Arbeitsverhältnis mangelhaft, darf ich kündigen un

Ich habe am 01.09.2011 eine erneute Ausbildung abgeschlossen. Mündlich wurde vereibart, dass ich am 01.09.2011 anfangen kann, da die Schulen an diesem Tag beginnen. Ich (24) möchte mit einer weiteren Ausbildung keine weitere Zeit verlieren und bin dies nachgegangen. Bisher bin ich weder angemeldet, noch übernehm ich Ausbildungsinhalte. Ich werde quasi als normaler Angestellter genutzt, erhalte aber 550,00€ Brutto. Fahrtgeld wurde mündlich festgehalten i.H.v. 130,00€. Auf meiner Lohnabrechnung steht nurnoch 110,00€. Meine Bewerbung war abgezielt auf eine Stelle als Bürokaufmann (Vollzeit und versicherungspflichtig) Angeboten wurde mir jedoch nur eine Ausbildung zum Versicherungsfutzi im Außendienst. Habe das Angebot erst genutzt nur habe ich nun das Gefühl, dass ich als dumping-Arbeiter diene. Meine Vermutungen werden durch folgendes gestützt:

  • keine Anmeldung zur Schule, wobei Einstellungskriterium zügige Anmeldung war
  • Kürzung des Fahrtgeldes um 20,00€ (ich weis, auf eine mündliche Vereinbarung kann ich ihn nicht drauf festnageln…)
  • nach 1,5 Wochen direkt in den Außendienst ohne Inhalt zu vermitteln
  • Urlaubsanspruch im Vertrag liegt bei 22 Werktagen. Habe auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen hingewiesen. Dies geschah am 01.09. Bisher ist alles unberücksichtigt.
  • Führungszeugnis wird laut Vertrag vom AG übernommen, bis heute nicht geschehen und nciht auf der Lohnabrechnung aufgezählt.

Würde gerne innerhalb der Probezeit kündigen, nur bekomme ich dann 3 Monate Sperrzeit von der Agentur für Arbeit? Oder ist der Arbeitsvertrag gar nichtig?

Helft mir bitte =(

Sicher bist Du da gelinkt worden. Deshalb erst zur AA, dort genauso erklären und mit Dokumenten (so weit möglich) belegen, die Zustimmung für die sofortige Kündigung einholen, dann zum Fachanwalt für Arbeitsrecht, um das vereinbarte Entgelt und sonstige Forderungen geltend zu machen, dann fristgerecht in der Probezeit kündigen.

Hallo masterbronk,

ich kann keine verbindliche Auskünfte geben, da ich nur Laie bin.

Meiner Meinung nach kommt dies auf den abgeschlossenen Vertrag an. Lehrverträge müssen wie in diesem Fall -es sollte ja Bürokaufmann sein- müssen nach Unterschrift durch durch Vertragsparteien bei der zuständigen IHK registriert.

Meiner Meinung nach sieht es so aus, dass Sie einen ganz normalen Ang.-Vertrag unterschrieben haben.

Wegen der Sperrzeit würde ich vorab mit dem Arb.-Amt sprechen. Meine pers. Meinung ist, dass Sie mit Blick auf die mündlichen Zusagen vielleicht zu gutgläubig einen normalen Ang.-Vertrag unterschrieben haben. Die Gefahr der 12-Wochen-Sperre -sofern die Voraussetzungen für ALG 1 erfüllt sind- sehe ich daher relativ hoch.

An eine Nichtigkeit des Arb.-Vertrages glaube ich weniger, dass Sie ja voll geschäftsfähig sind
(dies ist meine pers. Meinung; ich kein Jurist).

Tut mir leid, wenn meine pers. Einschätzung sehr zurückhaltend ist.

MfG

knuffel 1958