Hallo,
angenommen, jemand nimmt eine Job an, bei dem sowohl Arbeitsbereich als auch -bedingungen als auch Gehalt mündlich abgesprochen werden. Und angenommen, dieses Arbeitsverhältnis endet aprupt, weil der Chef „es sich anders überlegt hat“. Dieser natürlich fiktive Arbeitgeber hat aber nun zu Beginn Auflagen gemacht, in denen es um teure Anschaffungen bzw, Ausgaben geht, die für den Job unerlässlich seien. Kann mann diesem Arbeitgeber im Nachhinein diese Ausgaben in Rechnung stellen? Nehmen wir an, es geht um eine Stelle als Journalist/in. Gehalt wäre mündlich vereinbart, aber nicht eingehalten, könnte mann sich dann auf die vorgaben des Deutschen Journalisten Verbandes berufen, was die Bezahlung angeht?
Danke worldwidefab,
morgen ist der zweite Termin. Diesem fiktiven Arbeitgeber wird nun eine Klagedrohung ins Haus flattern, mal sehen, was dann passiert. BIn zwar ratlos bis verzweifelt, aber ich nehme mal an, der Anwalt weiß, was er tut.