ich habe am 15.02.2012 gekünigt bzw. zum 15.03.2012 und war vorherr zwei einhalb wochen krank muss ich das die weihnachtsgrafitation zurückzahlen oder wirkt die Krankheitszeit sich dann auf die Frist aus das dann meine Kündigung zum 31.03 greif und somit die grafitation nicht zurückzahlen muss
Durch Krankheit verlängert sich die Dreimonatsfrist nicht.
Also führt kein Weg dran vorbei ich muss es zurück zahlen…???
Wenn ein Anwalt keine andere Lösung findet, ja.
Also führt kein Weg dran vorbei ich muss es zurück
zahlen…???
Hallo Blossie,
Du musst damit rechnen, dass Dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurück fordert.