Arbeitsverhältnis / Studienbeginn Überschneidung

Hallo,

habe eine kurze Frage zum o.g. Thema.

Die Immatrikulation zum SS 2011 erfolgt am 15. Februar 2011.

Semesterbeginn an der FH ist am 21. März 2011.

Zur Zeit befinde ich mich in einem unbefristetem Arbeitsverhältnis.

Jetzt meine Frage: Muss ich zum 28. Februar kündigen oder reicht es auch, wenn ich zum 31. März kündige?

Mein Arbeitgeber hätte nichts dagegen, wenn ich bis zum 18. März arbeite. Ich kann meinen Resturlaub & Überstunden dazu nutzen, die restlichen 9 Arbeitstage im März zu überbrücken.

Geht das rechtlich gesehen in Ordnung, da ich ja dann Angestellter und Student gleichzeitig bin?

Die zweite Frage stellt sich mir bezüglich der Versicherung. Zur Zeit bin ich gesetzlich versichert.

Als Student wäre ich dann allerdings wieder über meinen Vater familienversichert, da der als Beamter privatversichert ist.

Wie ist das dann in den 9 Tagen, in denen sich das überschneidet mit der Versicherung? War vielleicht jemand zufällig schonmal in der selben Situation?

Bin für jede schnelle Antwort dankbar :smile: denn ggf. müsste ich ja morgen meine Kündigung abgeben, um zum 28. Februar raus zu sein :smile:

Danke im Voraus.

MfG

Hallo,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Am besten rufst du gleich morgen früh im Studentsekretariat an, dort kann man dir bestimmt Auskunft geben.

Viele Grüße

Ich denke, es reicht auch aus, wenn du zum 31.März kündigst. Rechtlich geht das in Ordnung, dass du Student bis und noch eine Arbeit hast.

In den 9 Tagen bist du dann halt 2-fach versichert…besser als gar nicht.

Hallo!
In der Regel ist das für die Universitäten und FH’s marginal, ob du arbeitest oder nicht. Viele Studenten arbeiten schließlich, zwar nicht immer Vollzeit, aber Mini- und Teilzeitjobs sind ja eigentlich an der Tagesordnung. Auch Promotionsstudenten arbeiten in der Regel ja, diese auch oft Vollzeit. Von der Seite sehe ich da keine Probleme. Ich kenne auch Lehrer, die neben ihrem Job als Studenten eingeschrieben waren, weil man dann ja in der Mensa essen kann. Das war auch nie ein Problem.

Zu der Krankenversicherung: Du hast dich aber schon darüber informiert, wie lange du in die Krankenversicherung deines Vaters zurück kannst? Ich weiß gerade nicht, wie das bei privaten Versicherungen ist, aber bei gesetzlichen geht das nur bis 25. Ich weiß ja nicht wie alt du bist. In der Regel ist es eigentlich egal, wie du dich versicherst, die Hauptsache ist, dass du eine Krankenversicherung nachweisen kannst und die zwei Versicherungen nahtlos ineinander übergehen. Du müsstest dich dann informieren, ob du mitten im Monat auch wechseln kannst. Ich hatte nur eine Zeit lang die Situation, dass ich entweder eine Studentenkrankenversicherung nehmen konnte oder mich über meinen Teilzeitjob verscihern konnte. Aber um Sicher zu gehen, würde ich mit den beiden Versicherungen Kontakt aufnehmen und mich genau erkundigen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.
Viele Grüße

Hallo,

ganz kurz gesagt: Man kann problemlos Student und (Vollzeit-)Arbeitnehmer sein. Jeder berufsbegleitende Student, bspw. an Berufsakademien, ist das ja auch. Das ist also kein Problem.

Solange du Arbeitnehmer und über den Einkommensgrenzen bist, wirst du auch selber bei der Krankenkasse versichert sein. Du bist nicht automatisch familienversichert, nur bei einer Erstausbildung oder einer Aufbauausbildung! Für Detailfragen mal die Krankenkasse anrufen, die wissen das alles…

Hallo es tut mir leid dir zu sagen, dass ich keine Ahnung habe ^^

Ich bin mir nicht sicher bei dem was ich jetzt schreibe bitte Informiere dich einfach bei einer Studienhilfe ich deiner Umgebung, in der Regel findest du sie an deiner zukünftigen FH oder Uni und die können es dir mit garantie genau sagen.

Versicherung
Keine Ahnung

Arbeitsverhältnis
Da sehe ich kein Problem, da viele Studenten neben dem Studium eine Tätigkeit nachgehen, um sich das Studium zu finanzieren.
Aber wie gesagt bitte Frage einfach noch einmal an deine zuständige Einrichtung nach oder erkundige dich bei ehemaligen Studenten in deinem Bekanntenkreis, wenn du Glück hast war schon jemand in dieser Situation.

Viel Glück und Erfolg bei deiner Suche nach Antworten ^^

Viel erfolg

Hallo Knorke2011, *komischer Name…*,

also man kann durchaus Student und Arbeitnehmer zugleich sein. Niergends in unseren vielen deutschen Gesetzen steht geschrieben, dass man nicht arbeiten darf während des Studiums. In der Uni gibt´s meist auch keine Anwesenheitspflicht - bei der FH allerdings schon. Nur die Prüfungen sollte man in der UNI und auch in der FH bestehen.

Wenn Dein Paps Beamter ist, dann muß er sich ergänzend zur Beihilfe pprivat krankenversichern. Und in der privaten Krankenversicherung gibt es auch keine Familienversicherung. So etwas gibt es ausschließlich in der gesetzlichen Krnakneversicherung. Hm - und nu?

Ich würde vorschlagen Du infomrierst Dein Arbeitgeber - vielleicht willst Du ja da auch mal arbeiten während des Studiums, wenn das Geld mal wieder weg ist - und teilst ihm mit, dass Du studieren willst.

Studieren lohnt sich überigens nur, wenn man die Arbeit für das Studium - Lohnverzicht, Investition in das Studium - hinterher auch bezahlt bekommt.

Viel Erfolg!

Grüße
Gurke2010

Hallo,
wir sind Spezialisten für Studium in Australien und Neuseeland und können daher zu dieser speziellen Frage keine Antworten geben.
Liebe Grüße
Silvia Spoerl
Australien-Ausbildung/AA Education Network

Hallo Knorke,

meine Antwort kommt vielleicht jetzt etwas spät, aber du kannst definitiv beides sein, Student und Angestellter. Ist bei mir auch gerade so, ich bin noch bis Ende März 2011 immatrikuliert und arbeite schon seit 3. Januar.

Lieben Gruß und alles Gute,
Anne

Schwierige Geschichte, klingel mal bei der FH durch und frag mal, wie die das sehen. Wobei ich glaube, dass es vor allem um die Geschichten Krankenversicherung, Kindergeld, etc. geht. Dazu mal auch die KV kontaktieren, ab wann du dort wieder Mitglied bist und was die sagen.

Grüße,
Christian

Hallo,

tut mir leid, aber ich kann dir damit leider nicht helfen, da ich mich damit nicht auskenne. Ich hoffe, ein Experte für Versicherung wird dir mehr Auskunft geben können.

Hallo Knorke,

du kannst Vollzeit arbeiten & trotzdem als Student eingeschrieben sein!

Solange du mehr als 400€ verdienst, bist als Versicherungspflichtiger gesetzlich krankenversichert (inkl. Rentenvers./Arbeitslosenvers./Pflegevers.) Sobald du kündigst und dein Arbeitsgeber dich bei der Krankenkasse entsprechend abmeldet, mußt du dich anderweitig versichern, da die Uni einen Nachweis verlangt! Je nach Alter geht grds. eine Familienversicherung über die Eltern. Du hast geschrieben, dein Vater ist Privat versichert. Was ist mit deiner Mutter? Verdient dein Vater mehr als deine Mutter (wenn sie gesetzlich versichert ist), dann muß du dich ebenfalls PRIVAT versichern. In der privaten Krankenversicherung gibt es jedoch KEINE beitragsfreie Familienversicherung. Deshalb wirds teuer für dich, wenn du nicht in die Familienversicherung deiner ggf. gesetzlich versicherten Mutter kommst (wegen dem Einkommen des Vaters)!!

Behalt also solange wie es geht deinen Job. Reduzier ggf. die Stunden soweit, dass du noch mind. 400,01€ verdienst!! Dann bist du gesetzlich pflichtversichert.

Viel Erfolg beim Studium!

Grüße, kittekat_erna