Guten Tag,
ich habe einen Arbeitsvertrag, dort steht weder mein Urlaubsanspruch noch die Kündigungsfrist drin.
Seit Jahren gibt es Probleme wenn ich meinen Urlaub anmelde.
Nun möchte ich mich nach einem anderen Unternehmen umschauen und wenn es klappt dann auch bewerben.
Mein Betrieb möchte ich davon nicht in Kenntnis setzen.
Nun, bitte ich um Hilfe.
Vielen Dank.
Monika
Guten Tag,
Nun, bitte ich um Hilfe.
Und wobei bitte?
MfG
Hallo Monika,
ich habe einen Arbeitsvertrag, dort steht weder mein
Urlaubsanspruch noch die Kündigungsfrist drin.
Und es wird auch nicht zufällig auf irgendwelche übergeordneten Verträge verwiesen?
Seit Jahre gibt es Probleme wenn ich meinen Urlaub anmelde.
Warum denn? Weil unklar ist wieviele Tage Urlaubsanspruch Du hast oder das übliche Theater, weil alle gleichzeitig Urlaub machen wollen?
Nun möchte ich mich nach einem anderen Unternehmen umschauen
und wenn es klappt dann auch bewerben.
Okay, das klingt ja sinnvoll.
Mein Betrieb möchte ich davon nicht in Kenntnis setzen.
Das ebenfalls.
Nun, bitte ich um Hilfe.
Gerne, aber was genau möchtest Du denn nun wissen?
*wink*
Petzi
Du warst schneller *fg* (owT)
…
Hallo Monika,
ich habe einen Arbeitsvertrag, dort steht weder mein
Urlaubsanspruch noch die Kündigungsfrist drin.
Am Anfang deines Arbeitsvertrages ist sicherlich Bezug genommen auf einen Tarifvertrag, Manteltarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder so etwas ähnliches. Wenn dem so ist, wird in Arbeitsverträgen nicht ausgewiesen:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen und
- weitere arbeitsrechtlich zu regelnde Fragen (Abgeltung Überstunden, Freistellungen, Jubiläen u. s. w)
Dies ist dann im übergeordneten Vertrag geregelt. Ein AG kann nicht hunderte von Arbeitsverträgen korrigieren, wenn sich bei einer der o. g. Positionen eine Änderung ergibt.
Wende dich doch bitte an eine Vertrauensperson oder den Betriebsrat. Versuche deine Probleme vor Ort zu klären. Ein Wechsel ist manchmal sinnvoll, aber oft auch mit Risiken verbunden.
(Was du in diesem Unternehmen hast, weißt du. Was dich in dem neuen Unternehmen alles erwartet, weißt du nicht.
Mit Gruß
hweng
Hi Monika,
wenn es keine „übergeordneten“ Verträge gibt, sollte doch das „Bundesurlaubsgesetz“ und andere aus dem Gsetzbuch die Zeiten regeln.
Fachleute, korrigiert mich bitte:
Urlaubsanspruch 24 Tage im Jahr ?
Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende ?
Gruß
BJ
Hallo Monika,
ich habe einen Arbeitsvertrag, dort steht weder mein
Urlaubsanspruch noch die Kündigungsfrist drin.Und es wird auch nicht zufällig auf irgendwelche
übergeordneten Verträge verwiesen?
— nein
Seit Jahren gibt es Probleme wenn ich meinen Urlaub anmelde.
Warum denn? Weil unklar ist wieviele Tage Urlaubsanspruch Du
hast oder das übliche Theater, weil alle gleichzeitig Urlaub
machen wollen?
—weil, wir -fast- unter Druck gesetzt werden, du musst das und das alles noch schaffen -mein AG nimmt immer noch Aufträge an- und ruf ein paar Tage vorher nochmals an. Zumal wir ja unseren Urlaubsplatz rechtzeitig buchen. 30 Tage Urlaub habe ich bisher immer genommen und erhalten. Mit der Urlaubsplanung unter den Kollegen klappt alles.-das zumindest-
Nun möchte ich mich nach einem anderen Unternehmen umschauen
und wenn es klappt dann auch bewerben.Okay, das klingt ja sinnvoll.
Mein Betrieb möchte ich davon nicht in Kenntnis setzen.
Das ebenfalls.
Nun, bitte ich um Hilfe.
Gerne, aber was genau möchtest Du denn nun wissen?
— ich trage ja den Gedanken, das Unternehmen zu verlassen.Ich möchte gern in Erfahrung bringen, wie die Kündigungsfrist ist. Einen Betriebsrat haben wir nicht.Ich bin seit 2002 als Fensterputzer in diesem Unternehmen tätig.
*wink*
Petzi
Guten Tag,
Nun, bitte ich um Hilfe.
Und wobei bitte?
— ich bin in einem Gebäudereingungsunternehmen (Ost) seit 2002 als Fensterputzer tätig. Ich würde gern die Kündigungsfrist wissen.
MfG
Wofür kritzeln wir eigentlich die FAQ? 
Hi!
Fachleute, korrigiert mich bitte:
Aber sowas von gerne…
Urlaubsanspruch 24 Tage im Jahr ?
Nö - 24 WERKtage, oder einfach: 4 Wochen!
Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende?
Nö - 4 Wochen zum 15 oder Monatsende!
Oder: FAQ:1990 und FAQ:2004
LG
Guido
Damit erst zig Leute antworten dürfen ? 
Nö - 24 WERKtage, oder einfach: 4 Wochen!
Na meinte ich ja eigentlich. Sorry war zu faul zum Ausschreiben.
4 Wochen ? Nicht (ganz) korrekt. Bei 5-Tagewoche passt das ja nicht. Ich bleibe lieber bei den „WERK“-Tagen.
Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende?
Nö - 4 Wochen zum 15 oder Monatsende!
Na siehste ? Deshalb habe ich doch um Korrektur gebeten. Merci
Oder: FAQ:1990 und FAQ:2004
Warum hat die denn vorher keiner zitiert oder gelesen ? 
Gruß
BJ
Hi!
4 Wochen ? Nicht (ganz) korrekt.
Doch!
Sogar zu 100% korrekt!
Denn, egal, ob man 2, 4 oder 6 Tage in der Woche arbeitet - 24 WERKTage bleiben immer 4 Wochen, da sie nun mal WERK- und keine ARBEITStage sind.
Warum hat die denn vorher keiner zitiert oder gelesen ?
Keine Ahnung - ich habe die Teile nur geschrieben…
LG
Guido