Arbeitsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da mal eine Frage zum Thema:

Befristeter Arbeitsvertrag in der Probezeit Kündigen!!!

Ich habe einen Befristeten Arbeitsvertrag, beginn war der 05.03.2012 und endet am 28.02.2013
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit!

In meinem Vertrag steht überhaupt nichts von einer Kündigungsfrist drin!

Ich als Arbeitgeber würde gerne Kündigen, da ich ein anderes Jobangebot mit einer Unbefristenen stelle habe!

Bei der neue Stelle würde ich gerne am 3 September anfangen!

Ich habe insgesamt 25 Tage Urlaub im Jahr, davon habe ich schon 7 Tage genommen!

Das heist ich hätte noch anspruch auf 5 Tage Urlaub oder?
Kann ich innerhalb von Zwei Wochen Kündigen oder welche frist habe ich in der Probezeit?

An welchem Tag müsste ich nun Kündigen, damit ich am 3 September anfangen kann in der neuen Stelle?

Reicht es also wenn ich am 17 August Kündige, noch eine Woche Arbeite und denn noch 5 Tage Urlaub nehme?

Oder wie ist da die Regelung?

Dankeschön für Eure Hilfe!!!
NEUCHEL

Sorry, bin zu spät mit meiner Antwort.
In der Probezeit kann man zu jedem Zeitpunkt und ohne Begründung kündigen, jedenfalls im öffentlichen Dienst.
Sonst kenne ich mich nicht aus. Bin auch kein Experte.
nitsrek