Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

neulich in ner Dikussion kamen wir auf folgenden Fall:

Angenommen der Herr_xx sei auf Stellensuche und sowohl Firma_1 als auch Firma_2 würden ihm Verträge (sagen wir der Einfachheit halber, dass beides Vollzeit-Verträge seien und auch der Arbeitsbeginn am gleichen Termin wäre - er könnte also gar nicht beide Verträge gleichzeitig erfüllen) zuschicken. Und der Herr_xx würde beide Verträge unterschreiben und an die jeweiligen Firmen zurückschicken.

So - nun finge er am Arbeitsbeginn bei Firma_1 an aber irgendwann wundert sich vielleicht die Firma_2 wo denn der Herr_xx bleibt. Der kommt nicht, der meldet sich nicht, ans Telefon geht er nicht, auf Mails reagiert er nicht. Was hätte die Firma_2 in diesem Fall für Ansprüche an den Herrn_xx? Immerhin hat er ja den unterschriebenen Vertrag zu der Firma_2 geschickt.

Achja, in den Verträgen stünde nix explizites was bei „Nichtantreten“ der Arbeitsstelle passiert. Was also könnte die Firma_2 dem Herrn_xx böses tun? Ich meine, sie werden ihn nicht verklagen können, bei ihnen zu arbeiten :wink: Aber vielleicht sowas wie die Aufwendungen für die neue Suche? Denn wahrscheinlich hat die Firma_2 ja einigen Mitbewerbern vom Herrn_xx abgesagt und muss nun wieder neu suchen? Oder es gerät gar ein Projekt in Verzug?

*wink*

Petzi

Hallo,

der AG hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Der Schaden (neue Stellenausschreibung, organisatorischer Aufwand innerbetrieblich, evtl. Mehrarbeitszuschläge für eigene AN zur Kompensierung etc.) muß aber nachgewiesen werden. Außerdem kann meines Wissens idR nur der Schaden geltend gemacht werden, der entstehen würde in der Zeit bis zum frühestmöglichen ordentlichen Kü-Termin des AN nach Arbeitsantritt.

&Tschüß
Wolfgang