Hallo Wissende,
wenn einem AN in der Probezeit bereits am 1. und 2. Tag Sachverhalte offiziell bekannt werden (große Zahlungsschwierigkeiten, hohe Außenstände bei diversen KK), könnte dann der AN fristlos kündigen (nehmen wir an, es gäbe nur eine mündliche Übereinkunft zwischen fiktivem AN und noch fiktiverem AG ohne Zeugen)? Wie würde die rechtliche Situation hinsichtlich ALG 1 aussehen?
Danke für Eure Unterstützung.
MfG
LM
In der Probezeit können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Bzgl. ALG I kann ich keine Angaben machen.
Hallo
Man kann ein Arbeitsverhältnis nicht wirksam fristlos beenden, weil es einen Grund in der Zukunft geben könnte, von dem man gehört hat…
Also: Nein.
Im Einvernehmen mit dem AG kann man selbstverständlich das AV zu sofort im Einvernehmen aufheben. Eine Sperre beim Bezug des ALG dürfte dann aber sicher sein.
Ggf wäre (wenn die Zahlungsunfähigkeit beweisbar ist) eine Anfechtung (§ 123 BGB) des AV mit Schadensersatzforderungen (aus dem Bauch heraus §§ 242, 249, 276 BGB) gegenüber dem AG denkbar.
Gruß,
LeoLo
Hallo Leo,
hatte gehofft, dass Du Dich als Experte zu Wort meldest. Danke für Deine fachlich fundierte Antwort.
Ein schönes WE wünscht LM