Arbeitsvermittler / Zeitarbeit

Hallo,

ich arbeite Hauptberuflich in einer kleinen Elektrofirma mit gutem Stand zum Chef und Kollegen und möchte als Nebenerwerb eine Peronalvermittlung starten, bzw. möchte informationen darüber sammeln.
Grund dafür ist, viele Kollegen vom Gewerk schwärmen über Verdienste im Ausland, ich beziehe mich mal auf Holland. Ein privater Arbeitsvermittler im Nachbarort beschäftigt das Gewerk Elektro / Metall / Sanitär…Also typische Bauberufe. Jede Woche fährt ein „Trupp“ Mo-Do auf Montage nach Holland. Der Arbeitsvermittler aggiert aber in dem Sinne nicht als Vermittler sondern als Dienstleister und stellt Arbeitskräfte für holländische Betriebe zur Verfügung. Den Stundenlohn für die Arbeiter kassiert der Vermittler bei den holländischen Firmen ab - Vergleichbar mit Zeitarbeitsfirmen ?! Meine Frage, sind dann die Arbeiter bei den holländischen Firmen angestellt, oder doch bei dem Arbeitsvermittler? Und wie mache ich meine Arbeitsvermittlung präsent, das sich Bauunternehmen melden?
Ich würde mich dann aber nicht auf Holland beziehen, sondern auf die Vermittlung nach Österreich, Schweiz, Bayern und evtl. Frankreich.
Hab schonmal im Netz gesucht, war auch schon auf der Seite vom Bund der Arbeitsvermittler. Bloß genauere Informationen hab ich nicht gefunden. Will auch nicht ins kalte Wasser springen und jetzt Stellenangebote schalten, ohne Unternehmen zu haben.
Wie sieht es eigentlich mit Sicherheit aus, falls ein Bauunternehmen konkurs geht, oder seine Dienstleistungen an mich nicht bezahlt?

MfG
Loki

Hallo Loki!

Was Du über die holländischen Montage-Aufträge beschreibst, klingt für mich nach Zeitarbeit. Im Fachjargon heißt das „Arbeitnehmerüberlassung“ und wird in Deutschland von der Arbeitsagentur genehmigt und überwacht. Diese sollte dann für Dich offizieller Ansprechpartner sein.

Allerdings wirst Du nicht darum herum kommen, zumindest 'mal eine Existenzgründungsberatung (AA wird da weiterhelfen) in Anspruch zu nehmen und natürlich Dir einen Nebenerwerb dieser Art von Deinem Chef genehmigen zu lassen.

Wenn Du Dich tatsächlich so gut mit Deinem Chef stehst, wäre es - und das sind 'mal jetzt meine ganz eigenen Gedanken - vielleicht sogar sinnvoll, dass Ihr zusammen ein Zeitarbeits- oder Personalvermittlungsunternehmen gründet. (Aber vorsichtig angehen und ausloten!) Schließlich wäre damit auch nicht gerade unerheblich viel Arbeit (als Gewerbetreibender) verbunden.

[…]
Wie sieht es eigentlich mit Sicherheit aus, falls ein
Bauunternehmen konkurs geht, oder seine Dienstleistungen an
mich nicht bezahlt?

Da gibt’s keine Sicherheit; das nennt man unternehmerisches Risiko (für Dich).

Meine zwei Cent dazu…

CU DannyFox64

Hallo Loki,
so wie mein Vorredner auch schreibt, Du musst Dir ersteinmal überlegen, was Du eigentlich willst: Zeitarbeit oder Arbeitsvermittlung.
Bei der Zeitarbeit ist der AN bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und wird an Kunden „verliehen“. Die zahlen einen bestimmten Stundensatz an den Verleiher.
Guckst Du:http://www.info-zeitarbeit.de/
Bei der Arbeitsvermittlung bringst Du AN und AG zusammen und kassierst einmalig entweder von dem einen oder dem anderen (kommt auf den Vertrag an)
Grüße
Almut

Hallo,

wie von Dir beschrieben, kann es eine normale Arbeitnehmerüberlassung sein, also umgangssprachlich Zeitarbeit. Oder es handelt sich dabei um die Efüllung eines Werkvertrages.
Hilfreich könnte vielleicht dies hier sein:
http://www.heilbronn.ihk.de/upload_dokumente/infothe…
Da steht auch ein bisschen was über die Auflagen, die Du beachten mußt. Eine Prüfung würde durch das zuständige Landesarbeitsamt durchgeführt, dieses, aber auch jede örtliche Arbeitsagentur kann Dir da weiterhelfen. Du solltest auch dringend nach den Rechtsgrundlagen in den Ländern forschen, in die Du die Arbeitnehmer überlassen willst.

Stephie

Danke für die Antworten.
Ja, ich möchte gerne Facharbeiter anbieten und an Fremdfirmen verleihen - also doch Arbeitnehmerüberlassung ok … Die Frage ist bloß ob sich das wirklich lohnt für mich, zumal ich zum jetzigen Standpunkt keine Fremdfirmen kenne…Ich nehme an das ich in das Arbeitsamt inserieren kann, sowie in Vermittlungfirmen in der Schweiz …
Von meinem Chef würde ich die Erlaubnis bekommen, nur er selber wird da nicht mitmischen, da er schon über 60 ist und keine Risiken mehr eingehen mag.

geht nicht.
Hi,

Ich nehme an das
ich in das Arbeitsamt inserieren kann, sowie in
Vermittlungfirmen in der Schweiz …

Schon mal gelesen: http://www.personalorder.de/index.php?load=3,6&art_i…

Oder: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/dateien/Private_Arbe…
http://www.wira.lu.ch/index/stab_recht/stab_recht_pe…

Kurz gesagt: Der Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nicht gestattet.

Ulrich

Oha …das ist hart. Ok Danke für die Info