Arbeitsvertrag ab 01.01.2011 oder 03.11.2010

Hallo,

der AN soll zum Montag anfangen. Also den ersten Arbeitstag im neuen Jahr. Muss im Arbeitsvertrag 03.01.2011 oder trotzdem wegen Monatsbeginn der 01.01.2011 stehen?

Viele Grüße!

Hi, müssen muss garnichts. Das hängt lediglich davon ab was der AN gewillt ist zu unterschreiben und welches Antrittsdatum der AG gewillt ist anzugeben und/oder den tarifvertraglichen Regelungen.

Ein korrekter AG wird den 01. 01. 2011 angeben und der AN sollte beachten, dass, wenn der 03.01. angegeben wird, ihm 2 Tage in der RV und sonstigen Sozialversicherung fehlen.
MfG ramses90

Hi!

Ein korrekter AG wird den 01. 01. 2011 angeben und der AN
sollte beachten, dass, wenn der 03.01. angegeben wird, ihm 2
Tage in der RV und sonstigen Sozialversicherung fehlen.

Was genau fehlt denn da?

Gruß
Guido

Hi!

Was genau fehlt denn da?

Z.b. Kranken- und Arbeitslosenversicherung aber, nicht zuletzt, beim Stellenwechsel ungerade, bzw. fehlende Tage zum Monatsanfang im Zeugnis. Dadurch kein nahtloser Übergang von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle.
MfG ramses90

Gruß
Guido

Hallo,

ich kenne überwiegend AG, die in diesem Fall einen Vertrag ab dem 01.01. ausstellen würden.

beim Stellenwechsel ungerade, bzw. fehlende Tage zum Monatsanfang im Zeugnis. Dadurch kein nahtloser Übergang von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle.:

Also soviel Kompetenz traue ich aber zukünftigen Personalern schon zu, dass sie wissen, dass der 01.01. ein Feiertag ist…

„kein nahtloser Übergang von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle“ bedeutet doch wohl eher andere Lücken…

Just my 2 Cents,
Shannon

Hallo,

ich kenne überwiegend AG, die in diesem Fall einen Vertrag ab
dem 01.01. ausstellen würden.

aber eben nicht alle!

beim Stellenwechsel ungerade, bzw. fehlende Tage zum Monatsanfang im Zeugnis. Dadurch kein nahtloser Übergang von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle.:

Also soviel Kompetenz traue ich aber zukünftigen Personalern
schon zu, dass sie wissen, dass der 01.01. ein Feiertag ist…

und was soll diese Aussage?

„kein nahtloser Übergang von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle“
bedeutet doch wohl eher andere Lücken…

und welche anderen Lücken?
Allmächtiger, wie wär´s mit ´ner klaren Formulierung an den UP und nicht an mich? Ich will das alles garnicht wissen, weil ich´s weiss!
Und nur mal zur allgemeinen Info:
nicht alle AG und/oder Personaler sind korrekt und legen den Arbeitsbeginn auf einen Feiertag. Nur und nur darauf und die dann daraus erfolgenden Konsequenzen, war der Hinweis von mir an den UP gedacht.
ramses90

Just my 2 Cents,
Shannon

Hi!

Was genau fehlt denn da?

Z.b. Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Das hat genau welche Auswirkungen?

aber, nicht
zuletzt, beim Stellenwechsel ungerade, bzw. fehlende Tage zum
Monatsanfang im Zeugnis. Dadurch kein nahtloser Übergang von
Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle.

Sorry, aber das spielt bei keinem Arbeitgeber eine Rolle (wenn doch, sollte man da besser nicht anfangen)!

Gruß
Guido