Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Nach seiner Lehre, arbeitet jemand 15 JAhre in dem selben
Betrieb, ohne schriftlichwen Vertrag.
-wenn man für geleistete Arbeit regelmäßig ein bestimmtes Entgelt bekommt, ist auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag rechtsgültig. -
Nun macht diese Peron
eine Weiterbildung und steigt in eine höhere Position im
Unternehmen und will dazu einen gültigen Arbeitsvertrag.
- Sollte hierbei ein Arbeitsvertrag rückdatiert werden?
-Ich nehme an, bei einer höheren Position gibt es auch ein höheres Entgelt. Ein Änderungsvertrag wäre dazu nötig.In diesem sollte auch die langjährige Tätigkeit für das Unternehmen nicht unerwähnt bleiben.-
- Oder sollte einfach ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?
-Auch das ist möglich. Ich persönlich würde mir in diesem Fall einfach für die vergangene Tätigkeit ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das beweist dann ebenfalls die langjährige Zugehörigkeit zu diesem Unternehmen. Einen Arbeitsvertrag um 15 Jahre rückdatieren ist doch recht ungewöhnlich.-
(was ist hierbei mit der Probezeit,
-nach 15 Jahren auf alle Fälle darauf bestehen, dass keine Probezeit vereinbart wird.-
kann man die
rausstreichen? Was ist mit den schon abgeleisteten 15
Arbeitsjahren? Kann man die in dem neuen Arebitsvertrag
irgendwo vermerken?)
-wie schon erwähnt: Zwischenzeugnis-
- Oder gibts da ne bessere Lösung?
Gruss Marius
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen, bin aber kein Jurist und kann daher nur mit meinem persönlichen Rat dienen. LG nitsrek