Arbeitsverhältnis (vertrag) auflösen

Hallo,

wie sieht es aus, wenn man sein Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchte, als die gesetztliche Kündigungsfrist von 4 Wochen. Angenommen, man hat einen neuen Arbeitgeber, der am liebsten möchte, das man sofort mit der neuen Tätigkeit anfängt.
Das heißt, kann ein Arbeitnehmer kündigen und sofort gehen? Was können die Folgen sein? Der Arbeitnehmer ist nicht in einer höheren Position, sondern nur normaler Mitarbeiter.

Vielen Dank für eure Antwort!
Yvonne

Auch hallo.

wie sieht es aus, wenn man sein Arbeitsverhältnis vorzeitig
beenden möchte, als die gesetztliche Kündigungsfrist von 4
Wochen. Angenommen, man hat einen neuen Arbeitgeber, der am
liebsten möchte, das man sofort mit der neuen Tätigkeit
anfängt.

Alten Vertrag kündigen, bis zum letzten Tag hingehen/Urlaub nehmen,
danach neue Arbeitsstelle antreten.

Das heißt, kann ein Arbeitnehmer kündigen und sofort gehen?

Was können die Folgen sein? Der Arbeitnehmer ist nicht in
einer höheren Position, sondern nur normaler Mitarbeiter.

Siehe auch http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

Dringend ???
Hallo,

jetzt habe ich doch noch eine Frage (wichtig):
Es gibt ein großes Problem, es stehen am Freitag und nächsten Dienstag jeweils ein Vorstellungsgespräch an. Beide Firmen wollen, das man sofort anfängt. Jetzt ist aber Monatsende, das heißt, man muss jetzt am Freitag kündigen, damit man schnell anfangen kann. Man hat 4 Wochen Kündigungsfrist. Was wäre, wenn das mit den Vorstellungsgesrpächen schief läuft und man doch keine neue Anstellung ab 01. November findet. Man hat ja selbst gekündigt. Auf das Arbeitslosengeld legt man nicht soviel wert. So lange die Arbeitslosigkeit nicht ewig andauert, denn man hat bereits viele Kontakte mit Firmen etc… Was ist mit den ganzen Versicherungen, die in der Gehaltsliste vermerkt sind? Man selbst arbeitet seit ca. 5 Jahren.

Kann jemand helfen?
Danke, Yvonne

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Hi!

Beide Firmen
wollen, das man sofort anfängt.

Ähem!
Seriöse Unternehmen wissen, dass es in Deutschland so etwas wie Kündigungsfristen gibt!
Seriöse Unternehmen berücksichtigen das bei der Personalplanung!!

Jetzt ist aber Monatsende, das
heißt, man muss jetzt am Freitag kündigen, damit man schnell
anfangen kann.

???

Man hat 4 Wochen Kündigungsfrist.

Sofern das Gesetz (§622, BGB) gilt, sind es nicht 4 Wochen, sondern 4 Wochen zum Monatsende, bzw. zum 15.!
Das können dann unter Umständen schon mal mehr als sechs Wochen sein!

Schon mal an einen Aufhebungsvertrag gedacht? Die meisten Unternehmen lassen sich darauf ein, ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Mitarbeiter bspw. auf seinen Resturlaub verzichtet!
Das kann man natürlich nur in einem Gespräch klären.

Auf das Arbeitslosengeld legt man nicht
soviel wert.

Will sich die fiktive Person also gar nicht arbeitslos melden?

Was ist mit den ganzen Versicherungen, die in der Gehaltsliste
vermerkt sind?

Die Krankenversicherung wirkt einen Monat nach.
Ist man nicht beim Arbeitsamt gemeldet, ist man danach auch nicht versichert!
Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, wie das bei einer Sperre (die bei Eigenkündigung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintritt) nach dem einen Monat ist! Dazu müsstest Du unter Umständen mal im Arbeitsamt-Brett nachfragen.

Man selbst arbeitet seit ca. 5 Jahren.

Was zumindest grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet.

Kann jemand helfen?

Keine Ahnung - hoffen wir’s mal :wink:

LG
Guido

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Wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, wie das bei einer Sperre
(die bei Eigenkündigung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit
eintritt) nach dem einen Monat ist!

Hallo Guido, da ist man auch versichert http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/s… siehe 2.

MfG

Danke!
Hi!

Danke! Ich muss gestehen, dass ich zu faul zum Suchen war :wink:

LG
Guido