Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag.
Ist der nachfolgende Punkt überhaupt zulässig und muss dieser akzeptiert werden. Würde der AG in einem Rechtsstreit Recht bekommen?
Scheidet der Mitarbeiter aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentlicher, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigung des Geschäftsführers aus,sind Kosten ab 500 EUR, die der Geschäftsführer für die Ausbildung des Mitarbeiters getragen hat zu erstatten. Der Geschäftsführer ist berechtigt den Erstattungsanspruch mit etwa verbleibenden Gehaltsansprüchen zu verrechnen.
Vorab schon vielen Dank für Ihre Antworten.