Guten Tag zusammen
eine junge Mutter und städtische Verwaltungsangestellte in NRW ( Rathaus )beendet Ihren Erziehungsurlaub ( drei jahre ) im Febuar 2011.
Die junge Mutter ist nun wieder schwanger; der Termin ist im Juli 2011.
Resultierend daraus entsteht die Situation das etwa im Mai der Mutterschutz entsteht ( 6 Wochen vorher )
Die Mutter müsste also vier Monate zur verfügung stehen, was sich ja nicht so richtig lohnt. Die Mutter kann krank werden, komplikationen während der Schwangerschaft etc.
Jetzt stellt sich die Frage, ob man das Arbeitsverhältnis für diese besagten vier Monate ruhen lassen kann. Also sagt, man verzichtet auf die Wiedereinstellung.
Welche Konsequenzen hat das, wenn man jetzt z.B.sagt die Mutter möchte unbezahlten Urlaub für die vier Monate nehmen?
Geht das überhaupt?
Ich habe mal gehört, wenn man unbezahlten Urlaub nimmt, das das Arbeitsverhältnis ruht und man hat keinen Kündigungsschutz mehr?
Und zudem, wie verhält sich das mit der Krankenversicherung im Falle des Unbezahltem Urlaubs? Ist man dann noch versichert?
Wie sollte man in dem Fall am besten Vorgehen?
Danke für Antworten