Arbeitsverhältnis kann ruhen? (Mutterschutz )

Guten Tag zusammen

eine junge Mutter und städtische Verwaltungsangestellte in NRW ( Rathaus )beendet Ihren Erziehungsurlaub ( drei jahre ) im Febuar 2011.

Die junge Mutter ist nun wieder schwanger; der Termin ist im Juli 2011.
Resultierend daraus entsteht die Situation das etwa im Mai der Mutterschutz entsteht ( 6 Wochen vorher )

Die Mutter müsste also vier Monate zur verfügung stehen, was sich ja nicht so richtig lohnt. Die Mutter kann krank werden, komplikationen während der Schwangerschaft etc.

Jetzt stellt sich die Frage, ob man das Arbeitsverhältnis für diese besagten vier Monate ruhen lassen kann. Also sagt, man verzichtet auf die Wiedereinstellung.

Welche Konsequenzen hat das, wenn man jetzt z.B.sagt die Mutter möchte unbezahlten Urlaub für die vier Monate nehmen?
Geht das überhaupt?

Ich habe mal gehört, wenn man unbezahlten Urlaub nimmt, das das Arbeitsverhältnis ruht und man hat keinen Kündigungsschutz mehr?

Und zudem, wie verhält sich das mit der Krankenversicherung im Falle des Unbezahltem Urlaubs? Ist man dann noch versichert?

Wie sollte man in dem Fall am besten Vorgehen?

Danke für Antworten

Guten Tag zusammen

eine junge Mutter und städtische Verwaltungsangestellte in NRW
( Rathaus )beendet Ihren Erziehungsurlaub ( drei jahre ) im
Febuar 2011.

Die junge Mutter ist nun wieder schwanger; der Termin ist im
Juli 2011.
Resultierend daraus entsteht die Situation das etwa im Mai der
Mutterschutz entsteht ( 6 Wochen vorher )

Die Mutter müsste also vier Monate zur verfügung stehen, was
sich ja nicht so richtig lohnt. Die Mutter kann krank werden,
komplikationen während der Schwangerschaft etc.

Wenn das so ist, dann spricht der Arzt ein Beschäftigungsverbot aus. Wenn die AN sich ein solches unter falschen Angaben erschleicht, riskiert sie ihren Arbeitsplatz. Besteht keine Gefahr für Mutter und Kind, muss sie grds. arbeiten, es ist Sache des AG, für einen sinnvollen vertragsgemäßen Einsatz zu sorgen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob man das Arbeitsverhältnis für
diese besagten vier Monate ruhen lassen kann. Also sagt, man
verzichtet auf die Wiedereinstellung.

Man kann ein Ruhen vereinbaren. Eine Wiedereinstellung oder ein Verzicht ist das nicht.

Welche Konsequenzen hat das, wenn man jetzt z.B.sagt die
Mutter möchte unbezahlten Urlaub für die vier Monate nehmen?
Geht das überhaupt?

Wenn der AG zustimmt, ja.

Ich habe mal gehört, wenn man unbezahlten Urlaub nimmt, das
das Arbeitsverhältnis ruht und man hat keinen Kündigungsschutz
mehr?

Da eine Schwangerschaft vorliegt, besteht schon wieder Sonderkündigungsschutz nach MuSchG.

Und zudem, wie verhält sich das mit der Krankenversicherung im
Falle des Unbezahltem Urlaubs? Ist man dann noch versichert?

Maximal einen Monat, wenn Pflichtversicherung der Mutter in der GKV bestand, dann muss man sich z.B. familienversichern über einen gesetzlich krankenversicherten Ehemann oder freiwillig versichern.

VG
EK

Guten Tag,
vielen Dank für die Antwort.
Wie ich das sehe ist es sinnvoll mit dem AG zu reden, denn es ist ja nur Fair von der Mutter zu sagen was Sache ist.

Am sinnvollsten erscheint es nun das die Mutter in die Familienversicherung wechselt, das Arbeitsverhältnis nicht aufnimmt und um Unbezahlten Urlaub bittet. Das besonderer Kündigungsschutz besteht daran haben wir gar nicht gedacht.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem ruhendem Arbeitsverhältnis und unbezahltem Urlaub?

Vielen Dank

Hallo,
unbedingt die Krankenkasse kontaktieren - Ruhen heisst hier unbezahlter Urlaub und der könnte den Anspruch auf Mutterschaftsgeld erheblich gefährten.
Gruss
Czauderna

Hallo

Die Mutter müsste also vier Monate zur verfügung stehen, was
sich ja nicht so richtig lohnt. Die Mutter kann krank werden,
komplikationen während der Schwangerschaft etc.

Warum sollte sich das nicht lohnen?

  1. bekommt die Mutter in dieser Zeit ein Gehalt und erwirbt Urlaubsansprüche
  2. wie sieht es aus mit dem Mutterschutzgeld, dass der AG ja ebenfalls während dem Mutterschutz aufstockt und das auf Basis der letzten Nettogehälter berechnet wird (die die Mutter dann ja nicht hat)
  3. hat die Mutter hier die Möglichkeit nicht völlig weg vom Geschehen zu kommen und vor allem wieder auf dem laufenden zu sein was sich geändert hat in der bisherigen Elternzeit
  4. es ist immer gut wenn man sich in Erinnerung ruft, dazu gehört auch eine 4monatige Tätigkeit bis zum nächsten Kind.

Die Mutter will ja (vermute ich) nach der 2. Elternzeit wieder dort arbeiten.

Gruß
Bröselchen

Hallo ,
ich kann nur sagen, dass ich selbst auch 4 Monate nach meinen 2. Kind nach dem Mutterschutz sowas gemacht habe. Sozusagen ruhendes verhältnis/ unbezahlter Urlaub.
Wie das mit Kündigungsschutz ist weiss ich nicht.
Meine KK hatte ich in der Zeit über meinen Mann als mitversicherte (und das obwohl mein Mann in Elternzeit war). Danach lief alles wieder wie gewohnt.
Gruss