Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein kleines Problem. Am 02.09.2010 habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Arbeitsbeginn ist der 15.11.2010.
Unter Punkt 1 steht der Zusatz: „Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.“
Hätte die Möglichkeit eine bessere Stelle zur Mitte dieses Monats zu bekommen.
In der Probezeit von 6 Monaten ist eine 14tägige, beiderseitige Kündigung mit 14tagesfrist zum Monatsende möglich.
Nun meine Frage: Habe ich eine Möglichkeit aus diesem Vertrag herauszukommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort und Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Karin S.
Wenn ausdrücklich eine ordentliche Kündigung vorher ausgeschlossen ist, bleibt nur ein Aufhebungsvertrag, dem beide Seiten zustimmen.
Ernst-Erwin
Bezogen auf den Zusatz „Vor SEINEM Beginn …“ nehme ich an, dass der Arbeitsbeginn, also hier der 15.11. gemeint ist. Wenn damit die ordentliche Kündigung vor dem 15.11. nicht wirksam ausgesprochen werden kann und eine außerordentliche nicht infrage kommt, bliebe nur die Möglichkeit, am 15.11. zum 30.11. zu kündigen. Das würde wohl das Zustandekommen des gewünschten Arbeitsvertrages behindern. Da jedoch der Arbeitgeber des geschlossenen Vertrages kein Interesse daran haben dürfte, Sie zu binden, obwohl Sie lieber woanders arbeiten würden, wird er wahrscheinlich bereit sein, Sie aus dem Vertrag zu entlassen, möglicherweise nicht kostenlos. Rechtlich sind Sie bei Nichteinhaltung des Arbeitsvertrages zum Schadensersatz verpflichtet (es sei denn, im Vertrag steht etwas anderes, z. B. eine Pauschale), d. h. zum Ersatz des Schadens, der ihm entstanden ist und den er Ihnen spezifiziert. Dieser Schaden dürfte umso niedriger sein, je früher Sie den Arbeitgeber informieren.
Tut mir leid, kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruss E.
Hallo,
von den Angaben würde ich sagen, dass eine Kündigung erstmals am 15.11. zum 30.11 möglich.
Viele Grüße
Steffi
Hallo Karin,
habe leider erst jetzt gesehen, dass die Anfrage noch offen ist. Wie so oft gibt es eine theoretische und eine praktische Antwort.
Theoretisch kommt man vor Antritt der Stelle nicht aus dem Vertrag heraus. Es droht sogar Regress wenn man einfach nicht kommt. etc.
Praktisch hat kein Arbeitgeber ein Interesse daran einen Arbeitnehmer zur Arbeit zu zwingen, der eigentlich woanders hinmöchte. Also einfach ein offenes Gespräch führen und den Vertrag zerreissen.
Gruss
WG