vor einem halben jahr bin ich mit einer berliner arbeitsvermittlung einen 6 monatigen vertrag eingegangen (betreuungsvertrag/werkvertrag gemäß BGB §631 ff.).
bestandteil des vertrages war:
Erstellung eines Bewerberprofils
Erstellung eines Bewerbungsanschreibens
Fertigung einer digitalen Bewerbungsmappe
Arbeitgeberrecherche
Versand von mind. 60 Bewerbungen an Arbeitgeber
Präsentation der Bewerbungsdokumente zur Einsichtnahme interessierter Arbeitgeber
bis heut habe ich keine initative der firma festgestellt, auch nach email kontakt (wo mir immer wieder versichert wurde „ja, bald gehts los“) kam bis heute nichts…das schlimme ist das ich dafür 100€ gezahlt habe und dazu kommt noch das warum auch immer der betrag doppelt an die gegangen ist. sie wollten mir die 100€ zurückbuchen aber selbst das war eine lüge.
habe erstmal noch einen bösen brief geschrieben und denen eine frist zur geldrückzahlung gesetzt und wenn nichts passiert mit polizei und anwalt gedroht.
wie kann ich gegen diese firma vorgehen?
anzeige erstatten?
zum teuren anwalt gehen?..
sogar die beratung in den verbraucherzentren kostet…
leider kann ich Dir hier gar nicht helfen. Sorry. Am ehesten verklagen vor einem normalen Gericht, aber das kostet ja auch wieder für einen Rechtsanwalt etc. Mal irgendwas mit Verbraucherschutz, oder Fernsehen oder sowas
Da kann ich Ihnen nicht viel weiterhelfen.
Der Gang zu einem Anwalt wäre wohl das sinnvollste.
Wenn Ihre finanzielle Situation die Einschaltung eines Anwaltes nicht zulässt, können Sie Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe beantragen. Darüber kann Sie dann der Anwalt beraten.
Dafür ist das Zivilrecht maßgeblich - also nicht SGB.
anzeige erstatten?
Wurde ein Gesetz verstoßen, das Strafbarkeit andet? Wenn ja, welche?
zum teuren anwalt gehen?..
Wird sich nicht vermeiden lassen, oder du schreibst dies als Lehrgeld ab.
sogar die beratung in den verbraucherzentren kostet…
Klar, sonst würden die Anwälte auf Kosten der Stezerzahler ja arbeitslos.
Tut mir leid, nicht helfen zu können. Ist auch keine Thema „Arbeitsvermittlung“ sondern Vertragsrecht.
Hallo, Antje! Ja, leider gibt es in dieser Branche eine Menge „schwarze Schafe“, die ihr Geld mit der Not anderer Leute (Arbeitsuchender) machen…
Also: zunächst einmal dürfte hier der Tatbestand des Betruges erfüllt sein. Von daher würde ich auf jeden Strafanzeige bei der Polizei machen.
Die 2.100 € - hast du mal auf deinem Kontoauszug nachgeschaut, ob es sich dabei evtl. um eine „Lastschrift“ handelt? Dann hat Dir die Firma - wahrscheinlich nach Kenntnis deiner Kto-Nr. die 100 e einfach abgebucht (leider geht das ohne Probleme). Wenn ja, geh sofort zu Deiner Bank und lege gegen diese Abbuchung Widerspruch ein.
Dann würde ich - mit leider muss ich sagen - zweifelhaftem Erfolg - trotzdem einen Anwalt einschalten und dafür bei Amtsgericht „Beratungshilfe“ beantragen. Wenn dem Antrag statt gegeben wird, hast du wenigsten keine Anwaltskosten…
Zuletzt: Da du ja offensichtlich in Berlin wohnst, würde ich Dir anbieten, Dir einen Termin bei mir (kostenlos) in Woltersdorf einzurichten. Das müsstest Du mir dann aber - per Mail - signalisieren.
OK, ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen (oder wenigsten Mut machen), Dein Klaus