Hättest Du doch besser geschwiegen…
Moin,
nochmal ausführlicher
Hallo,
ist ein Arbeitsvertrag nur mit Unterschrift gültig?
Ja
Nein! So ein Blödsinn, auch bei Arbeitsverträgen gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, und es sind nicht wenige Arbeitsverträge, die „per Handschlag“ geschlossen wurden.
…auch wenn ich
schon mündlich eine Zusage erteilt habe.
Können rechtliche Konsequenzen entstehen?
Nein
Aber natürlich, sobald ein Gericht der Ansicht ist, dass dem Arbeitgeber durch die nicht eingehaltene Zusage ein Schaden entstanden ist.
Das kommt drauf an, was alles vorher so
vereinbart wurde. Wenn die wesentlichen Vertragsbestabdteile
geregelt wurden und man zusagt und es - eigentlich - nur noch
eine „Formsache“ ist den Vertrag zu unterschreiben, dann hat
man u. Umständen bereits einen mündlichen Vertrag geschlossen
und wäre diesbezüglich in der Pflicht. Wenn dem AG dann ein
Schaden dadurch entsteht, dass der AN nun doch nicht anfängt,
kann es zu Schadenersatzforderung kommen.
Falsch. Mündliche Zusagen haben bei Vertragsverhandlungen
sofern nicht schriftlich dokumentiert keine Wertigkeit.
Auch völlig falsch, sonst würden ein Großteil der gültigen Verträge eben nicht gültig sein. Das einzige, was Du meinen könntest, ist die Möglichkeit der Beweisführung, ob diese Zusage wirklich erfolgt ist. Dazu bedarf es aber vor Gericht schon ne gehörige Menge Mut, u. U eine falsche Aussage zu machen.
Stells dir einfach umgekehrt vor: Man hat dir eine definitive
Zusage erteilt und ganz klar gesagt „Am tt.mm.jj fangen Sie
bei uns an.“ und dann kommt paar Tage vorher ne Absage „Tut
uns leid. Wir haben uns doch anderweitig entschieden.“. Wie
fändest du das?
Wohl ziemlich beschissen. So sind aber nun mal
Vertragsgesetze. Solange nichts unterschrieben ist, gilt auch
nichts (sofern nicht mündliche und verbindliche! Zusage unter
Zeugen).
Du solltest vielleicht noch erklären, was eine nicht verbindliche Zusage in diesem Zusammenhang ist. Unter diesem Gesichtspunkt kann man jedem Menschen, der Dir etwas verkauft, eigentlich nur warnen; inklusive Kaufverbot bei Aldi, Karstadt, alle anderen Einzelhändlern, den meisten Ebay-Geschäften und jedem Frisör, jeder Briefmarke auf einem Brief, den Du verschickst.
Nimm Dir einfach mal ein normales Lehrbuch für Kaufleute und schlage nach. Oder google mal nach Vertragsfreiheit. Es gibt nur einige sehr wenige Ausnahmen im deutschen Recht, die der Schriftform bedürfen.
im Zweifel am besten eine Rechtsberatung
einholen.
Das war der einzig sinnvolle Satz in deinem Posting.
Auch wenn ich sicherlich nicht alles absolut juristisch einwandfrei wieder gegeben habe, so decken sich halt meine Anmerkungen mit meinen Erfahrungen.
Gruß
ALex