Arbeitsverhältnis endet nach Streit vor Arbeitgericht am 15.3.14 wann kommt der Lohn?

Hallöchen,

ich habe gerade einen ziemlichen Streit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber hinter mir. nach unwirksamer Kündigung endete das ganze am 6.3.14 vor dem Arbeitsgericht.
Wir haben uns am Ende darauf geeinigt dass das Arbeitsverhältnis jetzt zum 15.3.14 endet/geendet ist und mir bis dato Lohn und anschließend eine Abfindung gezahlt wird.

Zu wann kann ich mit dem Lohn rechnen? Eigtl. müsste das doch jetzt zum 15. erfolgt sein, oder etwa nicht? Habe schon Kontakt zum ehemaligen Arbeitgeber aufgenommen, jedoch bekomm ich da derzeit nicht wirklich eine Antwort/die richte Person ans Telefon.

Ich danke euch für eine Antwort.

Nette Grüße

ääh… dir ist schon bewußt daß der 15. ein Samstag war, wir heute gerade erst den 17. haben und daß Überweisungen den einen oder anderen Tag dauern können?

Zu wann kann ich mit dem Lohn rechnen? Eigtl. müsste das doch
jetzt zum 15. erfolgt sein, oder etwa nicht?

Dir ist aber schon klar, dass der Arbeitgeber nun eine ordentliche Endabrechnung erstellen muß. Mit allem was dazu gehört wie:
Krankenkassenbeiträge
Rentenversicherung
Lohnsteuer
Erstellung elektr. Lohnsteuerbescheinigung usw.

Das alles dauert ein paar Tage.

Also mußt Du dich wahrscheinlich noch gedulden.

Habe schon
Kontakt zum ehemaligen Arbeitgeber aufgenommen, jedoch bekomm
ich da derzeit nicht wirklich eine Antwort/die richte Person
ans Telefon.

Und Du meinst, wenn Du ihn nun noch nervst, dass es schneller geht?

Grüße RS99

Hallo,

mal in Ergänzung zu den anderen beiden, richtigen Antworten: So etwas nimmt man gleich mit in den Vergleich/den Antrag/das Urteil auf! Dann braucht man sich darüber hinterher nicht zu streiten.

Ansonsten bitte mal die Realitätsbrille aufsetzen: Es gibt in jedem Unternehmen Abrechnungsläufe für verschiedene Dinge, und es besteht keinerlei Grund, bei einem im laufenden Monat ausscheidenden MA eine Sonderwurst zu braten, die alles durcheinander wirft. D.h. sollte das Geld nicht nach dem normalen Turnus eines voll gearbeiteten Monats da sein, wäre dies der erste Ansatz, mal nachzuhaken. Einen früheren Anspruch würde auch kein vernünftiger Richter ausurteilen.

Gruß vom Wiz