Arbeitsvertrag

Hallo
in meinem Arbeitsvertrag steht unter Punkt 3 folgendesgeschrieben,

„Für Kündugungen gilt die gesetzliche Regelung mit der Maßgabe, dass die dort geregelten Fristen für beide Seiten bindend sind.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündiegung bedarf, mit dem Ende desjenigen Monats, in dem der Mitarbeiter
das 63. Lebensjahr Vollendet.“

Soll ich das so verstehen, dass ich mit 63 Jahren entlasesn bin?

Unglückliche Formulierung

bedarf, mit dem Ende desjenigen Monats, in dem der Mitarbeiter
das 63. Lebensjahr Vollendet."

Soll ich das so verstehen, dass ich mit 63 Jahren entlasesn
bin?

Ja. Die Formulierung ist nur IMHO etwas unglücklich.

Sinnvoller wäre … Ende des Montags, in dem der Mitarbeiter das gesetzliche Rentenalter erreicht.

Gruß

Stefan