Arbeitsvermittlung

Lieber User,

bitte helft mir…

vor einem halben jahr bin ich mit einer berliner arbeitsvermittlung einen 6 monatigen vertrag eingegangen (betreuungsvertrag/werkvertrag gemäß BGB §631 ff.).

bestandteil des vertrages war:
Erstellung eines Bewerberprofils
Erstellung eines Bewerbungsanschreibens
Fertigung einer digitalen Bewerbungsmappe
Arbeitgeberrecherche
Versand von mind. 60 Bewerbungen an Arbeitgeber
Präsentation der Bewerbungsdokumente zur Einsichtnahme interessierter Arbeitgeber

bis heut habe ich keine initative der firma festgestellt, auch nach email kontakt (wo mir immer wieder versichert wurde „ja, bald gehts los“) kam bis heute nichts…das schlimme ist das ich dafür 100€ gezahlt habe und dazu kommt noch das warum auch immer der betrag doppelt an die gegangen ist. sie wollten mir die 100€ zurückbuchen aber selbst das war eine lüge.

habe erstmal noch einen bösen brief geschrieben und denen eine frist zur geldrückzahlung gesetzt und wenn nichts passiert mit polizei und anwalt gedroht.

wie kann ich gegen diese firma vorgehen?
anzeige erstatten?
zum teuren anwalt gehen?..
sogar die beratung in den verbraucherzentren kostet…

bitte helft mir!!!

gruß antje

Liebe Antje,

leider kann ich Dir hier gar nicht helfen. Sorry. Am ehesten verklagen vor einem normalen Gericht, aber das kostet ja auch wieder für einen Rechtsanwalt etc. Mal irgendwas mit Verbraucherschutz, oder Fernsehen oder sowas

Michael Hacker

Guten Tag.

Da kann ich Ihnen nicht viel weiterhelfen.
Der Gang zu einem Anwalt wäre wohl das sinnvollste.
Wenn Ihre finanzielle Situation die Einschaltung eines Anwaltes nicht zulässt, können Sie Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe beantragen. Darüber kann Sie dann der Anwalt beraten.

Bitte schreiben Sie mir unter [email protected]
und schicken mal den „Vertrag“ mit.

Ich glaube nicht, dass da ein teurer Anwalt nötig ist.

Hallo,

leider kann ich dir da keinen wirklichen Rat geben, da sich mein Kenntnisstand auf die Arbeitsvermittlung innerhalb des SGB II bezieht.

Grüße

AG80

Hallo,

ich dafür 100€ gezahlt habe

Das war einfach dumm.

wie kann ich gegen diese firma vorgehen?

Dafür ist das Zivilrecht maßgeblich - also nicht SGB.

anzeige erstatten?

Wurde ein Gesetz verstoßen, das Strafbarkeit andet? Wenn ja, welche?

zum teuren anwalt gehen?..

Wird sich nicht vermeiden lassen, oder du schreibst dies als Lehrgeld ab.

sogar die beratung in den verbraucherzentren kostet…

Klar, sonst würden die Anwälte auf Kosten der Stezerzahler ja arbeitslos.
Tut mir leid, nicht helfen zu können. Ist auch keine Thema „Arbeitsvermittlung“ sondern Vertragsrecht.

Gruß
Otto

Hallo, Antje! Ja, leider gibt es in dieser Branche eine Menge „schwarze Schafe“, die ihr Geld mit der Not anderer Leute (Arbeitsuchender) machen…
Also: zunächst einmal dürfte hier der Tatbestand des Betruges erfüllt sein. Von daher würde ich auf jeden Strafanzeige bei der Polizei machen.
Die 2.100 € - hast du mal auf deinem Kontoauszug nachgeschaut, ob es sich dabei evtl. um eine „Lastschrift“ handelt? Dann hat Dir die Firma - wahrscheinlich nach Kenntnis deiner Kto-Nr. die 100 e einfach abgebucht (leider geht das ohne Probleme). Wenn ja, geh sofort zu Deiner Bank und lege gegen diese Abbuchung Widerspruch ein.
Dann würde ich - mit leider muss ich sagen - zweifelhaftem Erfolg - trotzdem einen Anwalt einschalten und dafür bei Amtsgericht „Beratungshilfe“ beantragen. Wenn dem Antrag statt gegeben wird, hast du wenigsten keine Anwaltskosten…
Zuletzt: Da du ja offensichtlich in Berlin wohnst, würde ich Dir anbieten, Dir einen Termin bei mir (kostenlos) in Woltersdorf einzurichten. Das müsstest Du mir dann aber - per Mail - signalisieren.
OK, ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen (oder wenigsten Mut machen), Dein Klaus

kennen sie sich mit dem tatbestand aus? bzw mit dem recht in dieser sache?

mfg antje

kennen sie sich mit dem tatbestand aus? bzw mit dem recht in
dieser sache?

mfg antje

Hallo, Antje - möchtest Du also einen Termin? Wenn ja, machmir doch mal 2 Vorschläge (Tag/Uhrzeit) und ich schaue, ob das geht…

Gruß, Klaus