Hallo,
habe eine kurze Frage zum o.g. Thema.
Die Immatrikulation zum SS 2011 erfolgt am 15. Februar 2011.
Semesterbeginn an der FH ist am 21. März 2011.
Zur Zeit befinde ich mich in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis.
Jetzt meine Frage: Muss ich zum 28. Februar kündigen oder reicht es auch, wenn ich zum 31. März kündige?
Mein Arbeitgeber hätte nichts dagegen, wenn ich bis zum 18. März arbeite. Ich kann meinen Resturlaub & Überstunden dazu nutzen, die restlichen 9 Arbeitstage im März zu überbrücken.
Geht das rechtlich gesehen in Ordnung, da ich ja dann Angestellter und Student gleichzeitig bin?
Die zweite Frage stellt sich mir bezüglich der Versicherung. Zur Zeit bin ich gesetzlich versichert.
Als Student wäre ich dann allerdings wieder über meinen Vater familienversichert, da der als Beamter privatversichert ist.
Wie ist das dann in den 9 Tagen, in denen sich das überschneidet mit der Versicherung? War vielleicht jemand zufällig schonmal in der selben Situation?
Bin für jede schnelle Antwort dankbar denn ggf. müsste ich ja morgen meine Kündigung abgeben, um zum 28. Februar raus zu sein
Danke im Voraus.
MfG