kann ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag bei einem Arbeitsnehmer auf 2 verschiedene Tarifverträge bezug nehmen.
Nach dem Motto. ich suche mir das beste raus.
Beide Tarifverträge werden auch beim anderen AN angewandt,aber dann eben nur jeweils einer.
Die Frage ist natuerlich sehr allgemein gestellt. Zunaechst einmal kann der Arbeitgeber auf beliebig viel Tarifverträge bezug nehmen. Die Frage ist dabei nur wie er das macht, in welchem Zusammenhang, ggf. nur Einzelbetsndteile etc…
Die Frage um die es eigentlich geht ist, was denn passieren würde wenn hinsichtlich eines Punktes unterschiedliche Regelungen bestuenden, was nicht zwingend der Fall sein muss, das tarifverträge doch mitunter fast identische Inhalte haben.
Hier dürfte vermutlich das Günstigkeitsprinzip gelten.
Aber wie so oft in diesem Forum ist das eine Antwort im fast vollstaendigen Blindflug …
Wenn der AG nicht tarifgebunden ist, dann kann er natürlich Gehälter und Arbeitsbedingungen weitgehend frei festlegen, muss nur die Gesetze beachten.
Wenn er keine Lust hat, sich die Details selbst auszudenken, dann kann ihn auch niemand daran hindern, einfach irgendeinen existierenden Tarifvertrag als Basis zu benutzen, was für die AN sogar einen Vorteil hat, weil dann natürlich auch die Neuerungen, die für diesen Tarif im Laufe der Zeit ausgehandelt werden, für sie ebenfalls wirksam würden.
Und wenn er etwa den Gehaltstarif der einen und den Manteltarifvertrag einer anderen Brachen zugrunde legen will, dann kann ihn daran auch niemand hindern.
Hallo,
kann ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag bei einem
Arbeitsnehmer auf 2 verschiedene Tarifverträge bezug nehmen.
Nach dem Motto. ich suche mir das beste raus.
wenn der Arbeitgeber nicht tariflich gebunden ist sind die Tarifverträge nur als Anhaltspunkt zu zählen. Es kann Sie anwenden muss sie aber nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch, es sei denn der Vertrag wurde verbindlich für die Branche erklärt. Mfg efuessl
nein, das geht nicht. Dein Arbeitgeber kann sich nicht die Rosinen heraus picken. Im Arbeitsvertrag muss genau stehen, welcher Tarifvertrag für was gelten soll. Es ist völlig unproblematisch, wenn in einem Arbeitsvertrag hinsichtlich des Urlaubs auf einen TV1 und hinsichtlich des Entgelts auf einen TV2 verwiesen wird. Beim Lesen weiß man ja dann, was gelten soll. Der Arbeitgeber ist aber nicht berechtigt, pauschal auf zwei Tarifverträge Bezug zu nehmen und sich dann - je nach Situations - auszusuchen, was gelten soll. Dann wäre diese Verweisungsklausel intransparent und damit unwirksam. Klausel in Arbeitverträgen sind nämlich allgemeine Geschäftsbedingungen. Und diese sind unwirksam, wenn sie nicht transparent sind.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)
Natürlich kann der Arbeitgeber das, sogar 3 oder 4 oder … mehr. Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag der von beiden Unterschriftleisteten ausgehandelt wird. Somit ist die Vertragsgestaltung auch in den Händen beider und sollte nur unterschrieben werden, wenn beide Vertragspartner damit leben können.
kann ein Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag bei einem
Arbeitsnehmer auf 2 verschiedene Tarifverträge bezug nehmen.
Nach dem Motto. ich suche mir das beste raus.
Beide Tarifverträge werden auch beim anderen AN angewandt,aber
dann eben nur jeweils einer.
Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden.
Hallo, ein Blick ins Gewerkschaftsrecht verschafft hier eine klare Antwort. Tarifverträge gelten für Tarifmitglieder. Und da gibt es nur zwei Verbände. Auf der einen Seite sind das Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite sind das Arbeitnehmerverbände. Diese handeln sich dann was aus und jede Seite muß sich dann daran halten. In der Leiharbeit gibt es z.B. den Tarifvertrag des Bundesverbandes der Zeitarbeit. In dem sind fast alle Leihunternehmen drin. Und wenn dieser Verband mit einem Gewerkschaftsverband z.B. IG Bau oder IG Metall einen Stundenlohn aushandelt, dann gilt der für alle beteiligten Arbeitgeber und alle Mitglieder der Gewerkschaftsgruppe als Arbeitnehmer.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber von sich aus sagt, ich wende das gleiche an, was die Verbände auch machen, ohne dass er selbst Mitglied in einem Arbeitnehmerverband ist. Dann hält man das schriftlich im Arbeitsvertrag fest.
Ansonsten ist es so, dass ein Arbeitgeber der nicht tarifgebunden ist, mit einem Arbeitnehmer der nicht tarifbegunden ist, aushandeln kann was er will. Das einzige was ihn dran hindert, sind dann Gesetze, die einem Wildwuchs verhindern. Gesetze sind dabei immer das unterste Mindestmaß. So ist es dann, dass zwei Arbeitnehmer haargenau die gleiche Arbeit machen, aber unterschiedlichen Lohn oder Urlaub z.B. bekommen.
D.h. die Frage wird beantwortet, ob man Mitglied einer Gewerkschaft ist und ob der Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört. (Das kann man über die Gewerkschaft auch erfahren)Zur Anwendung kommt dann der dafür zutreffende Tarifvertrag und nicht der, den man sich mal schnell aussucht.