Arbeitsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu einem Arbeitsvertrag.

Ist der nachfolgende Punkt überhaupt zulässig und muss dieser akzeptiert werden. Würde der AG in einem Rechtsstreit Recht bekommen?

Scheidet der Mitarbeiter aufgrund eigener Kündigung oder aufgrund außerordentlicher, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigung des Geschäftsführers aus,sind Kosten ab 500 EUR, die der Geschäftsführer für die Ausbildung des Mitarbeiters getragen hat zu erstatten. Der Geschäftsführer ist berechtigt den Erstattungsanspruch mit etwa verbleibenden Gehaltsansprüchen zu verrechnen.

Vorab schon vielen Dank für Ihre Antworten.

Sorry, ich bin kein Arbeitsrechtsexperte, aber
mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das vor Gericht keinen Bestand hätte.

MfG
Susanne

Hallo,
folgender Link hilft da vielleicht weiter:
http://www.palm-bonn.de/fortb.htm
Grundsätzlich kann man in einem Arbeitsvertrag alles vereinbaren - es kommt wahrscheinlich auf die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.
Der Ausgang eines Rechtsstreits ist - wie immer - unsicher.

außerdem lesenswert:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

dort steht, dass eine zu lange Bindung nicht möglich ist.

Viel Erfolg noch…

ach ja… das noch dazu:
http://www.karlsruhe.ihk.de/linkableblob/940708/data…

so, genug Lesestoff :wink:

Hallo, frage dies bitte nicht im UV Recht sondern im Arbeitsrecht.

Hallo Rolf,
grundsätzlich ist das möglich und wird auch viel praktiziert, um zu verhindern, dass sich ein AN auf Kosten der Firma Qualifikationen aneignet und dann bei der Konkurrenz dick landet.
In Deinem Fall stört mich jedoch, dass kein „Verfallsdatum“ vereinbart wird. Der Chef kann natürlich nicht z.B. nach 20 Jahren das Geld für einen MS-DOS-Kurs wieder haben wollen, denn auch Wissen hat ein „Haltbarkeitsdatum“.
Tipp: Wenn Du was konkretes hast (eine Schulung oder so), dann vereinbare noch einmal schriftlich mit Deinem AG, bis zu welchem Zeitpunkt Du welchen konkreten Anteil der Schulungskosten zurückzahlen müsstest. Länger als ein Jahr rückwirkend ist lt. aktueller (Einzelfall-) Rechtsprechung nicht zulässig.

Grundsätzlich können AG in Dich investiertes Geld /(sprich Weiterbildungsmaßnahmen o. ä. ) bei Ausscheiden aus dem Betrieb zurückverlangen .
Hoffe, Dir damit geholfen zu haben .
LG Andana

…Sorry, habe Deine Anfrage übersehen. Schöne Feiertage Malook