Hallo zusammen,
neulich in ner Dikussion kamen wir auf folgenden Fall:
Angenommen der Herr_xx sei auf Stellensuche und sowohl Firma_1 als auch Firma_2 würden ihm Verträge (sagen wir der Einfachheit halber, dass beides Vollzeit-Verträge seien und auch der Arbeitsbeginn am gleichen Termin wäre - er könnte also gar nicht beide Verträge gleichzeitig erfüllen) zuschicken. Und der Herr_xx würde beide Verträge unterschreiben und an die jeweiligen Firmen zurückschicken.
So - nun finge er am Arbeitsbeginn bei Firma_1 an aber irgendwann wundert sich vielleicht die Firma_2 wo denn der Herr_xx bleibt. Der kommt nicht, der meldet sich nicht, ans Telefon geht er nicht, auf Mails reagiert er nicht. Was hätte die Firma_2 in diesem Fall für Ansprüche an den Herrn_xx? Immerhin hat er ja den unterschriebenen Vertrag zu der Firma_2 geschickt.
Achja, in den Verträgen stünde nix explizites was bei „Nichtantreten“ der Arbeitsstelle passiert. Was also könnte die Firma_2 dem Herrn_xx böses tun? Ich meine, sie werden ihn nicht verklagen können, bei ihnen zu arbeiten
Aber vielleicht sowas wie die Aufwendungen für die neue Suche? Denn wahrscheinlich hat die Firma_2 ja einigen Mitbewerbern vom Herrn_xx abgesagt und muss nun wieder neu suchen? Oder es gerät gar ein Projekt in Verzug?
*wink*
Petzi