Arbeitsvertrag

Hallo zusammen, würde mich freuen wenn Ihr mir einen guten Rat zu meinem Problem geben könntet.

Ein Arbeitnehmer kommt aus der Elternzeit und aus wirtschaftlichen Gründen wird Ihm vom Arbeitgeber eine Stelle auf 30 Stunden Basis angeboten. Der Arbeitnehmer beabsichtigt das Angebot anzunehmen hat jedoch ein paar Zweifel bzgl. eines neuen Arbeitsvertrages. Es besteht zurzeit ja ein Arbeitsvertrag wobei schon 3 Jahre anrechenbar sind wenn es um eine Kündigung geht. Sollte der Arbeitnehmer sich jetzt einen neuen Vertrag geben lassen? Würde nicht dann automatisch die Arbeitszeit auf 0 Fallen und wieder von neuem los gehen wie bei einem neuen Arbeitgeber? Dem Arbeitnehmer wurden vor der Elternzeit immer VWL gezahlt. Hat er darauf nicht auch wieder rechtsanspruch? Würde nicht eine Vertragsänderung besser sein für den Arbeitnehmer und was wenn sich der Arbeitgeber darauf nicht einlässt. Wie sieht es die Gesetzlage vor und was könnt Ihr mir für einen Rat in dieser Situation geben. Der Arbeitnehmer will sich natürlich nicht ins eigene Fleisch schneiden.

Vielen dank für brauchbare Hinweise.

Hallo

An der Betriebszugehörigkeit ist nicht zu rütteln, die bleibt. Die einfachste Variante für den AN ist, daß anstatt eines neuen AV lediglich eine Ergänzung zum bestehenden AV schriftlich fixiert wird. Doert wird lediglich auf die Reduzierung der Arbeitszeit auf 30 Stunden verwiesen. Alle weiteren Vereinbarungen bleiben unberührt (der Urlaub ändert sich natürlich aber evtl anteilsmäßig).

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich rate auch eher zum Nachtrag zum bisherigen Arbeitsvertrag - schon auch aus dem Grund, dass ein neuer Arbeitsvertrag gelegentlich (ganz versehentlich natürlich) weitere Verschlechterungen für den Mitarbeiter enthält, die dieser vielleicht übersieht.

Vorsichtig wäre ich auch im Hinblick auf eine spätere Weiterbeschäftigung in Vollzeit - § 9 TzBfG sieht nur eine bevorzugte Berücksichtigung des Teilzeitbeschäftigten bei der Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes vor. Wenn der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder Vollzeit arbeiten möchte, tut er also gut daran, wenn dies in dem Abänderungsvertrag gleich mitgeregelt wird.

Chrissie