Arbeitsverhältnis Erwebsminerungsrente

Endet bei voller Erwerbsminerungsrente das Arbeitsverhältnis?

Wenn es vereinbart ist. Im Vertrag oder einem anwendbaren Tarif finden sich oft solche Regelungen.

Z.B. hier in Absatz 5:
http://www.rechtsrat.ws/tarif/einzelhandelnrw/11.htm#11

VG
EK

Ergänzung
Guten Morgen,

zu dem von EK gepostetem Link nöchte ich einfach nur hinzufügen, dass man genau gucken muss, was eben ggf. vereinbart wurde…

In den meißten mir bekannten Vereinbarungen wird das AV nur bei der zeitlich unbefristeten EMi-Rente beendet… i. d. R. wird die EMi-Rente jedoch zeitlich befristet, sodass das AV eben nicht endet, sondern nur ruht…und man nach Ablauf eben wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt (zurückkehren kann)…

Auf diversen BR-Schulungen habe ich von Kollegen aus verschiedenen Branchen schon Berichte gehört, wo dieser Sachverhalt schon mal zu Problemen führte…eben weil der AG dachte: Der bekommt EMi-Rente, ist also weg vom Fenster…und als der MA nach Ablauf wieder anklopfte, aus allen Wolken fiel… und umgekehrt genauso…

Gruß
MG

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Danke für die schnellen und sehr hilfreichen Antworten.
Gruß
Lollipower