Ein A.N. ist seit dem 1.11.07 auf Lohnsteuerkarte beschäftigt, und
hat bis heute noch keinen Arbeitsvertrag erhalten. Auch hat der A.G.
sich noch nicht bei der Krankenkasse gemeldet.
Was läuft hier schief ???
Hallo
Ein A.N. ist seit dem 1.11.07 auf Lohnsteuerkarte beschäftigt,
und
hat bis heute noch keinen Arbeitsvertrag erhalten.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden.
Auch hat
der A.G.
sich noch nicht bei der Krankenkasse gemeldet.
Was läuft hier schief ???
Nichts!
Nach Beginn der Beschäftigung hat der AG bis zur regulären Entgeltabrechnung Zeit, den MA zu melden. Da sind 4 - 6 Wochen völlig normal!
LG
Guido
Hallo,also meiner Meinung nach ist das Schwarzarbeit solange der AN nicht Gemeldet ist.Wo ist er denn jetzt Versichert wenn was Passiert?
mfg chatman
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Hi!
Hallo,also meiner Meinung nach ist das Schwarzarbeit solange
der AN nicht Gemeldet ist.
Deine Meinung ist aber völlig irrelevant, weil sie völlig falsch ist.
Demnach wären so ziemlich ALLE Leute, die zum Ersten eines Monats beginnen, im ersten Monat Schwarzarbeiter.
Kein Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern (und auch sonst wird es eher nicht passieren!) wird für jeden neuen Mitarbeiter sofort eine SV-Meldung erstellen. Warum auch? Das geht normalerweise mit der ersten Abrechnung automatisch, und erlaubt ist es außerdem…
Wo ist er denn jetzt Versichert wenn
was Passiert?
Wenn WAS passiert?
Bei einem Vorarbeitgeber oder ALG 1 - KV wirkt nach.
Ansonsten fragt die Kasse halt kurz beim neuen AG an.
Bei einem Arbeitsunfall greift die BG.
LG
Guido