Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende eines Kalenderjahres gekündigt werden.“
Wenn ich das richtig interpretiere, so kann ich immer nur zum 31.12 eines Jahres kündigen bzw. gekündigt werden und die Kündigung muß spätestens zum 30.06 vorliegen.
Da mein Vertrag schon 5 Jahre alt ist num meine Frage:
Damals war das ja vielleicht gut und schön mit dieser Kündigungsfrist. Aber in der heutigen Zeit wenn man einen Job sucht ist das doch recht störend. Welche Firma wartet schon ein halbes Jahr auf Ihren neuen Mitarbeiter.
Was hat man denn als Mitarbeiter für legale Möglichkeiten um aus einem solchen Vertrag unbeschadet früher herauszukommen ?
Gibt es da nicht irgendetwas von „verstößt gegen die guten Sitten“ oder „der Mitarbeiter wird zu sehr benachteiligt“?
Danke
Albert
„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern unter
Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende eines
Kalenderjahres gekündigt werden.“
Wenn ich das richtig interpretiere, so kann ich immer nur zum
31.12 eines Jahres kündigen bzw. gekündigt werden und die
Kündigung muß spätestens zum 30.06 vorliegen.
Stimmt. Wenngleich es nach einem Schreibfehler mit Zusammfügung
von 2 Klauseln aussieht (6 Monate zum Monatsende + 6 Monate zum Jahresende)
Da mein Vertrag schon 5 Jahre alt ist num meine Frage:
Damals war das ja vielleicht gut und schön mit dieser
Kündigungsfrist. Aber in der heutigen Zeit wenn man einen Job
sucht ist das doch recht störend.
Pacta sunt servanda, oder soll Dein Wort nichts gelten?
Welche Firma wartet schon
ein halbes Jahr auf Ihren neuen Mitarbeiter.
Bei der Kündigungsfrist ist von einem qualifizierten Job auszugehen. JEDE seriöse Firma kennt solche Fristen und wartet dementsprechend.
Was hat man denn als Mitarbeiter für legale Möglichkeiten um
aus einem solchen Vertrag unbeschadet früher herauszukommen ?
Aufhebungsvertrag!
Aber: Erst den neuen Vertag abschließen, ab.1.1.2005, jedoch mit einer Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis schon früher beginnt, wenn…, dann mit dem Chef reden und um vorherige Freigabe bitten.
Hallo.
„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern unter
Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende eines
Kalenderjahres gekündigt werden.“
Wenn ich das richtig interpretiere, so kann ich immer nur zum
31.12 eines Jahres kündigen bzw. gekündigt werden und die
Kündigung muß spätestens zum 30.06 vorliegen.
Nein. Das interpretierst Du falsch. Du hast 6 Monate zum Monatsende. Von „Jahresende“ steht da nichts. Du kannst also auch 6 Monate vorher jeweils zum letzten eines beliebigen Monats kündigen.
Was hat man denn als Mitarbeiter für legale Möglichkeiten um
aus einem solchen Vertrag unbeschadet früher herauszukommen ?
Findet ein TV Anwendung auf das AV? Ist der AG im AG-Verband?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
mich macht der Satz „…zum Monatsende eines Kalenderjahres gekündigt werden.“ stutzig. Das Wort Monatsende bezieht sich nach meiner Meinung auf das Kalenderjahr d.h auf den letzten Monat im Jahr und nicht auf irgendeinen Monat.
Der Arbeitgeber ist in keinem Verband und es gibt auch keinen TV oder Betriebsrat.
Gruß
Albert
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Hallo.
mich macht der Satz „…zum Monatsende eines Kalenderjahres
gekündigt werden.“ stutzig. Das Wort Monatsende bezieht sich
nach meiner Meinung auf das Kalenderjahr d.h auf den letzten
Monat im Jahr und nicht auf irgendeinen Monat.
Unklarheiten gehen zu Lasten des AG. Ich würde an Deiner Stelle auf 6 Monate zum Monatsende beharren und es auf eine Klage ankommen lassen. „Monatsende eines Kalenderjahres“ ist definitiv nicht gleichzusetzen mit „Jahresende“. Es gibt einfach kein „Monatsende des Kalenderjahres“ (Btw: ich würde im Falle einer AG-Kündigung mich genau auf den anderen Standpunkt berufen und klagen… :o))
Der Arbeitgeber ist in keinem Verband und es gibt auch keinen
TV oder Betriebsrat.
Das ist Pech. Dann mußt Du die Frist einhalten.
Gruß,
LeoLo