Arbeitsvertrag aber kein Anspruch auf Krankengeld

Nehmen wir an Person A nimmt einen Job bei einer Schweizer Zeitarbeitsfirma an, er erhält einen Einsatzvertrag über 40Wochen Stunden. Person A tritt die Arbeit an und arbeitet 8stunden am ersten Tag. Danach fährt er nach hause nach deutschland weil er ein paar sachen vergessen hat mit in die Schweiz zu nehmen. Person A erleidet zuhause einen Asthmaanfall und wird krank geschrieben. Teilt dieses seiner firma mit und der Krankenschein wird akzeptiert. Person A ist daraufhin 4wochen Krank geschrieben. Erhält aber weder lohn für den 1 arbeitstag noch Krankengeld. Begründung der zeitarbeitsfirma „unerlaubtes entfernen vom arbeitsplatz“. was kann Person A machen, bzw. wie sieht die rechtliche Lage aus.?
Vielen Dank für die Antworten.

was
kann Person A machen, bzw. wie sieht die rechtliche Lage aus.?

Hallo DerBerater, da wäre zuerst mal zu klären, ob schweizer oder deutsches Recht gilt.

MfG

angenommen…
…es gölte schweizer Recht, dann müsste eigentlich im Vertrag was zum Krankengeld stehen. Diese Information trägt sicherlich dann auch zur Lösung des Falls bei.

*wink*

Petzi