Arbeitsvertrag

Hallo,
ich habe da mal eine Frage, ich habe einen Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte, man kann diesen im Internet herunterladen unter:
http://www.wilde-rechtsanwaelte.de/downloads/mandant…
Unter §4 Vergütung und Rückzahlung steht bei mir wortwörtlich (abgeändert)
unter 4.1 der Arbeitnehmer erhält für seine vereinbarte Tätigkeit eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von XXXXX EUR.
Das ist ja noch soweit OK, dann kommt unter Punkt 4.2 Über- Mehr- Sonn- und Feiertagsarbeit ist durch das gezahlte Bruttogehalt enthalten und abgegolten.
Ist dieser 2. Punkt rechtlich korrekt und zulässig?
Ich frage des deshalb, weil ich letztes Jahr ca. 1000 Überstunden hatte, (die Zahl ist korrekt und ich habe mich auch nicht vertippt) also auch weit somit über die gesetzlich zulässige Überstunden gearbeitet habe.
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

Maryan66

dafür hast du unterschriebn, dass überstunden mit deinem gehalt bereits inbegriffen sind.
jedoch gibt es gesetzlich eine regelung für überstunden, die besagt dass am tag max 10h gearbeitet werden darf-alles andere ist nicht mehr zulässig!
(siehe arbzgesetz)
lg