hallo zusammen,
habe so eine fiktive frage bezüglich betriebszugehörigkeit.
also arbeitnehmer A beschäftigt seit 4 jahren im betrieb B.
jetzt beginnt er im september eine ausbildung. dadurch ergibt sich ein neues arbeitsverhältnis mit einer probezeit von 4 monaten laut ausbildungsvertrag.
jetzt angenommen er bricht die ausbildung in diesen 4 monaten ab oder das ausbildungsverhältnis wird innerhalb dieser 4 monate vom betrieb aus beendet.
Und beim bestehen der Abschlussprüfung wäre dann ja auch das vertragsverhältnis beendet.
Wäre er in diesem Fall arbeitslos oder müsste die firma ihn weiterhin beschäftigen aufgrund der 4 jahre betriebszugehörigkeit?
was könnte man machen das man dann nicht für alle fälle als arbeitssuchender dasteht ?
mfg mersi