Arbeitsvermittler lehnt Führerscheinförderung ab,

Guten Tag,
nehmen wir mal an, man habe einen festen Arbeitsplatz in Aussicht, der aber vom Führerschein abhängig ist. Da es sich um eine Wiedererlangung handelt, will oder kann der Arbeitsvermittler sich nicht entscheiden. Gibt es irgendwo ähnliche Fälle, die schon vor Gericht verhandelt wurden?? Wie lange soll MAN noch zu Hause sitzen??
Vielen Dank im voraus!!

Hallo,

geht es um Alg 1 oder Alg 2? Mit Alg 1 und kurzer Arbeitslosigkeit sind die Chancen wesentlich größer.

I.d.R. sind diese Förderungen Kann-Regelungen und liegen im Ermessen der Sachbearbeiter (SB). Allerdings haben die SB auch eine Art Sorgfaltspflicht, und dürfen die Wiedereingliederung in Arbeit nicht einfach so verweigern oder erschweren. (pflichtgemäßes Ermessen, Ermessensfehler)

Könnte der Betroffene z.B. einen Nachweis des potenziellen Arbeitgebers vorlegen, dass dieser ihn 12 Monate sozialversicherungspflichtig einstellt, wenn er einen Führerschein hat, stehen die Chancen nicht schlecht, zumindest einen Teil der Kosten zu bekommen.

Es kann aber auch ein Darlehen beantragt werden.

Auf jeden Fall sollte man einen offiziellen Antrag auf die Übernamhe stellen, bzw. die schriftliche Begründung der Ablehnung verlangen, um einen Anhaltspunkt zu haben.

Ich habe die einzelnen §§ nicht parat, aber wir haben hier eine tolle Alg 1 Spezialistin, die sich sicher noch melden wird.

ms

Guten Tag,

Danke für die schnelle Antwort!!
Es geht um ALG II. Es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass die Förderung zurück gezahlt wird, aber immer nur mündliche Absagen. Anscheinend ist die ARGE nicht gewollt, Arbeitswilligen Menschen zu unterstützen. Seitens der Führerscheinstelle sind die Unterlagen( Sehtest, ärtzliche Bescheinigung u.s.w.) vorzulegen, eine erneute ther. sowie prak. Prüfungen werden nicht verlangt.

Danke im voraus!!

Hallo

Was soll das denn alles zusammen so kosten?

Geschätzt…

Gruß,
LeoLo

Hi,

Es geht um ALG II. Es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass
die Förderung zurück gezahlt wird, aber immer nur mündliche
Absagen.

schriftlich geben lassen und wenn es gemacht wird, auch bestätigen lassen, dass um Darlehen gebeten wurde. Falls der SB sich nicht bereit zeigt ein Darlehen zu geben, oder etwas schriftlich zu bestätigen, am besten künftig einen Beistand mitnehmen.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=d1a27d2aeed8fea…
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/mi…

Anscheinend ist die ARGE nicht gewollt,
Arbeitswilligen Menschen zu unterstützen.

Mit dem Fördern wird eher geknausert, als mit dem Fordern.

Also künftigen Arbeitgeber fragen, ob er bereit ist für 12 Monate einzustellen wenn man Führerschein hat (Hinweis auf mögliche Förderung für Langzeitarbeitslose http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20II/16eSGBII/16…)
und dies zu bestätigen.

Bei der nächsten Eingliederungsvereinbarung unbedingt verhandeln/darauf bestehen, dass einem Leistungen nach § 16e zugebilligt werden.

ms

Hallo musstesein

Wie kommst Du um Himmels Willen denn auf 16e??? Für 16e mußt du ein Zyklop ohne Beine kurz vor der Rente sein. (Ok, ok, etwas übertrieben :smile:) Bei der Idee mit dem Beistand komme ich auch nicht mit. Wer soll denn da wie beistehen?

Mich dünkt, das Problem könnte hier auch woanders liegen. Alte Coaching-Weisheit: Wer mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt gleichzeitig mit drei Fingern auf sich selbst.

Außerdem würde mich (neben meiner unten gestellten Frage nach den Gesamtkosten) mal interessieren, warum der Führerschein überhaupt „wiedererlangt“ werden muß. Darin könnte übrigens auch ein guter Grund für die zurückhaltende Position des Fallmanagers zu finden sein.

Gruß,
LeoLo

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Hallo,

stimmt, fällt mir jetzt erst auf.

Ein amtlicher Sehtest kostet im Schnitt um die 7 €
http://www.erste-hilfe-kurs.info/fahrschueler/amtlic…
http://www.fahrtipps.de/fahrschule/fuehrerschein-kos…

Und ein Attest von einem Arzt dürfte mit 50 € auch machbar sein.

Das kann man sich notfalls auch von Verwandten und Bekannten leihen. Bzw. sollte man las AlG 2 Empfänger eh Rücklagen bilden.

ms

Hallo LeoLo,

Wie kommst Du um Himmels Willen denn auf 16e??? Für 16e
mußt du ein Zyklop ohne Beine kurz vor der Rente sein. (Ok,
ok, etwas übertrieben :smile:)

habe ich da was falsch gelesen? Gilt der nur für Behinderte? *verwirrtsei* (oder wieder eine deiner ironischen Bemerkungen :wink:

Bei der Idee mit dem Beistand
komme ich auch nicht mit. Wer soll denn da wie beistehen?

Es geht mehr oder weniger um Zeugen. Hilfreich bei einigen SB, denn es gibt echte Horrorgeschichten im Netz bezüglich Umgang mit Alos. Wenn der Beistand rechtlich Ahnung hat, ist es natürlich um so besser.

Mich dünkt, das Problem könnte hier auch woanders liegen. Alte
Coaching-Weisheit: Wer mit einem Finger auf andere zeigt,
zeigt gleichzeitig mit drei Fingern auf sich selbst.

Spielst du damit auf den Bericht des Bundesrechnungshofes an? Ansonsten kapier ich’s leider nicht :frowning:

Darin könnte übrigens
auch ein guter Grund für die zurückhaltende Position des
Fallmanagers zu finden sein.

LeoLoooo du bist ja ein richtig böser :wink: *entsetztsei*
Wenn sie ihn für einen unverbesserlichen Alki hält, soll sie ihn aber auch mit Gängeleien in Ruhe lassen und eine Therapie empfehlen, oder http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/23.html Abs. 2 anwenden.
Von Vorurteilen und Vorverurteilung halte ich nicht viel. Jeder hat eine 2. Chance verdient und Führerscheinverlierer sind ja keine Verbrecher oder schlechte Menschen.
Einen Führerschein kann man im Prinzip auch wegen permanentem Falschparken oder einem dragischen Unfall verlieren.

ms

Arbeitsloser will sich waschen und pudern lassen
Hallo musstesein

Mich dünkt, das Problem könnte hier auch woanders liegen.

Spielst du damit auf den Bericht des Bundesrechnungshofes an? …
Von Vorurteilen und Vorverurteilung halte ich nicht viel.
Jeder hat eine 2. Chance verdient …
Einen Führerschein kann man im Prinzip auch wegen permanentem
Falschparken oder einem tragischen Unfall verlieren.

Nein, ich spiele auf problemorientiertes Denken und Schuldverschiebung an. Wir kennen die Sachlage hier nicht ausreichend, von daher bitte ich im Vorfeld schon einmal für Verzeihung, betreff aller falschen Dinge, die ich evtl voraussetze. Auch wenn ich jetzt schon weiß, daß ich das aus Sicht des fiktiven Fragestellers natürlich alles ganz falsch sehe… :smile:

Es scheint doch so zu sein: ein Langzeitarbeitsloser hat wann auch immer seinen Führerschein vergeigt. Völlig egal warum, aber ich denke mal, daß er daran mehr Schuld hatte als ich, Du oder der Sachbearbeiter bei der ARGE. ODER??? Nun bekommt er scheinbar endlich eine Chance und muß dafür einen überschaubaren Aufwand betreiben. Was macht er? Er schreibt in Foren böse über den fiesen Sachbearbeiter, der nicht bereit ist die Kosten, die er selber tragen könnte für etwas zu übernehmen, was er sich nun mal auch selber eingebrockt hat. Grundtenor: „Wenn die ARGE nicht die Kosten übernimmt, platzt der Job“.

Da könnte ich schlichtweg explodieren. Immer dieses jammerlappenmäßige nach dem Staat schreien.

Und wenn man nicht die letzte Rosine auch noch in den A… geschoben bekommt, lamentiert man über die soziale Ungerechtigkeit und zieht sich vorher noch fix eine weiße Weste an und zeigt mit dem Finger auf andere. Alle sind Schuld - außer ich natürlich. Es ist zwar toll, daß wir in einem sozialen Gefüge leben, wo Menschen, die durch Schicksale in finanzielle oder existenzielle Nöte geraten, immer noch adäquat aufgefangen werden. Aber ein Resultat aus dieser sozialen Absicherung ist leider, daß viele dazu neigen, immer andere die Suppe auslöffeln lassen zu wollen, die sie sich selbst eingebrockt haben.

Die Überschrift dieses Threads ist irreführend. Ich habe sie daher mal so geändert, wie sie meiner Auffassung nach auch klingen könnte.

Wie kommst Du um Himmels Willen denn auf 16e???

habe ich da was falsch gelesen? Gilt der nur für Behinderte?
*verwirrtsei* (oder wieder eine deiner ironischen
Bemerkungen :wink:

Der 16e ist für die harten Brocken. Multiple Vermittlungshemmnisse, Langzeitarbeitslosigkeit, düstere Zukunftsprognose nach mindestens 6 MOnaten EGV. Frei nach dem Motto: den verschenken wir sogar (fast), sonst kriegen wir ihn nie los.

Es geht mehr oder weniger um Zeugen. Hilfreich bei einigen SB,
denn es gibt echte Horrorgeschichten im Netz bezüglich Umgang
mit Alos.

Naja. Da kenne ich auch genügend Horrorgeschichten andersherum. :smile: Ein Zeuge ist schon mal kein Beistand. Man sollte davon ab immer bedenken, daß wenn man plötzlich einen Zeugen mitbringt, der Sachbearbeiter auf der anderen Seite „hocherfreut“ sein könnte und sich das Verhältnis deutlich verschlechtert.

Wenn der Beistand rechtlich Ahnung hat, ist es
natürlich um so besser.

Beachte dabei aber mal Absatz 4 des §13 SGB 10

Gruß,
LeoLo

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Re LeoLo,

Da könnte ich schlichtweg explodieren. Immer dieses
jammerlappenmäßige nach dem Staat schreien.

Und wenn man nicht die letzte Rosine auch noch in den A…
geschoben bekommt, lamentiert man über die soziale
Ungerechtigkeit und zieht sich vorher noch fix eine weiße
Weste an und zeigt mit dem Finger auf andere. Alle sind Schuld

  • außer ich natürlich.
    Aber ein Resultat aus dieser
    sozialen Absicherung ist leider, daß viele dazu neigen, immer
    andere die Suppe auslöffeln lassen zu wollen, die sie sich
    selbst eingebrockt haben.

Kann ich verstehen, stimmt ja auch in vielen Fällen.
Das bestrifft allerdings nicht nur die „Kleinen“. Nur hatte es bis vor dem Bankenskandal bei den „Kleinen“ einen anderen Stellenwert der Verwerflichkeit. Nun kamen allerdings weitere Buhmänner hinzu. Allerdings juckt die der Vorwurf nicht so und sie können sich wesentlich leichter entziehen, als der kleine Sozialschmarotzer.

Sehen wir ja momentan an der Krise. Finanzbosse fühlen sich nicht schuldig - der Staat springt ja ein -, bei Kurzarbeit wird vermutet, dass es ein Mitnahmeeffekt und vieles gefaked ist. Hier und da kleine Reisekostenskandälchen, Bestechungs- oder Gefälligkeitshandlungen hochrangiger Politiker, die den anderen dann Mintnehmermentalität unterstellen. Da gibt es deine Fingerzeig-Taktik durchaus auch.

Das ist traurig. Sehr traurig sogar.
Es herrscht in meinen Augen auch Vollkaskomentalität.

Der 16e ist für die harten Brocken. Multiple
Vermittlungshemmnisse, Langzeitarbeitslosigkeit, düstere
Zukunftsprognose nach mindestens 6 MOnaten EGV. Frei nach dem
Motto: den verschenken wir sogar (fast), sonst kriegen wir ihn
nie los.

Leider erfolgt oft (meistens?) keine Förderung, auch wenn Langzeitarbeitslose darauf drängen einen Kurs oder neuen Beruf erlernen zu wollen und wirklich motiviert sind. Ging mir mit 2 meiner Betreuten so. Keine Chance, obwohl ich mit §§ der Förderung aufwartete, über die eigentlich der SB informieren müsste, es aber nicht tut. Das sind alles Kann-Vorschriften und es ist kein Geld da. Verhandeln einer EGV ? Fehlanzeige.

Naja. Da kenne ich auch genügend Horrorgeschichten
andersherum. :smile: Ein Zeuge ist schon mal kein Beistand.

Das weiß ich, darum schrieb ich ja „Es geht mehr oder weniger um Zeugen“. Ein VM hat bei der Wohnungsübergabe ja auch keinen Zeugen dabei, sondern einen Fachmann :wink:

Man sollte davon ab immer bedenken, daß wenn man plötzlich einen
Zeugen mitbringt, der Sachbearbeiter auf der anderen Seite
„hocherfreut“ sein könnte und sich das Verhältnis deutlich
verschlechtert.

Wenn der Beistand ein rechtl. Betreuer ist, geht das. Es hat sogar Vorteile für die Betroffenen, denn ich als Betreuer bekomme sogar manchmal die Durchwahl direkt zum Sachbearbeiter.

Beachte dabei aber mal Absatz 4 des §13 SGB 10

Da sehe ich kein Problem. Bei vielen geht wohl eher darum, dass die SB einen freundlicheren Ton anschlagen, man nicht abserviert wird, wie unlängst dieses Bspl. hier im Forum, wo jemand 6 Monate kein Geld bekam. Und darum, die mündlichen Absprachen zu dokumentieren und sie mitbekommen, dass ihnen auf die Finger geschaut wird. Wie gesagt, letztlich hat ein Beistand Zeugenfunktion, auch wenn man es nicht so nennen darf :wink:

Zum Glück sind die SB bei uns in der Gegend sehr human und korrekt. Aber ich glaube einige Horrorgeschichten im Netz durchaus, und da ist es auch legitim, sich zu wehren.

ms

Moin moin,

mit allem drum und dran( Sehtest, ärztl. Untersuchung usw.) ca.950,00Euro. Eine ther./ Prak. Prüfung entfällt, laut aussage der Führerscheinstelle.

Hallo

mit allem drum und dran( Sehtest, ärztl. Untersuchung usw.)
ca.950,00Euro. Eine ther./ Prak. Prüfung entfällt, laut
aussage der Führerscheinstelle.

950 Euro ist natürlich schon eine andere Hausnummer, daher entfällt mein obiges Argument, daß das locker selber bezahlt werden könnte. Allerdings werde ich das Gefühl nicht los, daß hier nur mit Halbwahrheiten gearbeitet wird. Was verbirgt sich denn hinter „usw“? Ein Sehtest und die ärztliche Untersuchung kosten keine 950 Euro. Sprechen wir hier über eine MPU? Ist der FS wegen Trunkenheit flöten?

Gruß,
LeoLo

Hallo

http://www.mpu.de/mpu/mpu-medizinische-tests.html

Gruß,
LeoLo