Ein herzliches Hallo an die werte Usergemeinde.
Ich habe da mal 'ne Frage.
Ist für einen Arbeitsvertrag rein rechtlich die Schriftform nötig?
Meines Wissens tut’s auch ein Handschlag. Oder irre ich?
Bereits an dieser Stelle ein herzliches Danke
Ein herzliches Hallo an die werte Usergemeinde.
Ich habe da mal 'ne Frage.
Ist für einen Arbeitsvertrag rein rechtlich die Schriftform nötig?
Meines Wissens tut’s auch ein Handschlag. Oder irre ich?
Bereits an dieser Stelle ein herzliches Danke
Ein herzliches Hallo an die werte Usergemeinde.
Ich habe da mal 'ne Frage.Ist für einen Arbeitsvertrag rein rechtlich die Schriftform
nötig?
Nötig nicht als Wirksamkeitsvorraussetzung, aber der AG ist zur Schriftlichkeit verpflichtet gem. § 2 NachwG:
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
Gibt es keinen ArbV, hat der AG die Darlegungs- und Beweislast im Streitfall.
Meines Wissens tut’s auch ein Handschlag. Oder irre ich?
Nein, für die Gültigkeit reicht die unwidersprochene Arbeitsaufnahme.
Bereits an dieser Stelle ein herzliches Danke
&Tschüß