im Januar zu Ende Juni keinen Kündigungsgrund darstellt der es dem Arbeitgeber erlaubt das ARbeitsverhältnis früher zu beenden. Allerdings könnte der Arbeitgeber ja auch selbst innerhalb von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Je nach dem in wie weit der ARbeitgeber z. B. einem Tarifvertrag unterliegt wäre ich damit vorsichtig…

Hallo,
bist Du in der Probezeit? Dann erübrigt sich alles, was zu sagen wäre… . Wenn Du eine Freistellung haben möchtest, rede mit dem AG.
Ansonsten sehe ich keinen Grund, mit der Kündigung zu warten. Der AG sollte es als „nette Geste“ verstehen können.
Viel Erfolg!
phantomin

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

es macht kein Sinn so früh zu kündigen, weil si mit einer Kündigung von Arbeitgeberseiten rechnen müssen, egal aus welchem Gründe. Am besten kündigen Sie fristgerecht, weil für Sie am besten ist.

Gruß
MArinel

Hallo,
Du schreibst:

Nach Rechtssprechung ist mein Arbeitsvertrag 4 Wochen zum
Monatsende zu kündigen.

Wenn dem tatsächlich so ist, dann sollten Dir auch keine Nachteile entstehen, wenn Du früher kündigst. Eine mögliche Freistellung wofür ? Sorry, die Angaben sind leider zu wenig…

Hallo,
Ihre Frage ist in der Sache und im Grundsatz berechtigt. Irritiert bin allerdings über den Hintergrund der langfristigen Kündigung. Der Arbeitgeber wird Sie nach meiner Einschätzung nicht freistellen mit Fortzahlung der Bezüge.
Jedoch ist eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers auszuschließen, da die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen.
Beste Grüße
Thomas

meiner meinung nach ist das kein problem, dein arbeitgeber kann dich ja schlecht kündigen, nachdem du gekündigt hast.
die frage ist halt wie das verhältniss untereinander dann ist, allerdings haben wir da noch nie schwierigkeiten gehabt. der arbeitgeber hat ja somit auch mehr zeit ersatz für dich zu finden.

Hallo, Mallemumm,

juristisch entstehen Dir keinerlei Nachteile, wenn Du im Januar zum 1.6. kündigst!

Du hast Recht: Der AG muss Dich zur Stellensuche bezahlt freistellen, aber so groß ist dieser Vorteil nicht!

Melde Dich nochmal, falls Du konkrete Fragen hast; ich verstehe (glaube ich) Dein Problem nicht richtig! Hast Du einen neuen Job (in Aussicht)? Warum solltest Du dann nicht kündigen sollen? Und warum nicht frühzeitig?

Viele Grüße und viel Erfolg!

Hallo und vielen Dank für die ganzen Rückmeldungen. Zu den offenen Fragen, ja natürlich geht es darum, dass es ein neues Arbeitsverhältnis gibt, welches jedoch erst zum 01.06.2012 anfangen würde. Da mein Job direkt an der Kundenschnittstelle ist und somit auch direkt die Unternehmensdaten und -zahlen betrifft, dachte ich an eine Freistellung. Dies ist schon häufig der Fall gewesen, jedoch bei kurzfristigeren Kündigungen. Darum auch meine Frage.

Offen für mich ist jedoch, kann jemand der selbst gekündigt hat noch gekündigt werden, oder nicht? „juliagieseler“ schrieb dies ja. Für mich jedoch schwer vorstellbar, denn dann könnte jeder AN ja eine Kündigung für in 15 Jahren aussperchen und hätte damit seinen Arbeitsplatz für die kommenden 15 Jahre gesichert…???

Hallo nochmal!

Ich glaube, ich verstehe das Problem immer noch nicht (richtig).

Natürlich könnte Dein AG Dir kündigen, auch nachdem Du bereits gekündigt hast. Aber warum sollte er? Du verlässt den Betrieb ja eh …

Wenn Du ernsthaft auf eine BEZAHLTE Freistellung bis Juni schielst, dann ist das (meiner Meinung nach) zutiefst unsympathisch, und dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn Dein AG sauer auf Dich ist und versucht, Dir einen reinzutun!

Ich verstehe das Problem nicht …

Hallo mallemumm,

es ist nicht nachvollziehbar, warum mann so lange vor dem geplanten Ende eines Arbeitsverhältnisses kündigen soll.

Nun wenn doch, dann ist sicher für den Arbeitgeber die Gelegenheit, die Nachbesetzung der frei werdenden Arbeitsstelle durch eine früher wirksamme Gegenkündigung möglich.

Nun ist für mich unklar, warum zum Ende Juni gekündigt werden soll, bei Neuantritt eines anderenen Arbeitsplatzes zB. könnte eine Zeit der „mitverschuldeten“ Arbeitslosigkeit kommen, mit entsprechenden Problemen mit dem Arbeitsamt.

Gruß

Josef Vogt

Hallo Mallemumm,

ist eine Freistellung gewünscht und sind Sie in der Position, dass es zutreffen würde? (haben Sie Zugriff auf vertrauliche Information der Geschäftsleitung etc.?) Wenn nicht, würde ich noch mit der Kündigung warten. Ich bin aber keine Experte, das ist nur meine Meinung.

Hallo,

es steht Ihnen frei, zu einem bestimmten Termin zu kündigen. Allerdings müssen Sie damit rechnen, bis zum Schluss arbeiten zu müssen. Eine Freistellung kann aber muss nicht erfolgen.

Grüße
gorbes