Arbeitsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:

Nach seiner Lehre, arbeitet jemand 15 JAhre in dem selben Betrieb, ohne schriftlichwen Vertrag. Nun macht diese Peron eine Weiterbildung und steigt in eine höhere Position im Unternehmen und will dazu einen gültigen Arbeitsvertrag.

  1. Sollte hierbei ein Arbeitsvertrag rückdatiert werden?

  2. Oder sollte einfach ein neuer Vertrag abgeschlossen werden? (was ist hierbei mit der Probezeit, kann man die rausstreichen? Was ist mit den schon abgeleisteten 15 Arbeitsjahren? Kann man die in dem neuen Arebitsvertrag irgendwo vermerken?)

  3. Oder gibts da ne bessere Lösung?

Gruss Marius

Hallo Marius,

es wäre mir neu wenn ein komplett neuer Vertrag geschlossen wird.
Ebenso die Probezeit, da die Anstellung im gleichen Unternehmen ja bleibt.

In der Regel verfahren wir so, dass nur eine Vertragsänderung durchgeführt wird.
Diese passt, durch die Anpassung, auf eine DIN A4 Seite.

Es werden ja nur einzelne § geändert und angepasst.

Wenn allerdings, wie in deinem Fall, kein Vertrag vorliegt sollte man durch die Beförderung auf ein Schreiben „pochen“. Immerhin ist dies ein Qualifikations und Positionsnachweis.

Gruß
Sebastian

Am einfachsten ist es, wenn man genau das in den Arbeitsvertrag hineinschreibt, was man regeln will, und dabei wichtige andere Elemente des Arbeitsvertrages zusätzlich aufnimmt: Datum des (damaligen) Vertragsbeginns und des (jetzigen) Beginns der höherwertigen Tätigkeit, Regelungen, nach denen das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden kann, Gehalt, ggf. Rechte, die sonst bereits aufgebaut sind (z. B. Betriebsrentenansprüche), Urlaubansprüche und was sonst diesbezüglcih üblich ist (z. B. gemäß allgemein verfügbarer Arbeitsvertragsdformulare). Wenn über eine Probezeit nichts drinsteht, gibt es keine, denn gesetzlich spielt nur der Zeitraum von sechs Monaten ab dem Vertragsbeginn eine der „Probezeit“ vergleichbare Rolle. Man kann den Passus in den Formularen also einfach streichen oder man schreibt ausdrücklich rein, dass es keine Probezeit gibt.

Hallo Guten Tag,

einen Arbeitsvertrag rückwirkend abzuschließen halte ich für rechtlich nicht korrekt und ich denke auch nicht, dass das durchzusetzen ist. Aber ganz sicher bin ich da nicht, denn ich bin ja kein Fachanwalt im Arbeitsrecht. Eine charmante Lösung wäre eigentlich die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses für diesen Zeitraum mit einer genauen Auflistung und Beurteilung der Tätigkeit. Aber Vorsicht, auch dieses genau durchlesen, da gibt es Tücken bei Formulierungen, die anderes bedeuten als geschrieben steht. Für die gehobene Position ist aber in jedem Fall ein detaillierter Arbeitsvertrag mit genauer Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitszeitverteilung zu empfehlen. Das Herausstreichen der Probezeit ist Verhandlungsmasse, würde ich auf jeden Fall probieren, denn die Probezeit ist ja schon die letzten 15 Jahre abgeleistet worden… Die Anerkennung dieser Zeit kann sicherlich in einem Zusatz im Arbeitsvertrag vermerkt werden, das wäre vorallem wichtig für mögliche Kündigungsfristen, die dann ggf. anders berechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte trotzdem ein bisschen weiterhelfen.

Freundliche Grüße

A.Walther

Hallo Marius,

der jenige sollte sich ein Zeugnis über seine bisheriige Tätigkeit im Betrieb geben lassen, darin wird dann das bisher geleistete beschrieben, das reicht.
Bei der Probezeit muss man lesen wie es im Vertrag steht, z.B. die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, dann kann man es stehen lassen…
Gruss
Helmut

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:

Nach seiner Lehre, arbeitet jemand 15 JAhre in dem selben
Betrieb, ohne schriftlichwen Vertrag.

-wenn man für geleistete Arbeit regelmäßig ein bestimmtes Entgelt bekommt, ist auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag rechtsgültig. -
Nun macht diese Peron

eine Weiterbildung und steigt in eine höhere Position im
Unternehmen und will dazu einen gültigen Arbeitsvertrag.

  1. Sollte hierbei ein Arbeitsvertrag rückdatiert werden?

-Ich nehme an, bei einer höheren Position gibt es auch ein höheres Entgelt. Ein Änderungsvertrag wäre dazu nötig.In diesem sollte auch die langjährige Tätigkeit für das Unternehmen nicht unerwähnt bleiben.-

  1. Oder sollte einfach ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?

-Auch das ist möglich. Ich persönlich würde mir in diesem Fall einfach für die vergangene Tätigkeit ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das beweist dann ebenfalls die langjährige Zugehörigkeit zu diesem Unternehmen. Einen Arbeitsvertrag um 15 Jahre rückdatieren ist doch recht ungewöhnlich.-

(was ist hierbei mit der Probezeit,

-nach 15 Jahren auf alle Fälle darauf bestehen, dass keine Probezeit vereinbart wird.-
kann man die

rausstreichen? Was ist mit den schon abgeleisteten 15
Arbeitsjahren? Kann man die in dem neuen Arebitsvertrag
irgendwo vermerken?)

-wie schon erwähnt: Zwischenzeugnis-

  1. Oder gibts da ne bessere Lösung?

Gruss Marius

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen, bin aber kein Jurist und kann daher nur mit meinem persönlichen Rat dienen. LG nitsrek

Hallo Marius, da du ja dort gelernt hast musst du ja einen Lehrvertrag haben. Wenn sie dich unbefristet übernommen haben arbeitest du ja in dem erlernten Beruf.
An deiner Stelle würde ich mir eine Bescheinigung über die geleisteten Dienstjahre geben lassen. Kannst als Begründung angeben wegen Dienstjubiläum. In deiner Gehaltsbescheinigung steht normalerweise das Eintrittsjahr und der Tarif nach dem du bezahlt wirst.
Auch ein Handschlag kann schon als Einstellung gültig sein.

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb nicht rechtlich beraten.

Faktisch exisdtiert ein Arbeitsverhältnis, damit auch ein „Vertrag“. Jezt braucht er eigentlich auch keinen schriftlichen Vertrag.

Rückdatieren geht, finde ich aber nicht so prickelnd.

Probezeit ist natürlich hinfällig, auch wenn er sich in der höheren Position natürlich auch bewähren muss.

Es reicht ein „Beförderungsschreiben“ in dem man sicher auf die „Jahre“ verweisen kann.

Am besten mal zu einem Anwalt gehen.

Beste Grüpße

Hallo!

Tut mir leid, das weiß ich nicht ( hat auch nichts mit Arbeitszeit(gesetz)) zu tun

Gruss
Der Wanderer

Lieber Marius, es besteht interessanterweise in Deutschland keine „Schriftformerfordernis“ für Arbeitsverträge. In dem von Ihnen beschriebenen Fall liegt ein mündlicher Arbeitsvertrag vor. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer macht es jedoch absolut Sinn die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu dokumentieren.
Eine Rückdatierung eines nunmehr zu schliessenden Vertrages wäre falsch. Vielmehr koennten Sie in den Vertrag einen Absatz einfügen mit dem Tenor: „Für alle Beschäftigungsdauer abhängigen Ansprüche gilt der ______ als Beschäftigungsbeginn.“ Auch wenn dieser Absatz nicht im Vertrag steht, so gilt trotzdem immer die ununterbrochene Beschäftigungsdauer. Ein Nachweis hierfür sind Entgeltabrechnungen, Sozialversicherungsabgaben etc. Hierzu ist der Arbeitgeber auch zu korrekten Angaben verpflichtet.
Also: Kein Grund zur Sorege, auch wenn Sie sich nicht auf diesen extra Absatz einigen können.

HALLO MARIUS
GANZ EINFACH DEN VERTRAG ZURÜCKDATIEREN DAN SIND DIE 15 jAHRE AUTOMATISCH MIT DRIN UND IM GRUNDE GIBTS DANN KEINE PROBEZEIT WEIL DIE IST JA IMMER ZU ANFANG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES! NOCH EINEN SCHÖNEN TAG UND LIEBEN GRUSS CHARLY

Hallo Marius,
Du hast einen Arbeitsvertrag. Allerdings nur einen mündlichen, das ist aber manchmal sogar besser…
Wenn jetzt ein AV neu erstellt wird, musst du wahnsinnig aufpassen, ob er nicht in einigen Teilen schlechter ist als die Bedingungen, die bisher galten. Denn meist ist das so!
Es gibt den Begriff der betrieblichen Übung, bedeutet, das all die Sachen, die seit Jahren gelten automatisch Bestandteil eines AV werden (auch eines mündlichen AV)
Rückdatieren funktioniert nicht, wäre Urkundenfälschung. Natürlich muss man es so formulieren, dass das Eintrittsdatum das „alte“ ist.
Probezeit geht nur für den neuen Job, nicht allgemein.
Ganz ehrlich? Überlege, ob du einen AV brauchst. In deinem Fall reicht eigentlich ein Schriftstück, dass du ab dem … als … beschäftigt wirst.
„Wir freuen uns, dass Sie ab dem … in unserem UN als … beschäftigt werden. Ihr Gehalt wird auf … angehoben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Chef“
Und selbst das wird auch ohne Schriftstück irgendwann betriebliche Übung.
Kannst gerne nochmal schreiben.
Gruß Brigitte

Sorry kann ich nicht weiterhelfen.

Wenn man bei einem gleichen Unternehmen arbeitet besteht eine Betriebszugehörigkeit von Anfang an. Das lässt sich an den Gehaltsabrechnungen zurückverfolgen. Wichtig ist es falls die Person gekündigt wird. Zum einen wegen Abfindung und zum anderen wegen Kündigungsschutz und Sozialauswahl.

Wie man hier am besten verfährt weiß ich leider nicht.

Gruß